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20159

BVerfG nimmt Beschwerden nicht zur Entscheidung an: Kein Ren­ten­plus für Abi­tu­ri­enten und Stu­dierte

01.08.2016

Sparschwein

© fotofabrika - Fotolia.com

Seit 2004 werden Schul- und Studienzeiten nicht mehr auf die Rentenhöhe angerechnet, eine Berufsausbildung aber schon. Das BVerfG hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen dieses System nun aber nicht zur Entscheidung angenommen.

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Mehrere Rentner sind mit Verfassungsbeschwerden gegen das System der Anrechnung von Ausbildungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert (Beschl. v. 18.05.2016, Az. 1 BvR 2217/11 und weitere). Die Beschwerdeführer erachteten es als ungerecht, dass seit einer Reform im Jahr 2004 Schul- und Studienzeiten nicht mehr auf die Rentenhöhe angerechnet werden, eine Berufsausbildung aber schon.

Das BVerfG nahm die Beschwerden gar nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Wochenende veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Die vier Kläger hätten genauer begründen müssen, warum die verschiedenen Ausbildungen aus ihrer Sicht einheitlich zu berücksichtigen seien. Für eine Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber könne es außerdem gute Gründe geben. Damit setzten sich die Beschwerden überhaupt nicht auseinander, wie es im Beschluss heißt.

Die Neuregelung war ein Baustein der rot-grünen Rentenreform im Jahr 2004. Der Bundesregierung ging es damals darum, in einer Gesellschaft mit immer mehr Alten die künftigen Beitragszahler zu entlasten. Die Kläger, die zwischen 2005 und 2007 in Rente gingen, profitierten zwar von einer Übergangsregelung bei den Ausbildungszeiten, bekamen durch die Reform aber weniger Geld.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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BVerfG nimmt Beschwerden nicht zur Entscheidung an: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20159 (abgerufen am: 13.06.2025 )

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