Das BVerfG legt den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank über den Ankauf von Staatsanleihen dem EuGH zur Prüfung vor. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Es ist das erste Mal in der Geschichte des BVerfG, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen.
Die Richter des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind der Meinung, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem sogenannten OMT-Programm ihre Kompetenzen überschritten hat. Die EZB ist, so das BVerfG, "nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik in der Union zu unterstützen".
Ob die Bank dennoch eigenständig Wirtschaftspolitik betrieben hat oder ob sich der Beschluss möglicherweise europarechtskonform auslegen lässt, soll nun der Europäische Gerichtshof (EUGH) prüfen.
Im OMT-Beschluss ("Outright Monetary Transactions") ist vorgesehen, dass die EZB Staatsanleihen ausgewählter Mitgliedstaaten in theoretisch unbegrenzter Höhe ankaufen kann. Voraussetzung ist indes, dass das betroffene Land dies beantragt - und sich zu Einsparungen und Strukturreformen verpflichtet. Bislang ist es noch nie zu Anleihekäufen nach diesem Beschluss gekommen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BVerfG befragt erstmals EuGH: . In: Legal Tribune Online, 07.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10921 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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