Druckversion
Mittwoch, 12.08.2026, 20:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1BvR221920-wissenschaftsfreiheit-beschlagnahme-zeugnisverweigerungsrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
52966

BVerfG zur Forschungsfreiheit: Ver­fas­sungs­be­schwerde erfolglos, Grund­recht gestärkt

20.10.2023

JVA Bamberg

In der JVA Bamberg führte der Professor Gespräche mit Häftlingen – das OLG München ordnete die Beschlagnahme eines Teils der Aufnahmen an. Foto: picture alliance/dpa | Nicolas Armer

Für ein Forschungsprojekt zur Radikalisierung im Strafvollzug interviewte ein Professor Strafgefangene. Ermittler beschlagnahmten das Material. Die Verfassungsbeschwerde des Professors ist unzulässig, das BVerfG stärkte aber seine Position.

Anzeige

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines Universitätsprofessors mangels Einhaltung der Beschwerdefrist nicht zur Entscheidung angenommen. Dennoch äußerte es erhebliche Zweifel, dass die Beschlagnahme von Mitschnitten von Gesprächen des Professors mit einem IS-Verdächtigen verfassungsgemäß war (Beschl. v. 25.09.2023, Az. 1 BvR 2219/20).

Für ein Forschungsprojekt zum Thema "Islamistische Radikalisierung im Justizvollzug" hatte dieser mehrere Strafgefangene interviewt und ihnen im Vorfeld der Interviews Vertraulichkeit zugesichert.

Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gegen einen der Interviewten ordnete eine Ermittlungsrichterin des Oberlandesgerichts (OLG) München jedoch die Durchsuchung der Lehrstuhlräumlichkeiten des Beschwerdeführers sowie die Beschlagnahme der Interview-Aufnahmen an. Hiergegen wandte sich der Beschwerdeführer zunächst an das OLG München – jedoch erfolglos. Auch vor dem BVerfG hatte er jetzt keinen Erfolg – aus anderen Gründen.

OLG München: Kein Zeugnisverweigerungsrecht für die Wissenschaft

Der Professor ist Inhaber eines Lehrstuhls an einem Institut für Psychologie an der Universität Erlangen. In einem vorab an die inhaftierten Interviewpartner verschickten Informationsschreiben heißt es unter anderem: "Wir haben Schweigepflicht und dürfen der Gefängnisleitung oder anderen Bediensteten nichts von dem erzählen, was sie uns sagen. Nur wenn Sie uns von einer geplanten Straftat erzählen, müssen wir das melden.“

Zu den mit den Inhaftierten durchgeführten Interviews existierten – jeweils (noch) nicht anonymisiert beziehungsweise reanonymisierbar – ein schriftliches Protokoll und ein elektronisch gesicherter Audiofile. Beides wurde bei der Durchsuchung beschlagnahmt.

Das OLG München verneinte ein Zeugnisverweigerungsrecht des Professors. Grundsätzlich seien strafprozessuale Vorschriften zum Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbot nicht durch erweiternde Auslegung oder analoge Anwendung auf den streitigen Fall übertragbar. Konkret grenzte das OLG das Zeugnisverweigerungsrecht der Medien aus § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Strafprozessordnung (StPO) von der Interessenlage der Wissenschaft ab. Aufgrund des wissenschaftlichen Transparenzgebots sei der Quellenschutz, auf den die Medien angewiesen seien, für die Wissenschaft nicht gleichermaßen bedeutsam. Außerdem sei der staatliche Strafverfolgungsauftrag als rechtfertigendes kollidierendes Verfassungsrecht hier höher zu gewichten als die Forschungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 Grundgesetz (GG). Das OLG stellte auf Seiten der Strafverfolgung maßgeblich auf den schweren Tatvorwurf eines Verbrechenstatbestands ab.

BVerfG: OLG verkennt Gewicht und Reichweite der Forschungsfreiheit

Mangels Einhaltung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 S. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig. Das BVerfG äußert jedoch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dieser Entscheidung. Das OLG München als Beschwerdegericht habe "Gewicht und Reichweite der Forschungsfreiheit nicht angemessen berücksichtigt", bemängelten die Karlsruher Richter.

Das BVerfG betonte, dass die Forschungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG neben der Erhebung auch die Vertraulichkeit von Daten umfasse, die oftmals Bedingung für die Aussagefähigkeit der erhobenen Daten sei. "Die vertrauliche Datenerhebung gehört zur geschützten wissenschaftlichen Methode. Die staatlich erzwungene Preisgabe von Forschungsdaten hebt die Vertraulichkeit auf und erschwert oder verunmöglicht insbesondere Forschungen, die, wie das hier betroffene Forschungsprojekt, auf vertrauliche Datenerhebungen angewiesen sind", heißt es in dem Beschluss. 

Anzeige

Wissenschaft selbst dient Kriminalprävention

Das OLG habe außerdem die Schwere des Eingriffs in die Forschungsfreiheit nicht angemessen berücksichtigt. Es habe verkannt, dass die erhobenen Daten bei dem konkreten Forschungsprojekt nicht auf Veröffentlichung angelegt waren. Außerdem hätte die angenommene Eingriffswirkung nicht auf das konkrete Interview beschränkt werden dürfen. "Vielmehr kommt der Wissenschaftsfreiheit bei der Abwägung ein umso höheres Gewicht zu, je stärker das konkrete Forschungsvorhaben und bestimmte Forschungsbereiche auf die Vertraulichkeit bei Datenerhebungen und -verarbeitungen angewiesen sind", so die Richter.

Schließlich hielt das BVerfG fest, dass die effektive und funktionstüchtige Strafrechtspflege, auf die sich das OLG München maßgeblich zur Rechtfertigung der Beschlagnahme gestützt hatte, in der Tat ein Zweck von Verfassungsrang sei. Gleichzeitig sei aber gerade die Forschung des Beschwerdeführers selbst zur Beförderung dieses Zwecks von besonderer Bedeutung: "Eine rationale Kriminalprävention ist in hohem Maße auf Erkenntnisse über Dunkelfelder und kriminalitätsfördernde Dynamiken angewiesen. Eine effektive Verhinderung von Straftaten setzt deshalb genau jene Forschung voraus, die durch den Zugriff auf ihre Daten zum Zwecke der konkreten Strafverfolgung erheblich erschwert oder verunmöglicht wird."

Die Entscheidung des BVerfG ist nicht anfechtbar.

lst/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zur Forschungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52966 (abgerufen am: 12.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Grundrechte
    • Verfassungsbeschwerde
    • Wissenschaft
    • Wissenschaftsfreiheit
    • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
    • Oberlandesgericht München
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof. 07.08.2026
Extremismus

BGH bestätigt Beugehaft:

Lina E. hat kein Aus­kunfts­ver­wei­ge­rungs­recht

Lina E. hatte gerade erst das Gefängnis verlassen, da verweigert sie vor Gericht die Aussage zu Angriffen der Antifa-Ost-Gruppe. Die dafür angeordnete Beugehaft hält einer Prüfung aus Karlsruhe stand.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe 31.07.2026
Richter

Verfassungsbeschwerde erfolgreich:

Reni­tente Fami­li­en­rich­terin muss sich keiner ärzt­li­chen Unter­su­chung unter­ziehen

Wegen auffälligen Verhaltens einer Richterin ordnete der LG-Präsident eine ärztliche Untersuchung an. VG und OVG billigten das – das BVerfG widerspricht: Ein hartnäckiger Streit über Gerichtszuständigkeiten trägt keinen Paranoia-Verdacht.

Artikel lesen
Ein Mitarbeiter vom BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht im Flughafen Hannover vor Afghaninnen und Afghanen aus den Bundesaufnahmeprogrammen, 20.11.2025. 24.07.2026
Afghanistan

BVerfG rügt aktuelle Bundesregierung:

Pau­schaler Afg­ha­nistan-Auf­nah­me­stopp ver­stößt gegen das Will­kür­verbot

Erfolg in Karlsruhe für eine Afghanin und ihre Söhne: Die Bundesregierung hätte nicht pauschal die Aufnahmeerklärungen im Rahmen der "Menschenrechtsliste" für ungültig erklären dürfen. Ob die Familie ein Visum erhält, ist aber fraglich.

Artikel lesen
Leeres Plenum und Parlament des Deutschen Bundestag im Reichstagsgebäude mit Bundesadler in Berlin 09.07.2026
BVerfG

BVerfG zu Gesetzgebungsstopp vor der Sommerpause:

Diesmal darf der Bun­destag Tempo machen

2023 stoppte Karlsruhe das Heizungsgesetz kurz vor der Sommerpause. Nun sollte das BVerfG wieder laufende Gesetzgebungsverfahren bremsen. Diesmal ließ es den Bundestag weitermachen.

Artikel lesen
Trambahn in der Tarnfarbe der Bundeswehr. 07.07.2026
Direktionsrecht

ArbG München zum Direktionsrecht:

Kriegs­di­enst­ver­wei­gerer muss Tram mit Wer­bung für Bun­des­wehr fahren

Darf ein Arbeitnehmer aus Gewissensgründen den Einsatz in einer Trambahn mit Bundeswehrwerbung verweigern? Das ArbG München verneint dies. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers überwiege die Gewissensfreiheit.

Artikel lesen
Der Erste Senat des BVerfG verhandelt zur Rundfunkfinanzierung 23.06.2026
Rundfunkbeitrag

BVerfG zum Rundfunkbeitrag:

Rechts­bruch aus Angst vor der AfD

Vor dem BVerfG ging es darum, ob die Länder die Beitragsanpassung aussetzen durften. Rechtsargumente wurden ausgetauscht, doch klar ist: Die Länder missachten die Rechtslage sehenden Auges allein aus Angst vor Wahlerfolgen der AfD.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Part­ne­rin (w|d|m) ge­sucht – Ar­beits­recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ca­pi­tal Mar­kets

Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frank­furt am Main

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
Rechts­an­walt (m/w/d) im Ar­beits­recht mit und oh­ne Be­ruf­s­er­fah­rung

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht mit Be­ruf­s­er­fah­rung (m/w/d) –...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Der Vergleich im Zivilrecht – Taktik / Inhalte / Abrechnung

12.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
DAIvent: Aktuelles Arbeitsrecht an der Ostsee - Die aktuellen Top 20 Entscheidungen im Arbeitsrecht

12.08.2026, Lübeck

Strafverteidigung für „Anfänger*innen“

12.08.2026

Das Arbeitsrechtsmandat – Verfahrensführung und Verhandlung

12.08.2026

Nachlasssicherung durch lebzeitige Vermögensübertragung–Auswirkungen auf erb- und sozialrechtl Anspr

12.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH