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45225

Fall zum zweiten Mal vor BVerfG: Ehe­paar zu Recht jüdi­scher Gemeinde zuge­wiesen

16.06.2021

Schild des Bundesverfassungsgerichts.

U.J. ALexander - stock.adobe.com

Ein Ehepaar ist zum zweiten Mal vor dem BVerfG gescheitert. Sie wehren sich seit Jahren gerichtlich gegen eine automatische Zuweisung zu einer jüdischen, aber orthodox ausgerichteten Gemeinde und die damit verbundene Synagogensteuer.

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Im langen Streit um die Zwangsmitgliedschaft eines Ehepaars in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main haben die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Niederlage erlitten. Ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) von 2016 wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie aus dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Beschl. v. 20.05.2021, Az. 2 BvR 2595/16).

Das Paar war 2002 aus Frankreich zugezogen und hatte seine Religion beim Einwohnermeldeamt als "mosaisch" angegeben. Damit wurden beide für ein knappes Jahr automatisch Mitglieder der örtlichen Gemeinde - obwohl sie deren Ausrichtung als zu orthodox ablehnen. Die Gutverdiener sollten dafür rund 114.000 Euro Synagogensteuer zahlen.

Der Fall beschäftigt die Gerichte schon seit vielen Jahren. Beim BVerwG hatte das Paar 2010 zunächst Erfolg. Aber das BVerfG hob dieses Urteil nach einer Beschwerde der Jüdischen Gemeinde 2014 auf. Daran fühlte sich das BVerwG im zweiten Anlauf gebunden.

Nach der aktuellen Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und -richter hätte das BVerwG den Fall durchaus freier prüfen dürfen. Die Eheleute hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte aber "nicht substantiiert dargelegt", hieß es im Beschluss. 

Das Paar hatte es parallel auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg versucht. Dieser hatte 2017 aber gemeint, dass erst das deutsche Verfassungsgericht entscheiden müsse. Möglicherweise könnten die Kläger nun einen neuen Anlauf unternehmen.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Fall zum zweiten Mal vor BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45225 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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