Druckversion
Freitag, 22.09.2023, 13:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1bvr192513-weg-sondereigentum-gerichtszustaendigkeit-willkuer/
Fenster schließen
Artikel drucken
13072

BVerfG zum Willkürverbot: AG erkennt Unzuständigkeit - und entscheidet trotzdem

03.09.2014

Ein Amtsgericht erkennt nach der mündlichen Verhandlung, dass es unzuständig ist, und entscheidet trotzdem in der Sache. Ein klarer Fall von Willkür, stellt das BVerfG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss fest. Dass das AG die eigene Unzuständigkeit erst im Laufe des Verfahrens erkenne, berechtige es nicht dazu, "sehenden Auges" falsche Entscheidungen zu treffen.

Anzeige

Vor dem Amtsgericht (AG) Euskirchen hatten zwei Parteien einer Wohnungseigentümergesellschaft um Schadensersatz gestritten. Die beklagte Miteigentümerin hatte die gemeinsame Dachverblendung von jeweils im Sondereigentum der Parteien stehenden Garagen mit Farbe besprüht. Die Klägerin ließ die Farbe von einem Maler beseitigen und verlangte vor dem AG die Erstattung der Kosten. Das AG gab der Klage statt.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob dieses amtsgerichtliche Urteil nun auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Nach Einschätzung der Karlsruher Richter verletzte das Urteil gleich in mehrfacher Hinsicht die Rechte der Beklagten:

Zunächst habe das AG die einschlägige Rechtsprechung verkannt. Die Dachkonstruktion der Garagen sei gemäß § 5 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) als tragender Teil des Gebäudes kein Sondereigentum, sondern Teil des gemeinschaftlichen Eigentums. Der Schadensersatzanspruch hätte deshalb nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden können. Dann sei aber nicht die Zivilabteilung, sondern die WEG-Abteilung des AG Euskirchen zuständig gewesen.

Dies sei dem Gericht im Laufe des Verfahrens zwar auch bewusst geworden, es habe die Abgabe an die zuständige Abteilung aber dennoch mit dem Argument verweigert, dass nun schon streitig verhandelt worden sei. Darin liege ein Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in seiner Ausprägung als Willkürverbot, so die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG.

Zudem liege ein offensichtlicher Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) vor, da keine Abgabe an die nach Geschäftsverteilungsplan zuständige WEG-Abteilung des Amtsgerichts erfolgte (Beschl. v. 28.07.2014, Az. 1 BvR 1925/13)

mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zum Willkürverbot: AG erkennt Unzuständigkeit - und entscheidet trotzdem . In: Legal Tribune Online, 03.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13072/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Miet- und WEG-Recht
    • Gerichte
    • Verfahrensgrundsätze
    • Willkür
    • Wohneigentum
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
    • Amtsgericht Euskirchen
18.09.2023
Wohneigentum

VG zum knappen Berliner Wohnraum:

Zwe­ck­ent­f­rem­dungs­verbot gilt auch für Bau­ruine

Wohnraum in Berlin ist seit Jahren ein Streitthema. Diesen einfach verfallen zu lassen, um so das Zweckentfremdungsverbot zu umgehen, funktioniert aber nicht, hat das VG Berlin entschieden.

Artikel lesen
15.09.2023
Immobilien

Bundesgerichtshof:

Ver­schärfte Auf­klär­ungspf­lichten für Immo­bi­li­en­ver­käufer

Was muss der Immobilienverkäufer dem Käufer mitteilen, was muss der Interessent dagegen selbst vorab überprüfen? Der BGH stellt nun klar: Dass der Käufer theoretisch etwas zur Kenntnis nehmen könnte, entlastet nicht automatisch den Verkäufer.

Artikel lesen
27.09.2023
Klimaschutz

EGMR verhandelt Klimaklage junger Portugiesen:

Muss man erst in 32 Staaten klagen?

David gegen Goliath: Sechs portugiesische Jugendliche fordern mehr Klimaschutz von 32 Staaten. Am Mittwoch verhandelte der EGMR. Die Staaten halten die Beschwerde u. a. mangels Erschöpfung des Rechtsweges für unzulässig.

Artikel lesen
27.09.2023
Impfpflicht

Thüringer VerfGH sieht Irreführung:

"Anti-Impf­zwang"-Volks­be­gehren der AfD unzu­lässig

Die Thüringer AfD wollte einem Corona-"Impfzwang" durch ein per Volksbegehren zur Abstimmung gestelltes Gesetz entgegenwirken. Doch nach Ansicht des dortigen Verfassungsgerichtshofs hat sie dabei die Gesetzgebungskompetenzen missachtet.

Artikel lesen
25.09.2023
Staatsexamen

Aktuelle Zahlen zum Zweiten Examen:

In Baden-Würt­tem­berg fallen die wenigsten durch

Mehr Prädikatsexamen, aber auch mehr Durchfaller im Vergleich zum Vorjahr: Die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Justiz zum Zweiten Examen sind da. Erneut war die Durchfallquote in Baden-Württemberg am geringsten.

Artikel lesen
25.09.2023
Vaterschaft

Verhandlung vor dem BVerfG:

Stärkt Karls­ruhe die Rechte leib­li­cher Väter?

Ein leiblicher Vater rügt per Verfassungsbeschwerde, dass ihm trotz aller Bemühungen die rechtliche Elternschaft zu seinem kleinen Sohn verwehrt wird. Ob die aktuelle Rechtslage ihn in seinen Grundrechten verletzt, muss das BVerfG klären.

Artikel lesen
TopJOBS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes Zi­vil- und...

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Staats­an­wält:in­nen (m/w/d) im Rich­ter­ver­hält­nis auf Pro­be (Be­sol­dungs­grup­pe...

Freie Hansestadt Bremen , Bre­men

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist / Staff At­tor­ney (m/w/d) im Be­reich Dis­pu­te...

White & Case , Frank­furt am Main

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes Zi­vil- und...

REDEKER SELLNER DAHS , Leip­zig

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Re­fe­ren­ten (m/w/d) für das Re­fe­rat Grund­stück­we­sen / Im­mo­bi­li­en­ver­käu­fe ...

Bischöfliches Ordinariat Limburg , Lim­burg a.d. Lahn

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fortbildung Verwaltungsrecht im Selbststudium/ online

28.09.2023

Erfassung und Abrechnung nach Honorarvereinbarung leicht gemacht

28.09.2023

Kölner Tage Internationale Verrechnungspreise 2023

28.09.2023, Köln

Essentials – Die moderne Anwaltskanzlei

28.09.2023

Legal Tech Talk „Digitale Rechtsabteilung: Weniger Administration, mehr Zeit für wichtige Aufgaben?"

28.09.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH