Druckversion
Dienstag, 9.06.2026, 04:34 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2bve218-afd-antrag-bystron-unzulaessig-organstreit-ordnungsgeld-schaeuble
Fenster schließen
Artikel drucken
38049

BVerfG verwirft Antrag von AfD-Abgeordnetem: Nicht immer gleich nach Karls­ruhe

08.10.2019

Ein Mann ist schnell unterwegs (Symbolbild)

(c) Aliaksandr Marko - stock.adobe.com

Weil er ein Foto von seinem Wahlzettel aus dem Bundestag ins Internet stellte, kassierte ein AfD-Abgeordneter ein Ordnungsgeld. Dagegen zog er vor das BVerfG vor – allerdings zu früh, wie dieses befand.

Anzeige

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron hat wegen eines gegen ihn verhängten Ordnungsgeldes vergeblich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Die Richter des Zweiten Senats verwarfen mit Beschluss vom 17. September 2019 den Antrag Bystrons gegen Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) als unzulässig (Az. 2 BvE 2/18).

Bystron hätte zuerst beim Bundestag Einspruch einlegen müssen, heißt es in der Entscheidung. Es fehle dem Antrag im Organstreitverfahren deshalb das Rechtsschutzbedürfnis. Der Abgeordnete sei untätig geblieben, obwohl er die gerügte Rechtsverletzung durch sein eigenes Handeln hätte rechtzeitig abwenden können.

Bystron hatte in der Bundestagssitzung vom 14. März 2018 ein Ordnungsgeld von
1.000 Euro kassiert. An diesem Tag wählte der Bundestag Angela Merkel (CDU) erneut zur Kanzlerin. In der Wahlkabine machte Bystron ein Foto von seinem Stimmzettel mit angekreuztem "Nein". Das Bild verbreitete er auf Twitter und schrieb dazu: "Nicht meine Kanzlerin".

BVerfG: AfD-Politiker erhob keinen Einspruch nach der GO-BT

Der Bundestagspräsident kann Abgeordnete, die die Ordnung und Würde des Bundestags verletzen, zur Ordnung rufen, ein Ordnungsgeld verhängen und sie in gravierenden Fällen von der Sitzung ausschließen. Betroffene können dagegen bis zum nächsten Sitzungstag Einspruch einlegen, über den dann das Plenum entscheidet. Das regelt § 39 der Geschäftsordnung des Bundestags (GO-BT).

Dem Karlsruher Beschluss zufolge hätte Bystron zunächst diesen Weg gehen müssen. Zwar solle niemandem "unter pauschalem Hinweis auf allgemeine politische Handlungsalternativen der Zugang zu einem verfassungsgerichtlichen Verfahren abgeschnitten werden", so der Beschluss. Hier sei jedoch ein Rechtsbehelf vorgesehen. "Wenn ein Antragsteller völlig untätig geblieben ist, obwohl er in der Lage gewesen wäre, die gerügte Rechtsverletzung durch eigenes Handeln rechtzeitig zu vermeiden", fehle für eine Organklage das Rechtsschutzbedürfnis, befanden die Verfassungsrichter.

Das BVerfG betonte in seiner Entscheidung den kontradiktorischen Charakter des Organstreitverfahrens. Weil zwischen beteiligten Organen über Rechte und Pflichten gestritten werde, bestünde auch eine "Konfrontationsobliegenheit". Sie sei für den Umgang zwischen Verfassungsorganen als selbstverständlich zu erwarten.

kus/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG verwirft Antrag von AfD-Abgeordnetem: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38049 (abgerufen am: 09.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bundestag
    • Organstreitverfahren
    • Politiker
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Der Podcast behandelt die rechtlichen Aspekte des Mordfalls Luise und die Debatte um Strafmündigkeit. 06.06.2026
Podcast

Mordfall Luise und Strafmündigkeit / Belleidigung abschaffen / Was verdient der Kollege:

Sollte man schon 12-Jäh­rige vors Straf­ge­richt stellen?

Nach dem Mord an Luise: Wie könnte ein “Verantwortungsverfahren” aussehen? Außerdem im LTO-Podcast: Sachsens Justizministerin will Politikerbeleidigung abschaffen und eine EU-Richtlinie könnte Arbeitgeber zu mehr Lohngleichheit bringen. 

Artikel lesen
Friedrich Merz und Robert Habeck bei der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestags im März 2025 03.06.2026
Beleidigung

"Schwachkopf", "Lackaffe", "Lügenfritz":

Sachsen will Poli­ti­ker­be­lei­di­gung abschaffen

Nach "Schwachkopf", "Pinocchio" und "Lügenfritz": Sollte die Politikerbeleidigung im § 188 StGB gestrichen werden? Sachsens Justizministerin fordert zum Schutz der Meinungsfreiheit eine "grundlegende Reform der Beleidigungsdelikte".

Artikel lesen
Zusammenschnitt aus einem Porträt von Bundeskanzler Friedrich Merz und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 29.05.2026
Beleidigung

Beleidigung von Kanzler Merz als "Lackaffe":

Wieder macht der Rechts­staat eine sch­lechte Figur

Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Heilbronn halten "Lackaffe" für eine strafbare Politikerbeleidigung. Zwar wurde das Verfahren nun gegen Geldauflage eingestellt, doch liegt die Justiz wie im "Schwachkopf"-Fall daneben. Und nicht nur sie.

Artikel lesen
Die deutsche und die israelische Flagge wehen vor der CDU-Bundesgeschäftsstelle in Berlin 29.05.2026
Volksverhetzung

Gutachten zur "Leugnung des Existenzrechts Israels":

Hes­sens Gesetz­ent­wurf ver­fas­sungs­recht­lich "schwer begründbar"

Hessen will über den Bundesrat erreichen, dass die "Leugnung des Existenzrechts Israels" unter Strafe gestellt wird. Verletzt der Gesetzentwurf die Meinungsfreiheit? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags tendiert zu einem "Ja".

Artikel lesen
Andreas Scheuer 29.05.2026
Anklage

Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss?:

Land­ge­richt lässt Anklage gegen Ex-Minister And­reas Scheuer zu

Neun Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin I die Anklage wegen des Verdachts der Falschaussage im Bundestagsuntersuchungsausschuss zugelassen. Mitangeklagt ist auch Ex-Staatssekretär Gerhard Schulz.

Artikel lesen
Erwin Sellering (SPD), früherer Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, steht im Schweriner Schloss beim Landtags-Untersuchungsausschuss zur Klimastiftung MV. 13.05.2026
Untersuchungsausschuss

Untersuchungsausschuss in Mecklenburg-Vorpommern:

Razzia bei der "Kli­ma­s­tif­tung"

Politiker lassen ihren politischen Gegner von der Polizei durchsuchen. Was bizarr anmutet ist gesetzlich seit Langem vorgesehen. Weshalb im Jahr 2026 erstmals von dieser Maßnahme erfolgreich Gebrauch gemacht wird, stellt Max Schwerdtfeger dar.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung
As­sis­tenz der Ge­schäfts­lei­tung / Exe­cu­ti­ve As­si­s­tant (w/m/d)

Andersen GmbH Rechtsberatung Steuerberatung, Ber­lin

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Bode – Die Tür GmbH
Ex­pert Le­gal & Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Bode – Die Tür GmbH, Kas­sel

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechts­an­walt für Bau­recht und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Halbjahresupdate Erbrecht 2026 – Highlights aus der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte

09.06.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

09.06.2026

Logo von Fieldfisher
Kündigungsrisiken und Pflichtenkatalog bei Whistleblower-Hinweisen – Was jetzt zu beachten ist

09.06.2026

Deutsche Compliance Konferenz 2026

10.06.2026, Frankfurt am Main

Sicherheiten im Bauvertragsrecht

09.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH