Einen Tag vor dem geplanten Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM will das BVerfG am Dienstag eine wichtige Zwischenentscheidung bekanntgeben. Dabei geht es um den jüngsten Eilantrag der ESM-Gegner. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler will den Rettungsschirm stoppen, bis die Europäische Zentralbank ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig macht.
Notfalls solle das Gericht die für Mittwoch geplante Verkündung der Entscheidung zum Rettungsschirm verschieben, fordert Gauweiler. Wie eine Sprecherin des Gerichts in Karlsruhe sagte, wollte der Zweite Senat am Montagnachmittag zu einer außerordentlichen Beratung zusammentreten. Am Dienstagvormittag werde das Gericht bekanntgeben, "wie es weitergeht". Nach bisheriger Planung soll am Mittwoch die Entscheidung über mehrere Eilanträge gegen den Beitritt Deutschlands zum permanenten Euro-Rettungsschirm Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) verkündet werden.
Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM noch nicht umgesetzt. Er sollte ursprünglich bereits im Juli starten. Der dauerhafte Rettungsschirm kann erst nach Zustimmung der Verfassungsrichter in Kraft treten.
Der Beschluss der Europäischen Zentralbank, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten zu kaufen, habe eine "völlig neue Situation" geschaffen, argumentiert Gauweiler. Deutschland müsse für Verluste aus den Anleihekäufen letztlich mit einem Anteil von 27 Prozent einstehen. Dies führe zu zusätzlichen Belastungen ohne jede parlamentarische Kontrolle.
Unterstützung für Eilantrag Gauweilers
Andere Kläger unterstützten den Eilantrag Gauweilers: "Inhaltlich teilen wir die Position Gauweilers. Die Entscheidung der Europäischen Zentralbank bestätigt unsere Befürchtungen", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart, der insgesamt rund 37.000 Kläger um den Verein Mehr Demokratie vertritt. Er rechnet aber nicht mit einer Verschiebung der Urteilsverkündung: "Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Entwicklung bei der EZB auch so berücksichtigen wird."
Unterdessen kursierten widersprüchliche Gutachten mit vermutlich kurzer Halbwertszeit: Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam in einem Gutachten im Auftrag der Linkspartei zu dem Ergebnis, dass "eine unmittelbare und potentiell unbestimmte Haftung" für die Schulden anderer Staaten das Budgetrecht des Parlaments verletze. Die Bertelsmann Stiftung verbreitete hingegen am Montag eine Studie des Berliner Europarechtlers Christian Calliess, wonach der ESM nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
dpa/age/LTO-Redaktion
Karlsruhe prüft Gauweiler-Antrag: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7044 (abgerufen am: 10.11.2024 )
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