Druckversion
Dienstag, 12.05.2026, 15:33 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-kinderehen-nicht-pauschal-unwirksam-regelungen-art6-gg-nachbesserung
Fenster schließen
Artikel drucken
51430

BVerfG zur Wirksamkeit von Kinderehen: Deut­sch­land muss Folgen unwirk­samer Kin­der­ehen regeln

29.03.2023

Bräutigam (23) und Frau (16) posieren nach ihrer Hochzeitsfeier in Indonesien

Das BVerfG positioniert sich zur Wirksamkeit Kinderehen: Grundsätzliche Regelung zulässig, Folgen für die wirtschaftlich häufig benachteiligten Minderjährigen müssten aber klar geregelt werden. Foto: picture alliance / Ahmad Pathoni/dpa | Ahmad Pathoni

Seit 2017 gelten im Ausland geschlossene Ehen in Deutschland automatisch als unwirksam, wenn einer der Partner bei der Heirat noch unter 16 Jahre alt war. Das kann man so bestimmen, aber Betroffenenrechte dürfen nicht leiden, so das BVerfG.

Anzeige

Der Gesetzgeber muss eine Regelung, wonach im Ausland geschlossene Ehen von unter 16-Jährigen ("Kinderehen") in Deutschland nicht anerkannt werden, noch einmal überarbeiten: Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 Einführungsgesetz BGB (EGBGB), der diese Vorschrift enthält, ist in seiner jetzigen Form mit der Ehefreiheit des Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) unvereinbar, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden (Beschl. v. 01.02.2023, Az. 1 BvL 7/18).

Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB sieht vor, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland automatisch als unwirksam gilt, wenn einer der Partner noch keine 16 Jahre alt war. Die Regelung war Teil des "Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen", das die schwarz-rote Bundesregierung 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen auf den Weg gebracht hatte. Damals waren vermehrt sehr junge Verheiratete nach Deutschland gekommen. Die Behörden und Gerichte waren damit unterschiedlich umgegangen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2018 Bedenken geäußert, die Vorschrift im Fall eines syrischen Paares anzuwenden. Der Senat hatte deshalb damals das Verfassungsgericht um Überprüfung gebeten.

Freiheit der Ehe verletzt

Fünf Jahre später hat nun das BverfG entschieden: Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ist zwar mit den die Ehe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG prägenden Prinzipien vereinbar. Er schränke  jedoch "wegen fehlender Folgeregelungen und unzureichender Möglichkeiten, die Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit inländisch wirksam fortzuführen, die Ehefreiheit unangemessen ein", so das BverfG. Die Regelung sei damit unverhältnismäßig.

Denn Betroffenen, die im Ausland bereits als Eheleute zusammengelebt haben und an ihrer Verbindung in Deutschland festhalten wollen, werde dies durch Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB pauschal verwehrt. Es falle bei dem Grundrechtseingriff schwer ins Gewicht, dass die Partnerinnen und Partner keine Möglichkeit haben, ihre ausländische Ehe nach Erreichen der Volljährigkeit wirksam in Deutschland weiterzuführen. Das berühre die von Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit, die Ehe mit einer selbst gewählten Person einzugehen.

Was passiert, wenn die Ehe nicht wirksam ist?

Belastend wirke sich zudem aus, dass für die Paare sämtliche mit der Ehe verbundenen rechtliche Vorteile wegfielen, stellte das Gericht fest. Gilt eine Ehe nach der Regelung in Deutschland für unwirksam, gebe es auch keine Ansprüche auf einen wirtschaftlichen Ausgleich, so der BVerfG. Ein solcher Ausgleich über §§ 812 ff. BGB erscheine zwar nicht völlig ausgeschlossen. Eine spezifische Regelung fehle aber. 

Und selbst wenn nacheheliche Ansprüche wegen der häufig ungünstigen wirtschaftlichen Situation nach einer Flucht beider Parteien nicht besonders hoch ausfallen dürften, könne auf eine entsprechende Regelung nicht verzichtet werden. Ein solcher Verzicht belaste dabei vor allem die zu schützenden Minderjährigen, so das BGH. Damit befänden sich die bei Heirat unter 16-jährigen Partnerinnen und Partner der von Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB erfassten Ehe im Ergebnis in einer ungünstigeren rechtlichen Situation als Minderjährigenehen mit 16- und 17-Jährigen Partnerinnen und Partnern.

Wichtig ist: Das BVerfG hat sich mit seinem Beschluss nicht gegen die grundsätzliche Idee ausgesprochen, Kinderehen in Deutschland nicht anzuerkennen. Ganz im Gegenteil sprechen sich die Richterinnen und Richter positiv gegenüber einer solchen Regelung aus, der Minderjährigenschutz und die Schaffung von Rechtsklarheit seien hohe legitime Ziele. Es sei dem Gesetzgeber auch nicht von vornherein verwehrt, bei unter 16 Jährigen auch ohne Einzelfallprüfung die Ehe als nichtig anzusehen, betont das BVerfG. Allerdings fehlen nach Auffassung des BVerfG im Gesetz Regelungen über die Folgen einer deswegen unwirksamen Ehe. Was passiert, wenn die Ehe nicht wirksam ist? Bestehen Unterhaltsansprüche? Diese Fragen müsse der Gesetzgeber bentworten.

Zeit für eine neue Regelung hat der Gesetzgeber bis Mitte 2024. Regelungen aus dem Unterhaltsrecht, wie besipielsweise §1318 BGB, gelten ab sofort.

mit Material der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zur Wirksamkeit von Kinderehen: . In: Legal Tribune Online, 29.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51430 (abgerufen am: 12.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Ehe
    • Kinder
    • Verfassung
    • Verfassungsbeschwerde
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Bundesverfassungsgericht 12.05.2026
Zivilprozess

Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erfolglos:

Wann das Recht auf "Waf­fen­g­leich­heit" ver­letzt ist

Parteien in einem Zivilprozess müssen grundsätzlich die gleichen Chancen haben. Wann das Recht auf "Waffengleichheit" verletzt ist, klärte nun das BVerfG in einem Streit zweier Getränkehersteller.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Hubig 11.05.2026
Gewaltschutz

Schutz vor häuslicher Gewalt und neue Kinderrechte:

Deut­sches Kind­schafts­recht wird ent­staubt

Umfassende Neuerungen im Sorge- und Umgangsrecht: Kinder sollen künftig vor allen möglichen Formen häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Daneben sieht der Entwurf aus dem BMJV auch neue Mitwirkungsrechte für Kinder vor. 
 

Artikel lesen
Zwei Mütter malen mit ihrer Tochter. 10.05.2026
Familie

"2-Mütter-Familien":

Jedes Kind hat das Recht auf zwei Eltern. Nicht.

Ein Elternteil oder zwei – für ein Kind ein existenzieller Unterschied. Wächst es in "2-Mütter-Familien" auf, hat es anders als in anderen Konstellationen immer nur einen Elternteil. Anna Lena Göttsche über diese Ungleichbehandlung.

Artikel lesen
Petr Bystron 07.05.2026
AfD

Doch keine "Hitlergruß"-Collage:

LG Mün­chen I spricht AfD-ler Petr Bys­tron frei

AfD-Politiker Petr Bystron wurde 2025 wegen der Verwendung von NS-Kennzeichen vom AG München verurteilt. Er hatte eine Montage von Angela Merkel und Bettina Wulff mit durchgestrecktem Arm gepostet. Das LG hat dieses Urteil jetzt aufgehoben.

Artikel lesen
Nebenkläger Stephan Hensel im Gerichtssaal. 06.05.2026
Christina Block

Block-Prozess: Tag 49:

"Kommste mit zur Aus­lands­ob­ser­vie­rung, kannste viel lernen"

Mit dem Dolch nach Dänemark - im Blockprozess beschreibt ein Privatdetektiv eine Observation in Dänemark, die vor allem eines war: kurz, chaotisch und "eine Riesenkacke". Die Staatsanwaltschaft hält sie für alles andere als harmlos.

Artikel lesen
Audi A5 Cabriolet 05.05.2026
Auto

OLG Nürnberg:

Ex-Mann muss zur Hoch­zeit geschenktes Cabrio her­aus­geben

Zur Traumhochzeit am Tropenstrand schenkt ein Mann seiner Frau ein Cabrio. Die Beziehung geht in die Brüche, doch was wird aus dem Auto? Das OLG Nürnberg musste entscheiden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/...

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­ken­auf­sichts­recht/ Reg­Tech

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Steu­er­recht

CMS, Mün­chen

Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Referendartag beim Finanzgericht Köln

19.05.2026, Köln

START SMART - Dein Fahrplan in die Unabhängigkeit: I. Vorsorge

12.05.2026, Köln

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

12.05.2026

Logo von e-fellows.net
LL.M. Forum

12.05.2026

ZPO II

12.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH