BVerfG zu Parteienfinanzierung: Bundestag muss zunächst Abschläge an NPD zahlen

14.05.2013

Nach Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 hatte der Bundestagspräsident die rechtsextreme Partei zu einer Strafzahlung verpflichtet. Der Zahlungsanspruch sollte mit zwei anstehenden Abschlagszahlungen im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung verrechnet werden. Dagegen wehrte sich die NPD erfolgreich im Eilverfahren vor dem BVerfG.

Die NPD würde ohne die Abschlagszahlungen in ihren Werbemöglichkeiten für den bevorstehenden Bundestagswahlkampf erheblich eingeschränkt, so das Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Die NPD ist nach eigenen Angaben für ihre Parteiarbeit auf die staatlichen Mittel angewiesen. Sollte sich die Verfassungsbeschwerde hingegen in der Hauptsache als unbegründet erweisen, könne die Verrechnung mit späteren Abschlagszahlungen nachgeholt werden (Beschl. v. 14.05.2013, Az. 2 BvR 547/13).

Im Dezember hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Sanktionsbescheid des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert teilweise der Höhe nach für rechtswidrig erklärt (Urt. v. 12.12.2012, Az. 6 C 32.11).

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zu Parteienfinanzierung: Bundestag muss zunächst Abschläge an NPD zahlen . In: Legal Tribune Online, 14.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8727/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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