Klimaschützer scheiterten vor dem BVerfG mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die unter anderem auf die Einführung eines Tempolimits gerichtet war. Das BVerfG hielt die Begründung der Beschwerde für unzureichend.
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit welcher sich Klimaschützer für die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen der Bundesrepublik einsetzten (Beschl. v. 15.12.2022, Az. BvR 2146/22).
Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde wegen unzureichender Bergründung als unzulässig ab. Die beiden Kläger, ein Mann und eine Frau, meinen, dass der Gesetzgeber gegen das Klimaschutzgebot und Freiheitsrechte verstoße, indem er kein Tempolimit einführe. Das hätten sie aber nicht ausreichend begründet, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit.
Über ein Tempolimit, das infolge des Ukraine-Kriegs und auch als Möglichkeit zum Energiesparen in den Blick gerückt war, wird seit Jahren immer wieder gestritten. In der Ampel-Koalition sperrt sich die FDP dagegen. Im Koalitionsvertrag ist eine Einführung daher nicht vereinbart. In vielen anderen europäischen Ländern darf man auf Autobahnen höchstens 130 oder 120 Kilometer pro Stunde fahren.
Begründung der Beschwerde unzureichend
Im Frühjahr 2021 hatten die Verfassungsrichter in einem aufsehenerregenden Beschluss festgeschrieben, dass Klimaschutz auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist: Handelt die Politik heute zu zögerlich, geht das auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen.
Jetzt teilte die zuständige Kammer des Ersten Senats mit, dass das Klimaschutzgebot im Grundgesetz bei fortschreitendem Klimawandel zwar weiter an relativem Gewicht gewinne. Das habe auch Auswirkungen auf Abwägungsentscheidungen des Gesetzgebers. Die Beschwerdeführer hätten aber nicht näher belegt, dass es im Verkehrssektor am Ende des Jahrzehnts zu erheblichen Freiheitsbeschränkungen kommen werde, weil die in diesem Bereich zulässigen Emissionen aktuell zu schnell aufgezehrt würden. Es werde auch nicht klar, warum weitergehende Einsparungen gerade durch ein Tempolimit erbracht werden müssten.
Nach Berechnungen des Umweltbundesamts von 2021 würde ein bundesweites generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen die gesamten CO2-Emissionen von Autos und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken. Bei 100 km/h läge die Minderung sogar bei 5,7 Prozent. Deutlich reduziert würden demnach auch die Zahl der Verkehrstoten sowie der Lärm. Fast zwei Drittel der Deutschen sprächen sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen aus.
dpa/ku/LTO-Redaktion
BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50780 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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