Die Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers wird die Verfassungsrichter beschäftigen. Wie das BVerfG am Freitag bestätigte, sind zwei Klagen von Lehman-Anlegern eingegangen. Nach einem Bericht des "Hamburger Abendblatts" am Samstag sind es dieselben Kläger, die im September vor dem BGH mit Schadensersatzforderungen gegen ihre Sparkasse gescheitert waren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass die Hamburger Sparkasse beim Verkauf der Papiere keine Beratungspflichten verletzt hatte. Die Lehman-Pleite sei nicht vorhersehbar gewesen. Deshalb hätten die Anleger keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes.
Die beiden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10.000 Euro Zertifikate gekauft, die von Lehman ausgegeben wurden. Als Lehman Brothers im September 2008 pleiteging, wurden die Papiere weitgehend wertlos.
Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit den Fällen beschäftigen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5124 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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