Am Donnerstag die Zustimmung im Bundestag, am Freitag die im Bundesrat: Die Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts kann kommen. Deutschlands höchstes Gericht sei nun "wetterfest", sagen Politiker.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat mit der notwendigen Mehrheit für die Resilienzpläne gestimmt, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) besser vor extremistischen Bestrebungen schützen sollen. Durch die Reform werden wichtige Regelungen zum Status und zur Arbeitsweise des BVerfG im Grundgesetz verankert. Sie können dadurch nur noch mit einer Verfassungsmehrheit, also jeweils zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages bzw. Bundesrates, geändert werden. Bisher waren sie nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz einfachgesetzlich geregelt, welches mit einer einfachen Mehrheit jederzeit geändert werden kann. Am Donnerstag hat bereits der Bundestag mit breiter Mehrheit zugestimmt.
Durch die Verfassungsänderung wird der Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan sowie die Bindungswirkung seiner Entscheidungen verfassungsrechtlich verankert. Außerdem werden zentrale Strukturvorgaben, die sich laut Gesetzesbegründung "nach einhelligem Urteil bewährt" haben, künftig im Grundgesetz geregelt. Einzelheiten zu den Änderungen erläuterte LTO bereits hier.
Weiterhin heißt es in der Gesetzesbegründung, dass es der Stellung des BVerfG im Verfassungsgefüge entspreche, auf der Ebene des Grundgesetzes ausführliche Regelungen über das Verfassungsgericht zu treffen. Die verfassungsrechtliche Verankerung solle zudem Bestrebungen vorbeugen, die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit infrage zu stellen, wie dies in einzelnen europäischen Ländern zu beobachten sei.
"Wir in Deutschland stellen unser höchstes Gericht wetterfest auf", sagte Bremens Regierungschef Andreas Bovenschulte (SPD) zu den Änderungen. "Wir sichern damit die seit Jahrzehnten bewährte Grundstruktur des Gerichts, seine Einheit und Kontinuität, seine Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter."
Bei der Abstimmung im Bundesrat stimmten alle Länder bis auf Brandenburg für die Änderungen, Brandenburg enthielt sich. Das Gesetz kann nun, da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
mh/LTO-Redaktion
Schutz des Bundesverfassungsgerichts: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56166 (abgerufen am: 26.01.2025 )
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