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Durch DNA-Test an Verwandten überführt: Wegen Vergewaltigung Verurteilter ruft das BVerfG an

05.04.2013

Im Streit um ein Urteil des LG Osnabrück wegen schwerer Vergewaltigung haben die Verteidiger Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingereicht. Das sagte am Freitag der Anwalt des Verurteilten, Klaus Rüther, nachdem zuvor der NDR darüber berichtet hatte.

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Der junge Mann war vom Landgericht (LG) Osnabrück zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er im emsländischen Dörpen eine Frau vergewaltigt hatte. Auf den Täter gekommen war die Polizei durch Auffälligkeiten bei einem Massengentest. Daran hatte der junge Mann zwar nicht teilgenommen, aber Verwandte von ihm. Nachdem bei diesen eine genetische Ähnlichkeit mit dem Täterprofil festgestellt worden war, hatten die Ermittler per Gerichtsbeschluss einen Gentest bei dem damals Minderjährigen durchgesetzt und ihn überführt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit dem Fall befasst und im Dezember in einer Grundsatzentscheidung bestimmt, dass dieser Verwandtschaftsabgleichder Ermittler unzulässig war. Die Verurteilung des 18-Jährigen blieb allerdings in Kraft, weil nach Ansicht des BGH die Ermittler seinerzeit nicht davon ausgehen konnten, dass der Abgleich mit Beinahe-Treffern gegen das Gesetz verstößt. Der Umgang mit solchen Treffern bei DNA-Tests sei damals unklar gewesen.

"Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof aus unserer Sicht gegen das Rechtsstaatsgebot verstoßen", sagte Anwalt Rüther. Wenn der BGH festgestellt habe, dass das Vorgehen der Ermittler rechtswidrig war, müsse diese Einschätzung auch für den Fall seines Mandanten gelten. Wann sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem Fall befasse, sei noch nicht klar.

mbr/dpa/LTO-Redaktion

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Durch DNA-Test an Verwandten überführt: . In: Legal Tribune Online, 05.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8474 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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