Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz: BVerfG lehnt Eilantrag gegen Fusion ab

28.06.2013

Gegner einer Fusion der beiden Lausitzer Hochschulen sind vorerst auch in Karlsruhe gescheitert. Die höchsten deutschen Richter wiesen einen Eilantrag von zwei Fakultäten der BTU Cottbus ab. Damit kann die neue Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg am 1. Juli gegründet werden.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sprechen überwiegende Gründe gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Es sei nicht ersichtlich, dass im Fall der vorläufig weiteren Wirksamkeit des Gesetzes endgültige und nicht wiedergutzumachende Schäden von besonderem Gewicht oder nur unter ganz erheblichen Schwierigkeiten wieder ausräumbare vollendete Tatsachen geschaffen würden.

Dass eine Universität, die mit einer Fachhochschule fusioniert wird, Reputation in der Forschungskooperation einbüßt, sei zwar nicht undenkbar. Es sei jedoch keineswegs zwingend, dass Kooperationen scheitern. Die Planungssicherheit, die für eine Stiftung für die Bereitstellung von Drittmitteln von zentraler Bedeutung sei, biete eine einstweilige Anordnung nicht (Beschl. v. 27.06.2013, Az. 1 BvR 1501/13).

Mit dem Eilantrag wollten die Fakultäten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) eine einstweilige Anordnung erreichen, um das zum 1. Juli angeordnete Inkrafttreten des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufzuschieben.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz: BVerfG lehnt Eilantrag gegen Fusion ab . In: Legal Tribune Online, 28.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9039/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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