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Akkreditierung im ESM-Verfahren: BVerfG zeigt, wie man Presseplätze vergibt

15.05.2013

Die Akkreditierung von Pressevertretern für den NSU-Prozess hatte für viel Aufsehen gesorgt und war letztendlich vom BVerfG im einstweiligen Rechtsschutz aufgehoben worden. Für das ESM-Verfahren musste das höchste deutsche Gericht nun selbst Presseplätze verteilen. Es hat sich für eine Mischung aus Prioritätsprinzip und Kontingenten entschieden.

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Windhundprinzip, Losverfahren, Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Medien - es gibt viele Möglichkeiten für ein Gericht, knappe Presseplätze zu verteilen. Nach den jüngsten Querelen um die Sitzplätze im NSU-Prozess muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun selbst für ein Großverfahren die 42 Plätze auf der Presseempore und die 47 Plätze in den Nebenräumen verteilen.

Für die Verhandlung über den "Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM) am 11. und 12. Juni hat das Gericht ein neues Verfahren gewählt. Bisher war es üblich, die Akkreditierungsanträge nach der Reihenfolge des Eingangs zu berücksichtigen. Schon das einstweilige Rechtsschutzverfahren über den Euro-Rettungsschirm hatte im vergangenen Jahr aber zu einem Journalistenandrang geführt, der auch für das BVerfG ungewöhnlich groß war. Um sicherzustellen, dass alle Gruppen von Medien zum Zug kommen, hat das Gericht deswegen nun für unterschiedliche Medien eigene Sitzplätze reserviert.

Besondere Kontingente für ausländische Medien

Auch das OLG München hatte im NSU-Verfahren letztlich Kontingente für unterschiedliche Medien gebildet, dabei aber nicht nach der der Bedeutung der einzelnen Medien unterschieden. Dies hatte dazu geführt, dass für Journalisten der Süddeutschen und der FAZ - anders als für Vertreter der Frauenzeitschrift Brigitte - kein eigener Platz im NSU-Verfahren vorbehalten ist. Das BVerfG hat hingegen 15 Plätze für Mitglieder der Justizpressekonferenz Karlsruhe reserviert, in der die wichtigsten Medien vertreten sind.

Die weiteren Plätze verteilt das Gericht zu 60 Prozent an Medien aus Deutschland, zu 20 Prozent an andere europäische Medien und zu zehn Prozent an außereuropäische Pressevertreter. Weitere zehn Prozent der Plätze werden für freie Journalisten reserviert. Innerhalb der einzelnen Gruppen kommt der Berichterstatter zum Zug, der sich zuerst anmeldet. Nur die ersten 42 Plätze sind dabei im Verhandlungssaal selbst, in die Nebenräume findet lediglich eine Audioübertragung des Prozesses statt. Eine Videoübertragung wird es - wie am OLG München - nicht geben.

Das neue Akkreditierungsverfahren will das BVerfG nur in Verfahren durchführen, die auf großes internationales Interesse stoßen. Ansonsten will es bei seiner bisherigen Platzvergabe nach der Reihenfolge des Eingangs bleiben.

hog/LTO-Redaktion

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Akkreditierung im ESM-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8732 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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