Am Dienstag begann vor dem BVerfG die zweitägige mündliche Verhandlung über die Klagen der Kritiker der Eurorettungspolitik. Finanzminister Schäuble hielt es für schwer vorstellbar, dass deutsche Gerichte unmittelbar über die Rechtmäßigkeit von Handlungen der EZB entscheiden könnten. Die Kläger forderten dagegen ein klares Urteil zu den Grenzen der Krisenpolitik. Denkbar ist eine Vorlage an den EuGH.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will nach den Worten von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle nicht über Sinn und Zweck der europäischen Rettungspolitik entscheiden. "Das ist und bleibt allein Aufgabe der Politik", sagte Voßkuhle am Dienstag zu Beginn der mündlichen Verhandlung über den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Eurokrise. Ebenso spiele es für die Beurteilung des Gerichts keine Rolle, ob die Maßnahmen der Notenbank erfolgreich gewesen seien.
Karlsruhe verhandelt zwei Tage lang über die Frage, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat, als sie am 6. September 2012 beschloss, unter bestimmten Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen, um den Euro zu retten. Aktiv geworden sind die Währungshüter in diesem Rahmen bisher nicht. Am Dienstag sagte das deutsche EZB-Direktoriumsmitglied Jörg Asmussen in der mündlichen Verhandlung aber, dass gegebenenfalls sehr schnell gehandelt werden könnte. Die notwendigen Rechtsakte seien vorbereitet.
Voßkuhle: Handeln der EZB wirft schwierige Rechtsfragen auf
Kritiker halten allein den Beschluss der EZB von September für zu weitgehend. Die Währungsbehörde überschreite ihre Kompetenzen und verletze damit das Demokratieprinzip und Art. 38 Abs. 1 und 2 Grundgesetz (GG), so der CSU-Politiker Peter Gauweiler in seiner Verfassungsbeschwerde. Im Zweifel müsse die Bundesregierung die EZB deshalb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen.
Auch aus Sicht der Bundesbank hat die EZB die Grenzen zu der ihr verbotenen Staatsfinanzierung überschritten. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hatte als Einziger im EZB-Rat gegen die Maßnahmen gestimmt.
Das Gericht werde nun prüfen, ob das Grundgesetz verletzt worden sei, sagte Voßkuhle. Dabei werfe das Handeln der EZB schwierige Rechtsfragen auf, da diese als Organ der EU auch nur Unionsrecht unterworfen sei. "Hier wird zu klären sein, inwieweit die EZB Kompetenzen in Anspruch nimmt, die nicht übertragen worden sind und von Verfassung wegen auch nicht übertragen werden durften." Beobachter und Europarechtsexperten halten es für möglich, dass das BVerfG das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorlegen könnte. Dies wäre eine Premiere.
Schäuble und Merkel halten Vorgehen der EZB für rechtmäßig
In seiner Stellungnahme vor dem BVerfG warnte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor nationalen Vorgaben für die EZB: "Ich halte es für schwer vorstellbar, dass deutsche Gerichte unmittelbar über die Rechtmäßigkeit von Handlungen der EZB entscheiden könnten. Dadurch entstünde ja die Gefahr, dass die EZB von einer Vielzahl nationaler Verfassungsgerichte innerhalb der Währungsunion vollkommen gegensätzliche Rechtsanwendungsbefehle erhalten könnte."
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat keine Zweifel daran, dass sich die EZB mit ihren Maßnahmen gegen die Eurokrise im Rahmen ihres Mandats bewegt. Die Institution tue das, was notwendig sei, um die Geldwertstabilität zu sichern, sagte Merkel am Dienstag in Berlin vor dem Industrieverband BDI.
Gysi beklagt Entmachtung der Parlamente
Kritiker des Euro-Rettungskurses forderten ein klares Urteil zu den Grenzen der Krisenpolitik. Karlsruhe dürfe nicht wie in der Vergangenheit eine "Ja-aber"-Entscheidung treffen, mahnte der Prozessvertreter Gauweilers, Dietrich Murswiek: "Diese mündliche Verhandlung ist ein historischer Moment. Jetzt hilft kein "Ja aber" mehr. Jetzt ist ein klares Nein gefordert." Die EZB beschädige die europäische Demokratie.
Der Fraktionschef der Linken, Gregor Gysi, beklagte eine Entmachtung der Parlamente: Mögliche Verluste aus den EZB-Programmen müssten die Abgeordneten den Bürgern mit dem Hinweis erklären, sie seien nicht in die Entscheidungen eingebunden gewesen. Dem widersprach der Vertreter des Bundestages: Das Parlament habe sich in Plenum und Ausschüssen ausführlich mit den EZB-Programmen beschäftigt, sagte der Juraprofessor Christian Callies aus Berlin. "Die EZB überschreitet ihr Mandat nicht. Und mit Verlaub, wir sind die gewählten Volksvertreter", merkte der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Barthle an.
EZB-Beschluss war nicht Gegenstand der Prüfung im Eilverfahren
Im Eilverfahren hatte das BVerfG im September 2012 entschieden, die Rettungspolitik nicht zu stoppen. Rettungsschirm und Fiskalpakt konnten daraufhin wie geplant in Kraft treten. Einstimmig hatte der 2. Senat allerdings auch festgestellt, dass die Haftung Deutschlands 190 Milliarden Euro nicht überschreiten darf, ohne dass der Bundestag dem ausdrücklich zustimmt (Urt. v. 12.09.2012, Az. 2 BvR 1390/12 u.a.).
Karlsruhe hatte damals nicht – wie in einem Eilverfahren üblich – aufgrund einer bloßen Folgenabwägung entschieden, sondern bereits eine verfassungsrechtliche Prüfung vorgenommen. Ob die EZB im Rahmen ihrer Kompetenzen handelt, war jedoch noch nicht Gegenstand der Prüfung gewesen. Die Ankündigung über den unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen lag unmittelbar vor der damaligen Urteilsverkündung des BVerfG.
Insgesamt sind sechs Verfassungsbeschwerden und ein Organstreitverfahren beim BVerfG eingegangen. Neben Gauweiler klagen der Verein "Mehr Demokratie" gemeinsam mit dem Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie" (der Klage haben sich rund 37.000 Bürger angeschlossen) – vertreten durch den Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und den Völkerrechtler und Präsidenten des deutschen Hochschulverbandes Bernhard Kempen, die Partei Die Linke und eine Tübinger Professorengruppe um den Ökonomen Joachim Starbatty, welche durch den emeritierten Juraprofessor Karl Albrecht Schachtschneider vertreten wird.
dpa/cko/LTO-Redaktion
BVerfG verhandelt über EZB-Kompetenzen: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8902 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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