Druckversion
Montag, 14.09.2026, 13:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr196109-europaeische-schulen-schulgeld-rechtsschutz
Fenster schließen
Artikel drucken
30633

BVerfG verwirft Verfassungsbeschwerde: Streit um Zah­lungen an euro­päi­sche Schule

29.08.2018

Europa-Flagge und Schüler (Symbolbild)

© Rawpixel.com - stock.adobe.com

Eltern, die ihre Kinder an der europäischen Schule in Frankfurt unterrichten ließen, klagten gegen höhere Schulgebühren. Dafür seien nicht die deutschen Gerichte, sondern eine eigens eingerichtete Beschwerdekammer zuständig, so das BVerfG.

Anzeige

Wenn der deutsche Gesetzgeber Hoheitsrechte an zwischenstaatliche Einrichtungen wie zum Beispiel an die EU überträgt, muss er dafür sorgen, dass ein Minimum an Grundrechtsschutz sichergestellt ist. Dazu gehört auch ein wirkungsvoller und lückenloser Rechtsschutz, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klargestellt hat (Beschl. v. 24.07.2018, Az. 2 BvR 1961/09).

Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem es für erhöhtes Schuldgeld an zwischenstaatlich organisierten europäischen Schulen keinen innerstaatlichen Rechtsschutz gibt, hat der Senat jedoch mit selbigem Beschluss als unzulässig verworfen.

Nach Karlsruhe gezogen waren Eltern, die ihre Kinder an der europäischen Schule in Frankfurt am Main unterrichten ließen. Solche Schulen gibt es auf EU-Ebene, damit die Kinder der Mitarbeiter europäischer Institutionen Unterricht in ihrer Muttersprache besuchen können. Es können sich auch andere Schüler anmelden, diese müssen aber Schulgeld zahlen.

BVerfG: Es muss wirkungsvollen Rechtsschutz geben

Die Eltern waren nicht damit einverstanden, dass der Oberste Rat dieses Schulgeld im Schuljahr 2003/04 um teilweise mehr als 30 Prozent angehoben hatte. Sie wandten sich zunächst an die Beschwerdekammer der europäischen Schulen, welche sich aber für unzuständig erklärte. Vor den deutschen Gerichten kamen sie auch nicht weiter: Die Frankfurter Schule genieße grundsätzlich Immunität, entschied zuletzt der BGH. Damit hatten die Eltern keine Möglichkeit mehr, gegen das erhöhte Schulgeld vorzugehen.

Dabei unterliegen Gesetze, die Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen nach Art. 24 Abs. 1 Grundgesetz (GG) übertragen, als Akte deutscher Staatsgewalt der Grundrechtsbindung, stellte das BVerfG nun klar. Der Gesetzgeber sei entsprechend dazu verpflichtet, das vom Grundgesetz geforderte Minimum an Grundrechtsschutz sicherzustellen.

Alle Verfassungsorgane müssten deshalb darauf hinwirken, dass der vom Grundgesetz geforderte Mindeststandard nicht unterschritten werde. Dazu gehöre auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen und lückenlosen Rechtsschutzes, so die Karlsruher Richter.

Beschwerdekammer der Schule jedoch nicht unzuständig

Weil die Verfassungsbeschwerde aber nicht den Begründungsanforderungen genüge, hat das BVerfG sie in de Folge als unzulässig verworfen. Die Eltern konnten nach Auffassung der Karlsruher Richter nicht darlegen, warum die deutsche Gerichtsbarkeit über den Fall entscheiden oder das deutsche Zustimmungsgesetz, das die Rechte auf die europäische Schule überträgt, verfassungswidrig sein soll.

In der vom Bundestag abgesegneten Satzung der europäischen Schulen stehe in § 27 Abs. 7, dass für Entscheidungen des Obersten Rates die Beschwerdekammer ausschließlich erst- und letztinstanzlich zuständig sei, heißt es in dem Karlsruher Beschluss. Darunter falle dem Wortlaut nach auch der Streit ums Schulgeld. Dass weder die allgemeine Schulordnung noch das Statut der Beschwerdekammer oder ihre Verfahrensordnung Regelungen zum Schulgeld enthalte, ändere an der Zuständigkeit der Beschwerdekammer nichts.   

Aus der Begründung der Beschwerdeführer gehe auch nicht hervor, dass der Oberste Rat der europäischen Schule keinen wirkungsvollen Rechtsschutz sichergestellt habe und es sich insoweit um ein strukturelles Defizit handle. Vielmehr könne die Erklärung der Beschwerdekammer, für die Beschwerde gegen das Schulgeld nicht zuständig zu sein, auch eine Fehlentscheidung im Einzelfall gewesen sein.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG verwirft Verfassungsbeschwerde: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30633 (abgerufen am: 14.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Europa
    • Grundgesetz
    • Grundrechte
    • Rechtsschutz
    • Schulen
    • Verfassung
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Josef Hoch, BGH-Richter und Präsident des Unabhängigen Kontrollrats 14.09.2026
Geheimdienste

Interview mit Geheimdienstkontrolleur Josef Hoch:

"Wir­kungs­voller als die Kon­trolle eines Gerichts"

Die Bundesregierung plant eine große Geheimdienstreform, nach der Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz neue Aufgaben und Befugnisse erhalten sollen. Als Ausgleich wird die Geheimdienstkontrolle gestärkt. Ein Teil von ihr: Josef Hoch.

Artikel lesen
Ein Handybildschirm, auf dem das WhatsApp-Symbol zu sehen ist 10.09.2026
Beamte

BVerwG zum Beamtenrecht:

Wenn es um die Ver­fas­sung­s­t­reue geht, sind auch pri­vate WhatsApp-Chats rele­vant

Ein Feuerwehrmann teilte in diversen Gruppen Memes, die den Nationalsozialismus verharmlosen. Ob das seinen Rauswurf rechtfertigt, hängt davon ab, ob er gegen die Verfassungstreuepflicht verstößt. Dann wären auch private Chats verwertbar.

Artikel lesen
Ukrainische Soldaten feiern den Unabhängigkeitstag am 24. August 2026 09.09.2026
Ukraine-Krieg

EuG zu "Make Russia Pay":

Rus­si­sches Geld darf zur Ukraine-Unter­stüt­zung ein­ge­setzt werden

Die EU nutzt auch Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten, um die ukrainischen Streitkräfte zu unterstützen. Ungarn wollte diese Mittelzuweisung angreifen. Das EuG sieht dafür aber keine Zuständigkeit der Unionsgerichte.

Artikel lesen
Eine Stele mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" vor dem Gebäude des EuGH. 08.09.2026
Vorlagepflicht

EuGH zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte:

Wann die Nicht­vor­lage an den EuGH zur Staats­haf­tung führt

Das letztinstanzliche Gericht hätte dem EuGH eine Frage vorlegen müssen – tut es aber nicht, und eine Partei verliert deshalb den Prozess. Haftet dafür der Staat? Nicht immer, sagt der EuGH in zwei neuen Entscheidungen.

Artikel lesen
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
Ein Klassenzimmer. Unter Umständen können Beiträge an den Förderverein der Privatschule der eigenen Kinder Schulgeld sein und damit steuerlich abgezogen werden. Das hat der BFH entschieden. 03.09.2026
Steuern

BFH:

Eltern können Bei­träge an För­der­ve­rein als Schul­geld absetzen

Der Förderverein bezahlt den Schulbetrieb einer Privatschule. Die Eltern wollen ihre Beiträge als Schulgeld absetzen. Das Finanzamt lehnte das allerdings ab – nun hat der BFH entschieden. Es komme darauf an, wofür das Geld verwendet wird.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Ham­burg

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - En­viron­ment, Plan­ning, Re­gu­lato­ry

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Re­fe­ren­dar­sta­ti­on

Gleiss Lutz, Düs­sel­dorf

Logo von Gleiss Lutz
LL.M. - Sti­pen­di­um

Gleiss Lutz, Ham­burg

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen
Jus­t­i­tiar/in (m/w/d)

Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH