Druckversion
Freitag, 5.06.2026, 19:00 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-bvr86025-sterbehilfe-suizidhilfe-grundrechte-strafrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
57728

Bundesverfassungsgericht zum assistierten Suizid: Ver­ur­tei­lung wegen Tot­schlags bleibt bestehen

22.07.2025

Ein älterer Mann liegt in einem Krankenhausbett im Sterben. Eine weibliche Person hält seine Hände, ein Arzt horcht die Brust ab.

Das BVerfG beanstandete die strafrechtliche Abgrenzung zwischen Selbsttötung und Sterbehilfe durch die Strafgerichte nicht. Foto: Adobe-Stock/Verin

Ein Arzt hatte einem psychisch kranken Patienten eine tödliche Infusion gelegt, die dieser anschließend selbst öffnete. Der Mediziner wurde rechtskräftig wegen Totschlags verurteilt. Auch das BVerfG hebt die Verurteilungen nicht auf.

Anzeige

Ein wegen unzulässiger Suizidhilfe verurteilter Arzt ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Der Mann habe nicht schlüssig dargelegt, inwiefern ihn die Strafurteile in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzen sollen. Die 3. Kammer des Zweiten Senats nahm die Verfassungsbeschwerde deshalb gar nicht erst zur Entscheidung an (Beschl. v. 01.07.2025, Az. 2 BvR 860/25).

Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie hatte einem psychisch kranken Patienten eine tödliche Infusion gelegt. Der Patient öffnete das Ventil anschließend zwar selbst. Das Landgericht Essen (LG) verurteilte den damals 81-jährigen Arzt dennoch wegen Totschlags zu drei Jahren Freiheitsstrafe. 

Zur Begründung hieß es, der Patient habe aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung die Tragweite seines Handelns nicht erfassen und deshalb auch nicht frei verantwortlich handeln können. Der Mann hatte seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie gelitten, unter anderem mit Wahnvorstellungen und Depressionen. Der Arzt habe dies erkannt und die Sterbehilfe dennoch auf Grundlage einer von ihm selbst entwickelten Definition von Freiverantwortlichkeit durchgeführt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah keinen Rechtsfehler in dem Urteil des LG und bestätigte die Entscheidung.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde wandte sich der Arzt gegen die Entscheidungen von LG und BGH. Er rügte unter anderem eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als Willkürverbot. Außerdem hätten die Strafgerichte das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot nach Art. 103 Abs. 2 GG verletzt. Das BVerfG hielt diese Argumentation für nicht hinreichend dargelegt.

Laut dem Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, setzt die Entscheidung des BVerfG Sterbehelfern, die unverantwortlich handeln, klare Grenzen. Nun sei es Aufgabe des Bundestags, wirksame Instrumente zu schaffen und der Staatsanwaltschaft und Polizei an die Hand zu geben, um solche Fälle intensiver strafrechtlich zu verfolgen. 

Sterbehelfer müssten zweifelsfrei sicherstellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht sei und die Entscheidung ohne Einflussnahme Dritter zustande komme. "Um Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen zu wahren, muss die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden", so Brysch. Einen solchen Straftatbestand, die "geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe", hatte es von 2015 bis 2020 in § 217 StGB gegeben. Dann erklärte der Zweite Senat des BVerfG die Norm für verfassungswidrig, weil sie das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben unverhältnismäßig einschränke. Das Gericht gab dem Gesetzgeber auf, die Sterbehilfe neu zu regeln. Doch getan hat sich bislang nichts; zwei Gesetzentwürfe sind im Juli 2023 im Bundestag gescheitert.  

Haben Sie suizidale Gedanken oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhält man rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter http://www.telefonseelsorge.de.

dpa/pk/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bundesverfassungsgericht zum assistierten Suizid: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57728 (abgerufen am: 08.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Strafrecht
    • BVerfG
    • Medizin
    • Sterbehilfe
    • Suizid
    • Verfassungsbeschwerde
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
    • Landgericht Essen
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Bundespräsident Theodor Heuss (6.v.l.) unterhält sich bei der Überreichung der Ernennungsurkunde und der Vereidigung der 24 Richter des Bundesverfassungsgerichts in der Villa Hammerschmidt in Bonn mit dem Präsidenten des Gerichts Hermann Hoepker-Aschoff ( 22.05.2026
BVerfG

Bundesverfassungsgericht und NS-Belastung:

Wie NS-Opfer und Ange­passte gemein­sam Karls­ruhe auf­bauten

Am Freitag wurde eine Studie zur Nachkriegsgeschichte des BVerfG vorgestellt. Wie NS-belastet waren die ersten Karlsruher Richter:innen? Wie gingen NS-Verfolgte und NS-Angepasste miteinander um? Christian Rath hat die Studie gelesen.

Artikel lesen
Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgericht. 21.05.2026
Sozialhilfe

BVerfG zum Asylbewerberleistungsgesetz 2018/2019:

Ver­fas­sungs­widrig? Ja. Mehr Geld? Nein.

Der Staat berechnete die Höhe von Asylbewerberleistungen jahrelang mit veralteten Daten – obwohl neuere Zahlen längst vorlagen. Das BVerfG nennt das verfassungswidrig. Folgen hat der Verstoß für den Staat allerdings kaum.

Artikel lesen
Das Bild zeigt den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, relevant für die bevorstehende Entscheidung des BVerfG. 15.05.2026
Rundfunk

ARD und ZDF erwarten Grundsatzurteil aus Karlsruhe:

BVerfG ver­han­delt im Juni nun doch über Rund­funk­bei­trag

Das BVerfG will im Juni über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Das überrascht: Schließlich muss der Rundfunkbeitrag nach der neuesten Empfehlung erst 2027 angehoben werden. Warum pochen die Sender trotzdem auf eine Entscheidung? 

Artikel lesen
Ein Mann in Anzug und Krawatte lächelt vor dem Brandenburger Tor, Polizeifahrzeug im Hintergrund, symbolisiert eine politische Veranstaltung. 13.05.2026
Coronavirus

"In den Verkehr gebracht"?:

Frei­spruch in Pro­zess um nicht zuge­las­sene Corona-Imp­fung

Das Landgericht Lübeck hat den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vom Vorwurf freigesprochen, 2021 einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff in den Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Artikel lesen
Bundesverfassungsgericht 12.05.2026
Zivilprozess

Verfassungsbeschwerde beim BVerfG erfolglos:

Wann das Recht auf "Waf­fen­g­leich­heit" ver­letzt ist

Parteien in einem Zivilprozess müssen grundsätzlich die gleichen Chancen haben. Wann das Recht auf "Waffengleichheit" verletzt ist, klärte nun das BVerfG in einem Streit zweier Getränkehersteller.

Artikel lesen
irzepatid, bekannt unter dem Markennamen Mounjaro, wird gespritzt 11.05.2026
Krankenkassen

LSG Niedersachsen-Bremen zur Kostenübernahme:

Abnehm­s­pritze bleibt Life­style-Medi­ka­ment

Eine Frau mit einer Hormonstörung und starkem Übergewicht forderte die Kostenübernahme für eine Abnehmspritze. Damit scheiterte sie im Eilverfahren. Das LSG sah hier keine Pflicht der Krankenkasse, die Kosten zu übernehmen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechts­an­walt für Bau­recht und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Re­gu­lie­rungs­recht

Becker Büttner Held, Ber­lin

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt mit Be­ruf­s­er­fah­rung (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal (VC) /...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Köln und 1 wei­te­re

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von GvW Graf von Westphalen
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Ver­ga­be- und öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht

GvW Graf von Westphalen, Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Update Umwandlungsrecht – Neuste Entwicklungen und Rechtsprechung (08.06.2026)

08.06.2026

Fit fürs Notariat – Modul 2 (fünftägig, 08.06.–12.06.2026)

08.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH