Eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 1.182 Seiten gegen die Verhängung eines Fahrverbots von zwei Monaten und ein Bußgeld hat das Bundesverfassungsgericht als missbräulich verworfen. Nun muss der Kläger 2.200 Euro Missbrauchsgebühren zahlen.
Der Beschwerdeführer und sein Rechtsanwalt hatten gegen ein zweimonatiges Fahrverbot und ein Bußgeld in Höhe von 175 Euro beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 1.182 Seiten eingereicht.
In dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvR 1354/10) wehrt sich nun das BVerfG gegen die Verfassungsbeschwerde, die trotz ihres Umfangs "die Mindestanforderungen an eine substantiierte Begründung" nicht erfüllt.
Die Beschwerdeschrift sei gekennzeichnet durch sachlich nicht gerechtfertigte und mutwillig erscheinende Wiederholungen sowie unbelegte Vorwürfe gegenüber den Fachgerichten bis hin zur Behauptung einer "wahnähnlichen Verkennung des Verfassungsrechts".
Das BVerfG müsse es nicht hinnehmen, "dass seine Arbeitskapazität durch derart sinn- und substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dass es dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann", führen die Richter aus.
Das Gericht hat die Möglichkeit, bei missbräuchlichen Beschwerden Gebühren bis zu 2.600 Euro zu verhängen.
BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1347 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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