Das BVerfG hat in einer Entscheidung vom Mittwoch das Gentechnikgesetz in seiner geltenden Fassung bestätigt und damit der Gentechnik in der Landwirtschaft enge Grenzen gesetzt.
Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärten in dem mit Spannung erwarteten Urteil, dass sowohl das Standortregister für Gentechnikfelder als auch die weitreichende Haftungsregelung mit dem Grundgesetz vereinbar seien (Urteil vom 24.11.2010, Az. 1 BvF 2/05 - Urteil noch nicht veröffentlicht).
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BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2010 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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