Beleidigung wegen Engagement gegen Rechts: Ver­ur­tei­lung von NPD-Poli­tiker ver­fas­sungs­gemäß

21.04.2017

Weil sie sich gegen Rechtsextremismus in ihrem Dorf Jamel einsetzen, muss sich ein Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern einiges gefallen lassen. Die Bezeichnung als "faul" und "dreist" in Zusammenhang mit Preisgeldern aber nicht, so das BVerfG. 

NPD-Politiker David Petereit ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung eines Ehepaars gescheitert, das sich gegen Rechtsextremismus engagiert. Das teilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Freitag in Karlsruhe mit. Die persönliche Ehre des Ehepaars überwiege die Meinungsfreiheit des Politikers (Beschl. v. 13.03.2017, Az. 1 BvR 1438/15).

Opfer der Verunglimpfung waren die mehrfach für ihre Zivilcourage ausgezeichneten Eheleute Birgit und Horst Lohmeyer aus dem von Rechten dominierten Dorf Jamel bei Wismar in Mecklenburg-Vorpommern. Am Ortseingang hatten Rechtsextreme aus dem Dorf ein Schild aufgestellt, auf dem Abbildungen des Ehepaars im Stil einer Karikatur zu sehen waren. Sie zeigten das Ehepaar unter anderem um einen Topf mit Gold tanzend und der Aufschrift: "Die Faulen und die Dreisten bekommen am meisten" sowie "Die Dorfgemeinschaft grüßt: Die ,Helden‘ des Nordens."

Hintergrund waren Preisgelder, die die Lohmeyers für ihren Einsatz gegen Rechtsextremismus erhalten hatten. NPD-Landesvize Petereit, der für seine Partei auch im Schweriner Landtag saß, hatte ein Foto des Schildes und einen Text darüber ins Internet gestellt. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt.

BVerfG: "Lohmeyers werden an den Pranger gestellt"

Mit einer Verfassungsbeschwerde rügte Petereit die Verletzung seiner Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Grundgesetz (GG). Dem folgten die Karlsruher Richter allerdings nicht. Es gehe dem NPD-Politiker ausschließlich darum, die Lohmeyers menschlich schlecht zu machen.

Dabei ordnete das Verfassungsgericht zwar den Beitrag selbst noch als Meinungsäußerung und nicht als reine Schmähkritik ein. Eine Abwägung der Gerichte im Hinblick auf die Abbildung des Ortseingangsschilds, welche die Belange der persönliche Ehre des Paares überwiegen lässt, sei aber nicht zu beanstanden. Die Bezeichnung als "dumm" und "dreist" enthalte keinerlei spezifische politische Aussage und beschränke sich ausschließlich darauf, die Abgebildeten menschlich schlecht zu machen.

Durch das an prominenter Stelle am Ortseingang aufgestellte Schild und die verzerrte Darstellung werde das Ehepaar an den Pranger gestellt und aus der Dorfgemeinschaft ausgegrenzt. Vor diesem situativen Hintergrund und in Verbindung mit der entpolitisierten Aussage sei die Annahme eines Überwiegens der Belange der persönlichen Ehre gut vertretbar und verletze die Meinungsfreiheit des NPD-Politikers nicht.

Mit Materialien von dpa

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Beleidigung wegen Engagement gegen Rechts: Verurteilung von NPD-Politiker verfassungsgemäß . In: Legal Tribune Online, 21.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22709/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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