Druckversion
Samstag, 7.02.2026, 02:03 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2bvr225917-abschiebung-folter-gefahr-aufklaerungspflicht-gerichte-behoerden-tuerkei
Fenster schließen
Artikel drucken
26365

BVerfG zu Abschiebung in die Türkei: Gerichte dürfen es sich nicht zu leicht machen

09.01.2018

Ein mit Draht versperrter Verschlag

(c) Blende13 - stock.adobe.com

Behörden und Gerichte trifft eine verfassungsrechtliche Pflicht, sich vor Abschiebungen über die Situation im Zielland zu informieren oder Zusicherungen der Behörden einzuholen, so das BVerfG. Das gelte auch für Abschiebungen in die Türkei.

Anzeige

Gerichte verletzen das in Art. 19 Abs. 4 S. 1 Grundgesetz (GG) gewährleistete Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz, wenn sie trotz gewichtiger Anhaltspunkte nicht aufklären, ob einem Betroffenen im Falle der Abschiebung Folter oder unmenschliche Haftbedingungen drohen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem nun veröffentlichen Beschluss (v. 09.01.2018, Az. 2 BvR 2259/17).

Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist es verfassungsrechtlich geboten, dass sich die zuständigen Behörden und Gerichte vor einer Rückführung in den Zielstaat über die dortigen Verhältnisse informieren und vor der Abschiebung gegebenenfalls geeignete Zusicherungen der zuständigen Behörden einholen, die Folter und unmenschliche Behandlung wirksam ausschließen.

Mit seiner Entscheidung hat das BVerfG einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben und den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung an das Verwaltungsgericht (VG) zurückverwiesen.

VG: Keine beachtliche Gefahr für den Beschwerdeführer

Beschwerdeführer ist ein in Deutschland geborener und aufgewachsener türkischer Staatsangehöriger. Er war 2015 vom Kammergericht Berlin unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden, weil er sich salafistischen Kreisen angeschlossen und in Syrien einer terroristischen Vereinigung erhebliche Geld- und Sachleistungen überlassen hatte.

Die Ausländerbehörde wies den Mann nach der Verurteilung aus der Bundesrepublik aus und drohte die Abschiebung in die Türkei ein. Den dagegen gerichteten Eilantrag wie das VG ab, die daraufhin erhobene Beschwerde des Mannes zum Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos.

So stellte der Beschwerdeführer zusätzlich einen Asylantrag, der wiederum als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Wiederum dagegen begehrte der Beschwerdeführer Eilrechtsschutz und trug vor, gegen ihn sei in der Türkei ein Strafverfahren wegen Unterstützung des islamistischen Terrorismus anhängig, zusätzlich drohe im Folter.

Zur Begründung des Antrags legte er ein Schreiben von amnesty international vor, wonach die Organisation Hinweise von dem Vater eines in der Türkei als Terrorverdächtigen inhaftierten türkischen Staatsangehörigen erhalten habe. Danach werde dessen Sohn seit einiger Zeit schwer geschlagen und gefoltert. Ärztliche Versorgung werde den Gefangenen verwehrt, die in Zellen voller menschlicher Fäkalien untergebracht seien.

Trotz dieser Hinweise lehnte das Verwaltungsgericht den Eilantrag ab. Es berief sich auf den Verwaltungsgerichtshof, der im ausweisungsrechtlichen Verfahren zu Recht festgestellt habe, lediglich den Angehörigen der kurdischen PKK oder der Gülen-Bewegung drohe Folter. Im Falle des Beschwerdeführers mangele es jedoch an einer solchen beachtlichen Gefahr menschenrechtsiwdriger Behandlung oder gar Folter.

BVerfG: Türkische Verhältnisse als "gerichtsbekannt" anzusehen

Die Karlsruher Richter sahen das jedoch anders: Die Entscheidung des VG verletze den Mann in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 i. V. m. Art. 2. Abs. 2 S. 1 GG. Denn das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlange nicht nur, dass jeder potenziell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der gerichtlichen Prüfung unterstellt werden könne. Vielmehr müssten die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächlich Wirksamkeit verschaffen.

Der Maßstab, an dem sich wirkungsvoller Rechtsschutz messen lassen muss, bestimmt sich nach Auffassung des BVerfG auch nach dem Gehalt des als verletzt behaupteten Rechts, im Falle des Beschwerdeführers also nach dem Gehalt der Menschenwürde sowie des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Verbindung mit dem Verbot der Folter aus Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).

In Fällen wie dem des Mannes, in dem es um Folter oder unmenschliche Behandlung gehe, komme der verfahrensrechtlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung) verfassungsrechtliches Gewicht zu. Diesem Maßstab werde die Entscheidung des VG aber nicht gerecht, vielmehr verfehle es die verfassungsrechtlichen Vorgaben, indem es von keiner beachtlichen Gefahr ausging, weil nur PKK-Anhänger oder solche der Gülen-Bewegung ernstlich mit Folter und menschenrechtswidriger Behandlung rechnen müssten.

Die Karlsruher Richter entschieden, dass durchaus Anlass zur weiteren Sachaufklärung oder zur Einholung von Zusicherungen seitens der türkischen Behörden bestanden habe. Nicht nur das Schreiben von amnesty international, sondern auch die als "gerichtsbekannt einzustufenden allgemeinen Erkenntnisse zur politischen Situation in der Türkei" hätten eine Überprüfung erforderlich gemacht.

Die zweite Frage der Verfassungsbeschwerde, ob Personen, die islamistischen Terrororganisationen zuzurechnen sind, in der Türkei generell mit Folter zu rechnen haben, bedürfe es wegen des festgestellten Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht keiner Entscheidung, so die Verfassungsrichter.

ms/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zu Abschiebung in die Türkei: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26365 (abgerufen am: 07.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Abschiebung
    • Asyl
    • Folter
    • Terrorismus
    • Türkei
    • Verfahren
    • Verfahrensgrundsätze
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Mitglieder der Revolutionsgarden bei einer Militärparade am 21.09.2024. 05.02.2026
Terrorismus

Mehr als eine Sanktion:

Was bedeutet die Ter­r­or­lis­tung von Irans Revo­lu­ti­ons­garden?

Als Reaktion auf die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen hat die EU Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft. Eva Ghazari-Arndt erklärt, inwiefern die Folgen über bisherige Sanktionen hinausgehen.

Artikel lesen
Für eine Anhörung vor Russlands Supreme Court wird Alexej Nawalny am 11.01.2024 per Video aus dem Straflager zugeschaltet. 03.02.2026
Russland

EGMR verurteilt Russland wegen Nawalny-Inhaftierung:

"Muster der Mis­sach­tung von Gesund­heit, Wohl­be­finden und Würde"

Zwei Jahre nach dem Tod des Kremlkritikers Alexej Nawalny hat der EGMR Russland erneut verurteilt: Nach seiner Rückkehr aus Deutschland sei Nawalny willkürlich inhaftiert und im Straflager unmenschlich behandelt worden.

Artikel lesen
Tahar Rahim als Mohamedou Ould Slahi im Film "Der Mauretanier". 02.02.2026
Aufenthaltsrecht

OVG NRW zu Ex-Guantánamo-Häftling:

"Der Maure­ta­nier" darf wieder nach Deut­sch­land ein­reisen

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hebt das Einreiseverbot für Mohamedou Ould Slahi auf. Der frühere Guantánamo-Häftling darf wieder nach Deutschland einreisen. Wie wird das begründet?

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig steht an einem Rednerpult 02.02.2026
Gesetzgebung

Referentenentwurf des BMJV:

Hubig will VwGO grund­le­gend refor­mieren

Justizministerin Stefanie Hubig will Verfahren vor Verwaltungsgerichten beschleunigen und dafür an einigen Stellschrauben drehen. Der Referentenentwurf setzt auf kleinere Spruchkörper, straffere Verfahren und niedrigere Hürden für Bürger.

Artikel lesen
BVerfG 28.01.2026
Organstreitverfahren

Organstreitverfahren beim BVerfG:

Grüne klagen gegen neue Ein­stu­fung sicherer Her­kunfts­länder

Die Bundesregierung soll künftig per Verordnung entscheiden können, ob ein Herkunftsstaat sicher ist. Den Bundestag könnte sie so umgehen. Die Grünen-Fraktion sieht Grundrechte verletzt und zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Artikel lesen
Foto eines Eingangsschilds mit der Aufschrift "Bundesamt für Verfassungsschutz" 22.01.2026
Asyl

VG Köln sieht keine Ermächtigungsgrundlage:

Ver­fas­sungs­schutz durfte Asyl­be­werber nicht befragen

Die Datenerhebung des Bundesamts für Verfassungsschutz bei einem Asylbewerber auf Malta war unzulässig. Es gab laut VG keine gesetzliche Grundlage dafür – der Mann wurde in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Um­welt- und Pla­nungs­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von KSV Mediengesellschaft mbH & Co. KG
Ju­nior-Lek­tor (w/m/d)

KSV Mediengesellschaft mbH & Co. KG , Wies­ba­den

Logo von Bundeskartellamt
Voll­ju­ris­tin bzw. Voll­ju­rist (w/m/d) für ver­schie­de­ne...

Bundeskartellamt , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Noerr
Competition Day 2026

27.02.2026, München

Perspektive Wirtschaftskanzlei

20.03.2026, Glashütten

Logo von Noerr
Competition Day 2026

27.02.2026, München

Das Geldwäschegesetz

10.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Telekom­munikation

09.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH