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Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal: Erste Ver­fas­sungs­be­schwerde ein­ge­gangen

20.12.2021

Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

(c) unununius/stock.adobe.com

Seit Mitte Dezember gilt für Gesundheits- und Pflegepersonal die Corona-Impfpflicht. Nun wenden sich 23 Personen mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Regelung.

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Beim Bundesverfassungsgericht ist eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Damit verbunden sei auch ein Eilantrag, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag auf Anfrage der dpa. Die Verfassungsbeschwerde sei am vergangenen Dienstag von 23 Personen eingereicht worden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Ein Aktenzeichen ist noch nicht vergeben.

Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, dass die Krankheit schwer oder sogar tödlich verläuft. Betroffene müssen bis zum 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind - oder aber eine Arzt-Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein.

Ein erster Eilantrag einer Einzelperson gegen die 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen blieb unterdessen ohne Erfolg, wie der Gerichtssprecher weiter ausführte. Die Verfassungsrichterinnen und -richter hätten ihn am 13. Dezember ohne Begründung für erledigt erklärt* (Az. 1 BvQ 113/21). Seit 24. November müssen Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Die Regel gilt auch für den Luftverkehr.

dpa/ast/LTO-Redaktion

*In der vorherigen Fassung hieß es "für erledigt erklärt" (korrigiert am 20.12.2021, 17:31, Red.).

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Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46990 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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