BVerfG verhängt Missbrauchsgebühr: "Knöllchen-Horst" muss 1.000 Euro zahlen

05.02.2015

Auf seinen Streifzügen durch die Justiz hat "Knöllchen-Horst" auch das höchste deutsche Gericht beschäftigt: Der Frührentner, der das Anzeigen von Falschparkern zu seinem Lebensinhalt gemacht hat, fand aber kein Verständnis beim BVerfG. Die Karlsruher Richter nahmen seine Verfassungsbeschwerde erst gar nicht an und brummten ihm eine Missbrauchsgebühr von 1.000 Euro auf. 

Der Frührentner aus Niedersachsen hatte sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung gewandt. "Knöllchen-Horst" wollte bei der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen einen Richter in Osterode vorgehen, den er als Besucher einer Gerichtsverhandlung erlebt hatte. Dabei ging es um zu schnelles Fahren.

Eine Verletzung eigener Grundrechte sei nicht einmal ansatzweise zu erkennen, befanden die Verfassungsrichter in ihrem Beschluss, der bereits im September vergangenen Jahres gefasst wurde. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht des NDR.

Mit der Missbrauchsgebühr von 1.000 Euro, welche die Verfassungsrichter gegen ihn verhängten, war "Knöllchen-Horst" offenbar noch gut bedient - das Gesetz ermöglicht in solchen Fällen bis zu 2.600 Euro.

"Knöllchen-Horst" scheint derzeit etwas vom Glück verlassen: erst kürzlich scheiterte er mit einer Klage auf Schmerzensgeld gegen Dolly Buster.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG verhängt Missbrauchsgebühr: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14607 (abgerufen am: 11.10.2024 )

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