Druckversion
Samstag, 15.08.2026, 04:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-evakuierung-bundeswehr-libyen-regierung-parlament-abgeordnete
Fenster schließen
Artikel drucken
14504

BVerfG verhandelt Libyen-Einsatz der Bundeswehr : Unblutig heißt nicht ungefährlich

28.01.2015

Bundeswehrsoldat schaut aus einem Hubschrauber (Afghanistan, Kunduz)

Bild: MICHAEL HANSCHKE / POOL / AFP

Bewaffnete deutsche Soldaten haben 2011 in einer Kommandoaktion Menschen aus Libyen evakuiert. Handelte es sich dabei um einen humanitären Einsatz oder hätte der Bundestag zustimmen müssen, weil die Gefahr bewaffneter Auseinandersetzungen bestand? Eine auch für die Zukunft relevante Frage, die ab Mittwoch vor dem BVerfG verhandelt wird. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Anzeige

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am Mittwoch zum ersten Mal über den Einsatz der Bundeswehr in Libyen 2011 verhandelt. Die Karlsruher Richter wollen klären, ob das Parlament einer dramatischen Rettungsaktion von Europäern aus dem Bürgerkriegsland hätte zustimmen müssen.

Die Grünen-Bundestagsfraktion sieht das so, schließlich habe die Gefahr bewaffneter Auseinandersetzungen bestanden. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung hatte hingegen von einem humanitären Einsatz gesprochen und es abgelehnt, das Parlament zu befragen.

In Libyen herrschte zum Zeitpunkt der fraglichen Aktion ein Bürgerkrieg, der zum Sturz und dann zum gewaltsamen Tod von Langzeit-Machthaber Muammar al-Gaddafi führte.

An der Bundeswehr-Operation "Pegasus" zur Evakuierung von EU-Bürgern aus Libyen waren laut Bundeswehr drei Schiffe, bis zu neun Flugzeuge und insgesamt rund 1.000 Soldaten beteiligt. Die spektakulärste Aktion, um die es nun in Karlsruhe geht, war die Rettung von 132 Europäern, darunter 22 Deutschen, aus der Wüstenstadt Nafurah mit zwei Transall-Maschinen am 26. Februar 2011.

Grüne: Einsatz richtig, Abgeordnetenrechte verletzt

Aus Sicht der Grünen hätte das Parlament zumindest nachträglich ein Mandat für die Evakuierungsoperation erteilen müssen. Die Fraktion reichte daher Organklage ein. "Ein Mandat ist notwendig, wenn ein Einsatz gefährlich ist und so in die Anwendung von Waffengewalt münden kann", sagte Vizefraktionschef Frithjof Schmidt - federführend bei der Klage - der Deutschen Presse-Agentur. "Es ist absurd, wenn die Bundesregierung im Nachhinein behauptet, ein Einsatz sei, weil nicht geschossen wurde, nicht gefährlich gewesen und deshalb nicht mandatspflichtig."

Dass die Evakuierung der EU-Bürger aus Libyen sinnvoll und richtig gewesen sei, stehe für die Grünen außer Frage. "Im Verfahren geht es um die grundsätzliche Frage der parlamentarischen Demokratie und die Rechte der Abgeordneten", so Schmidt. Die Klage hätten sie eingereicht, damit die Rechte des Parlamentes auch weiterhin gewahrt blieben.

Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) widersprach: "Es ging um eine Rettungsaktion für deutsche Staatsbürger mit logistischen Mitteln der Bundeswehr, ohne dass eine militärische Auseinandersetzung zu erwarten gewesen wäre", sagte er in Karlsruhe. Eine solche Entscheidung müsse eine Bundesregierung ohne das Parlament treffen können.

BVerfG kann Rechtsprechung zu Auslandseinsätzen präzisieren

Das Verfahren gibt dem Verfassungsgericht Gelegenheit, seine Rechtsprechung zur Bundestagsbeteiligung bei Auslandseinsätzen deutscher Soldaten zu präzisieren. 1994 hatten die Richter grundsätzlich angeordnet, dass die Volksvertreter bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr vorher zustimmen müssen. Nur in Eilfällen ist demnach ausnahmsweise die nachträgliche Einwilligung möglich. Ein entsprechendes Gesetz wurde 2005 erlassen.

2008 stärkte das Gericht die Volksvertreter erneut: Demnach muss der Bundestag bereits dann eingeschaltet werden, wenn "greifbare tatsächliche Anhaltspunkte" dafür bestehen, dass deutsche Soldaten in eine bewaffnete Auseinandersetzung hineingezogen werden können.

dpa/ahe/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG verhandelt Libyen-Einsatz der Bundeswehr : . In: Legal Tribune Online, 28.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14504 (abgerufen am: 15.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bundeswehr
    • Krieg
    • Libyen
    • Parlament
    • Parlamentsvorbehalt
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Bashar al-Assad bei einem Interview 2013 11.08.2026
Kriegsverbrechen

Mord, Folter, Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien:

Todes­strafe gegen Baschar al-Assad

Ein syrisches Gericht hat den früheren Machthaber Baschar al-Assad wegen seiner Verbrechen im Bürgerkrieg in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Auch gegen Assads Bruder und seinen Cousin wurde die Todesstrafe verhängt.

Artikel lesen
Soldat der Bundeswehr in Nahaufnahme (Symbolbild) 10.08.2026
Antisemitismus

BVerwG verneint Verfassungstreue:

Vor­zei­ge­soldat zurecht aus der Bun­des­wehr geworfen

Er galt als "unangefochtene Nummer eins" und trug das Ehrenkreuz in Silber. Doch wegen Holocaust-Verharmlosung sowie rassistischen und antisemitischen Äußerungen muss ein Soldat die Bundeswehr verlassen, bestätigte nun das BVerwG.

Artikel lesen
Eine Drohne vom Typ Falke A1 Argus Interceptor der Heimatschutzdivision der Bundeswehr, fliegt am Himmel. Im Vordergrund steht ein Bundeswehrsoldat. 10.08.2026
Drohnen

Nach Vorfall am Leipziger Flughafen:

Wer ver­tei­digt Deut­sch­land gegen Drohnen?

Wer ist zuständig? Wer hat überhaupt die technischen Fähigkeiten? Und sollte die Bundeswehr im Inneren mehr unterstützen dürfen? Die kontroverse Debatte um die Luftverteidigung ist trotz neuer Regelungen wieder in vollem Gange. Der Überblick.

Artikel lesen
Einsatzkräfte der Polizei durchsuchen das Gelände abseits der Landebahn Nord auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle, 06.08.2026
Völkerrecht

Bewaffneter Angriff am Leipziger Flughafen?:

Wie Deut­sch­land auf den Droh­nen­vor­fall rea­gieren kann

Am Flughafen Leipzig wird eine sprengstoffgeladene Drohne gefunden. Ein bewaffneter Angriff ist das nicht. Dennoch geben Völkerrecht und Grundgesetz der Bundesregierung Reaktionsmöglichkeiten an die Hand, analysiert Patrick Heinemann.

Artikel lesen
Der Hinweis "Zum Luftschutzraum" ist an der Wand einer Kellertreppe angebracht. 02.08.2026
Rechtsgeschichte

Luftschutzräume in der Rechtsprechung:

Wer Bunker mag, sollte in die Schweiz aus­wan­dern

Während man sich in Westdeutschland noch mit der Beseitigung alter Bunker befasste, begann die Schweiz in den 1960er Jahren, sie flächendeckend zu bauen. Die Gründe dafür liegen auch im juristischen Untergrund verborgen.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat hilft seinem Kameraden den Helm aufzusetzen. 30.07.2026
Ukraine-Krieg

Keine vereinfachte Aufnahme mehr in die EU:

Was ändert sich für wehrpf­lich­tige Ukrainer?

Viele ukrainische Männer wollen nicht im Krieg gegen Russland kämpfen. Sie fliehen unter anderem nach Deutschland. Doch das wird jetzt schwieriger, die vereinfachten Aufnahmeregeln sollen nicht mehr gelten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FernUniversität Hagen
Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d) am Lehr­stuhl für Bür­ger­li­ches...

FernUniversität Hagen, Ha­gen

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Li­ti­ga­ti­on

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von White & Case
Women’s Retreat @White & Case LLP

20.08.2026, Frankfurt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH