Druckversion
Dienstag, 20.01.2026, 18:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-muendliche-verhandlung-2-bvr-1390-12-esm-ezb-kompetenzen
Fenster schließen
Artikel drucken
8902

BVerfG verhandelt über EZB-Kompetenzen: Voßkuhle will keine Politik machen

11.06.2013

EZB in Frankfurt am Main

© VRD - Fotolia.com

Am Dienstag begann vor dem BVerfG die zweitägige mündliche Verhandlung über die Klagen der Kritiker der Eurorettungspolitik. Finanzminister Schäuble hielt es für schwer vorstellbar, dass deutsche Gerichte unmittelbar über die Rechtmäßigkeit von Handlungen der EZB entscheiden könnten. Die Kläger forderten dagegen ein klares Urteil zu den Grenzen der Krisenpolitik. Denkbar ist eine Vorlage an den EuGH.

Anzeige

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will nach den Worten von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nicht über Sinn und Zweck der europäischen Rettungspolitik entscheiden. "Das ist und bleibt allein Aufgabe der Politik", sagte Voßkuhle am Dienstag zu Beginn der mündlichen Verhandlung über den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Eurokrise. Ebenso spiele es für die Beurteilung des Gerichts keine Rolle, ob die Maßnahmen der Notenbank erfolgreich gewesen seien.

Karlsruhe verhandelt zwei Tage lang über die Frage, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat, als sie am 6. September 2012 beschloss, unter bestimmten Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen, um den Euro zu retten. Aktiv geworden sind die Währungshüter in diesem Rahmen bisher nicht. Am Dienstag sagte das deutsche EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen in der mündlichen Verhandlung aber, dass gegebenenfalls sehr schnell gehandelt werden könnte. Die notwendigen Rechtsakte seien vorbereitet.

Voßkuhle: Handeln der EZB wirft schwierige Rechtsfragen auf

Kritiker halten allein den Beschluss der EZB von September für zu weitgehend. Die Währungsbehörde überschreite ihre Kompetenzen und verletze damit das Demokratieprinzip und Art. 38 Abs. 1 und 2 Grundgesetz (GG), so der CSU-Politiker Peter Gauweiler in seiner Verfassungsbeschwerde. Im Zweifel müsse die Bundesregierung die EZB deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.

Auch aus Sicht der Bundesbank hat die EZB die Grenzen zu der ihr verbotenen Staatsfinanzierung überschritten. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hatte als Einziger im EZB-Rat gegen die Maßnahmen gestimmt.

Das Gericht werde nun prüfen, ob das Grundgesetz verletzt worden sei, sagte Voßkuhle. Dabei werfe das Handeln der EZB schwierige Rechtsfragen auf, da diese als Organ der EU auch nur Unionsrecht unterworfen sei. "Hier wird zu klären sein, inwieweit die EZB Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassung wegen auch nicht übertragen werden durften." Beobachter und Europarechtsexperten halten es für möglich, dass das BVerfG das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorlegen könnte. Dies wäre eine Premiere.

Schäuble und Merkel halten Vorgehen der EZB für rechtmäßig

In seiner Stellungnahme vor dem BVerfG warnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor nationalen Vorgaben für die EZB: "Ich halte es für schwer vorstellbar, dass deutsche Gerichte unmittelbar über die Rechtmäßigkeit von Handlungen der EZB entscheiden könnten. Dadurch entstünde ja die Gefahr, dass die EZB von einer Vielzahl nationaler Verfassungsgerichte innerhalb der Währungsunion vollkommen gegensätzliche Rechtsanwendungsbefehle erhalten könnte."

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat keine Zweifel daran, dass sich die EZB mit ihren Maßnahmen gegen die Eurokrise im Rahmen ihres Mandats bewegt. Die Institution tue das, was notwendig sei, um die Geldwertstabilität zu sichern, sagte Merkel am Dienstag in Berlin vor dem Industrieverband BDI.

Gysi beklagt Entmachtung der Parlamente

Kritiker des Euro-Rettungskurses forderten ein klares Urteil zu den Grenzen der Krisenpolitik. Karlsruhe dürfe nicht wie in der Vergangenheit eine "Ja-aber"-Entscheidung treffen, mahnte der Prozessvertreter Gauweilers, Dietrich Murswiek: "Diese mündliche Verhandlung ist ein historischer Moment. Jetzt hilft kein "Ja aber" mehr. Jetzt ist ein klares Nein gefordert." Die EZB beschädige die europäische Demokratie.

Der Fraktionschef der Linken, Gregor Gysi, beklagte eine Entmachtung der Parlamente: Mögliche Verluste aus den EZB-Programmen müssten die Abgeordneten den Bürgern mit dem Hinweis erklären, sie seien nicht in die Entscheidungen eingebunden gewesen. Dem widersprach der Vertreter des Bundestages: Das Parlament habe sich in Plenum und Ausschüssen ausführlich mit den EZB-Programmen beschäftigt, sagte der Juraprofessor Christian Callies aus Berlin. "Die EZB überschreitet ihr Mandat nicht. Und mit Verlaub, wir sind die gewählten Volksvertreter", merkte der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle an.

EZB-Beschluss war nicht Gegenstand der Prüfung im Eilverfahren

Im Eilverfahren hatte das BVerfG im September 2012 entschieden, die Rettungspolitik nicht zu stoppen. Rettungsschirm und Fiskalpakt konnten daraufhin wie geplant in Kraft treten. Einstimmig hatte der 2. Senat allerdings auch festgestellt, dass die Haftung Deutschlands 190 Milliarden Euro nicht überschreiten darf, ohne dass der Bundestag dem ausdrücklich zustimmt (Urt. v. 12.09.2012, Az. 2 BvR 1390/12 u.a.).

Deutschland musste daraufhin gegenüber seinen Vertragspartnern völkerrechtlich verbindlich sicherstellen, dass es nur unter dieser Voraussetzung an die Verträge gebunden ist.

Karlsruhe hatte damals nicht – wie in einem Eilverfahren üblich – aufgrund einer bloßen Folgenabwägung entschieden, sondern bereits eine verfassungsrechtliche Prüfung vorgenommen. Ob die EZB im Rahmen ihrer Kompetenzen handelt, war jedoch noch nicht Gegenstand der Prüfung gewesen. Die Ankündigung über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen lag unmittelbar vor der damaligen Urteilsverkündung des BVerfG. 

Insgesamt sind sechs Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren beim BVerfG eingegangen. Neben Gauweiler klagen der Verein "Mehr Demokratie" gemeinsam mit dem Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie" (der Klage haben sich rund 37.000 Bürger angeschlossen) – vertreten durch den Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und den Völkerrechtler und Präsidenten des deutschen Hochschulverbandes Bernhard Kempen, die Partei Die Linke und eine Tübinger Professorengruppe um den Ökonomen Joachim Starbatty, welche durch den emeritierten Juraprofessor Karl Albrecht Schachtschneider vertreten wird.

dpa/cko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG verhandelt über EZB-Kompetenzen: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8902 (abgerufen am: 20.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • ESM
    • Eurokrise
    • EZB
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Der Eurotower in Frankfurt/M., ehemaliger Sitz der EZB 28.06.2023
Währung

Gesetzespaket der EU-Kommission:

Digi­taler Euro statt PayPal und App­lePay?

Europaweit digital bezahlen, mit virtueller Geldbörse, auch ohne Internet – mit dieser Idee will die EU-Kommission in Konkurrenz zu Zahlungsdiensteanbietern treten. Am Mittwoch brachte sie ein entsprechendes Gesetzespaket auf den Weg.

Artikel lesen
Silvio Berlusconi bei einer Veranstaltung seiner Partei Forza Italia 11.05.2022
Prominente

EZB-Beschluss zur Banca Mediolanum bestätigt:

Ber­lus­coni schei­tert mit Klage vor dem EuG

Die Europäische Zentralbank durfte Silvio Berlusconi die Beteiligung an einem Finanzinstitut untersagen. Das EuG bestätigte einen entsprechenden Beschluss.

Artikel lesen
EU-Flagge 02.12.2021
EU-Kommission

Nach dem EZB-Urteil des BVerfG:

EU-Kom­mis­sion stellt Ver­fahren gegen Deut­sch­land ein

Das BVerfG hat in den Anleihenkäufen der EZB erstmals eine Kompetenzüberschreitung eines EU-Organs gesehen. Das deswegen gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungverfahren hat die EU-Kommission nun eingestellt.

Artikel lesen
Das Gebäude des polnischen Parlaments. 17.08.2021
Polen

Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer:

Polen bekräf­tigt Reform­willen

Polen hat in einem Schreiben an die EU-Kommission bekräftigt, dass es die umstrittene Disziplinarkammer zur Richterbestrafung abschaffen möchte. Die entsprechende Reform soll in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden.

Artikel lesen
Frankfurter Skyline mit dem Gebäude der EZB im Vordergrund 09.06.2021
EU-Kommission

Wegen EZB-Urteils des BVerfG:

Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Deut­sch­land ein­ge­leitet

Die EU-Kommission macht mit ihrer Ankündigung Ernst und hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der besondere Grund: Ein Urteil des BVerfG soll gegen EU-Recht verstoßen haben.

Artikel lesen
Das Gebäude der EZB in Frankfurt am Main 08.06.2021
Europäische Kommission

Wegen PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

EU-Kom­mis­sion bereitet Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Deut­sch­land vor

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Staatsanleihekäufen der EZB hat europaweit für Wirbel gesorgt. Einige sahen gar die europäische Rechtsgemeinschaft in Gefahr. Nun bereitet die EU-Kommission offenbar rechtliche Schritte vor.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Landesanstalt für Medien NRW
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent - Team­lei­tung für das Team Auf­sicht (m/w/d)

Landesanstalt für Medien NRW , Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH