Das BVerfG hat die umstrittene Corona-Notbremse des Bundes nicht im Eilverfahren gekippt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehrere Eilanträge sowie eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Notbremse des Bundes abgelehnt. Kontaktbeschränkungen, Beschränkungen im Einzelhandel und für kulturelle Einrichtungen sowie Schulschließungen haben vorerst Bestand. Damit sei nicht entschieden, dass die Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfassungsgemäß sind. Das müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden, so das BVerfG. Mehr Informationen dazu in Kürze auf LTO.
pdi/LTO-Redaktion
Eil: BVerfG lehnt Eilanträge ab: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45020 (abgerufen am: 13.09.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag