Eil: BVerfG lehnt Eilanträge ab: Bun­des­not­b­remse hat erstmal Bestand

20.05.2021

Das BVerfG hat die umstrittene Corona-Notbremse des Bundes nicht im Eilverfahren gekippt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehrere Eilanträge sowie eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Notbremse des Bundes abgelehnt. Kontaktbeschränkungen, Beschränkungen im Einzelhandel und für kulturelle Einrichtungen sowie Schulschließungen haben vorerst Bestand. Damit sei nicht entschieden, dass die Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfassungsgemäß sind. Das müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden, so das BVerfG. Mehr Informationen dazu in Kürze auf LTO.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eil: BVerfG lehnt Eilanträge ab: Bundesnotbremse hat erstmal Bestand . In: Legal Tribune Online, 20.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45020/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen