Es geht voran im NPD-Verbotsverfahren: Die Richter prüfen derzeit intensiv den Antrag. Ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt, ist offen und hängt wohl auch davon ab, ob der Bundesrat seinen Antrag hinreichend nachbessern kann. Sollte es zu einer solchen Verhandlung kommen, will der Zweite Senat sie möglichst noch für 2015 ansetzen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) prüft im Rahmen des derzeit laufenden Vorverfahrens intensiv, ob der NPD-Verbotsantrag zulässig und hinreichend begründet ist, heißt es aus Gerichtskreisen. Eine genaue inhaltliche Klärung der Vorwürfe, also ob die rechtsextreme NPD tatsächlich verfassungswidrig ist, findet noch nicht statt.
Der Zweite Senat unter dem Vorsitz von Präsident Andreas Voßkuhle will das Verfahren aber noch in diesem Jahr entscheidend vorantreiben. So wollen die Richter nach Angaben aus Gerichtskreisen im frühen Herbst beschließen, ob es eine mündliche Verhandlung gibt oder nicht. Diese sollte dann möglichst noch im Jahr 2015 stattfinden. Hintergrund dürfte auch sein, dass die Amtszeit von Senatsmitglied Herbert Landau im Frühjahr 2016 endet.
Die Bundesländer müssen im NPD-Verbotsverfahren allerdings noch mehr Beweise dafür liefern, dass die Rechtsextremisten aggressiv und antidemokratisch auftreten. Der Berichterstatter des Verfahrens beim BVerfG, Peter Müller, habe die Länder angeschrieben, um ihnen "Gelegenheit zu geben, ihren Sachvortrag zu ergänzen", teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Karlsruhe mit und bestätigte damit Mitteilungen der NPD vom selben Tag.
Es geht dabei um zwei Punkte: Zum einen um den Vorwurf der Länder, die NPD erzeuge in Deutschland eine "Atmosphäre der Angst", wodurch demokratisches Handeln eingeschränkt werde. Darüber hinaus soll die Partei aggressiv gegen die Aufnahme von Asylbewerbern protestiert haben. Müller verweise darauf, dass diese Punkte "möglicherweise nicht hinreichend durch konkrete Beispiele unterlegt" seien.
V-Leute nicht unter Kontrolle?
In einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss hatte das Gericht den Bundesrat bereits aufgefordert, weitere Beweise dafür vorzulegen, dass die V-Leute in der NPD tatsächlich abgeschaltet sind. Die Behörden sollen "darstellen und in geeigneter Weise belegen", wie viele der bezahlten Informanten vom Verfassungsschutz abgeschaltet wurden und wie das ablief.
Mit Kritik und Sorge reagierte der Berliner Politologe und Rechtsextremismus-Experte Professor Hajo Funke auf die vom Gericht monierten Lücken im Verbotsantrag. Die Zweifel der Richter deuteten auf weiter bestehende Kontrolldefizite hin, sagte Funke am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Die Innenminister müssten über die Arbeit ihrer Verfassungsschützer umfassend informiert sein. "Doch die machen offenbar weiterhin unkontrolliert ihr Ding", sagte Funke. "Das ist verfassungspolitisch ein Skandal."
Außerdem soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, seinen Sachvortrag zum aggressiven und antidemokratischen Auftreten der rechtsextremen Partei in zwei Punkten zu ergänzen, hatte der Berichterstatter des Verfahrens, der ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller, der Länderkammer geschrieben. Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag gestellt.
Der Ausgang der Prüfung sei völlig offen, hieß es bei Gericht. Berichterstatter-Schreiben und Beweisbeschluss seien in einem so großen Prozess wie dem NPD-Verbot normale Vorgänge. Der erste Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.
dpa/una/pl/LTO-Redaktion
NPD-Verbotsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 26.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15079 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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