Druckversion
Samstag, 11.04.2026, 07:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-2bvr19420-briefwechsel-gefaengnis-jva-vertrauensperson-familie-schmaehkritik-meinungsfreiheit-apr
Fenster schließen
Artikel drucken
44717

BVerfG zum Briefwechsel eines Gefängnisinsassen: Anfor­de­rungen an Anhal­te­ver­fü­gungen sind hoch

14.04.2021

Außenmauer mit Zaun eines Gefängnisses.

aquatarkus - stock.adobe.com

Schreibt ein Inhaftierter Briefe an Vertrauenspersonen, dann dürfen diese nicht ohne Weiteres angehalten werden, selbst wenn Hinweise auf Beleidigungen vorliegen. So entschied das BVerfG, das sich auch zur Schmähkritik äußerte.

Anzeige

Unterhält ein Inhaftierter einen Briefwechsel mit einer Vertrauensperson, dann müssen für eine Anhalteverfügung bezüglich des Briefs andere Maßstäbe gelten als bei Briefen an gewöhnliche Kommunikationspartner. Dies folgt aus dem Schutz der vertraulichen Kommunikation nach dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Außerdem dürfen Gerichte nicht ohne Weiteres annehmen, dass eine Schmähkritik immer aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausfällt. Das muss vielmehr immer klar begründet werden. So hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde eines Gefängnisinsassen entschieden (Beschl. v. 14.04.21, Az. 2 BvR 194/20).

Den Karlsruher Richterinnen und Richtern lag der Fall eines inhaftierten Beschwerdeführers vor, der aus seiner Justizvollzugsanstalt (JVA) heraus einen Brief an eine ferne Verwandte und ehemals Verlobte schickte. Der Brief enthielt zum einen Äußerungen in Bezug auf die Vorgesetzten des Inhaftierten, in denen diese unter anderem als "'Arschloch'" und "'Prolet'" bezeichnet wurden. Außerdem schimpfte der Beschwerdeführer über den "'scheiß Nazi- und Bullenstaat Bayern'". Des Weiteren schilderte er Versuche, bei der Anstaltspsychologin Informationen über eine ehemalige Anstaltsbedienstete zu bekommen, für die er offenbar ein auch sexuelles Interesse hegte.

BVerfG: Unterschied, ob eine Vertrauensbeziehung vorliegt oder nicht

Die JVA erließ gegen diesen Brief eine Anhalteverfügung, gegen die sich der Beschwerdeführer gerichtlich zur Wehr setzte. Damit scheiterte er jedoch sowohl vor dem zuständigen Amtsgericht, Landgericht sowie Oberlandesgericht. Laut LG ist es "'offensichtlich'", dass der Brief Beleidigungen gegenüber Bediensteten enthält und mit anderen Formulierungen die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdet wird. Das OLG bestätigte diese Entscheidung mit der Begründung, dass das Angehörigenprivileg nicht mehr greife, wenn die Sicherheit und Ordnung der JVA gefährdet wird.

Dem BVerfG zufolge verletzen diese Gerichtsbeschlüsse den Beschwerdeführer jedoch in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Verbindung mit seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Die Beschlüsse trügen dem daraus folgenden Vertrauensschutz nicht hinreichend Rechnung.

Die Meinungsfreiheit schütze, so das BVerfG, Werturteile auch ungeachtet eines "ehrschmälernden Gehalts". Zudem habe das OLG ohne Weiteres angenommen, dass es sich in dem Fall um eine Schmähkritik handele, die aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit falle. Das hätte das OLG nach Auffassung des BVerfG erst einmal klar und hinreichend begründen müssen, was das OLG hier gerade nicht getan habe.

BVerfG vermisst "wirksame gerichtliche Kontrolle"

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze die Privatsphäre und damit auch eine vertrauliche Kommunikation, befand das BVerfG weiter. Insbesondere bei Äußerungen unter Familienangehörigen und Vertrauenspersonen stehe weniger der Aspekt der Meinungskundgabe im Vordergrund, sondern eher der Aspekt der Selbstentfaltung. Bei Inhaftierten, deren Schriftwechsel der Überwachung unterliegt, könnten daher nicht ohne Weiteres dieselben Sanktionen oder andere Eingriffe stattfinden wie wenn die Kommunikation außerhalb solcher Vertrauensbeziehungen stattfindet. 

Außerdem erkannte das BVerfG eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz des Beschwerdeführers. Das LG habe sich nicht hinreichend mit dessen Ausführungen auseinandergesetzt, die eine Vertrauensbeziehung zu seiner Briefadressatin begründen. Das OLG wiederum habe die verfassungsrechtlichen Darlegungen des Mannes nicht hinreichend berücksichtigt und ohne Weiteres angenommen, dass die Entscheidung des LG der geltenden Rechtslage entspreche. Das, so das BVerfG, lasse eine "wirksame gerichtliche Kontrolle vermissen". 

pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zum Briefwechsel eines Gefängnisinsassen: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44717 (abgerufen am: 11.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • BVerfG
    • Gefahrenabwehr
    • Meinungsfreiheit
    • Persönlichkeitsrecht
    • Rechtsschutz
    • Rechtsstaat
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Collien Fernandes bei der Demonstration gegen sexualisierte Gewalt unter dem Motto 'Es reicht! Die Scham muss die Seite wechseln.' auf dem Rathausmarkt in Hamburg 10.04.2026
Sexualstrafrecht

Fernandes' Vorwürfe gegen Ulmen:

Staats­an­walt­schaft Itzehoe will Fall nach Potsdam abgeben

Die Staatsanwaltschaft Itzehoe will die Ermittlungen gegen Christian Ulmen wegen einer Anzeige seiner Ex-Frau Collien Fernandes weitergeben. Sie schickt die Akten nach Potsdam, die sie selbst aus Berlin erhalten hat.

Artikel lesen
Hanno Berger, Steueranwalt, steht vor der Urteilsverkündung 2023 in Anzug im Gerichtssaal. 10.04.2026
Cum-Ex

OLG Köln lehnt Hanno Bergers Wiederaufnahmeantrag ab:

"Mister Cum-Ex" bleibt im Gefängnis

Er galt als "Mister Cum-Ex" und verdiente mit den illegalen Steuerdeals Millionen. Seit vier Jahren sitzt Hanno Berger hinter Gittern. Dort wird er nach einem Beschluss des OLG Köln auch bleiben.

Artikel lesen
Helene Fischer 09.04.2026
Prominente

Helene Fischer fährt vor BGH Teilsieg gegen "Bild" ein:

Wer falsch berichtet, muss auch in fremden Archiven aufräumen

Einmal falsch berichtet, vielfach kopiert: Der BGH klärt im Streit zwischen Helene Fischer und der Bild, wie weit die Pflicht eines Verlags reicht, das Internet von eigenen Fehlern zu säubern, und wo die Verantwortung Dritter beginnt.

Artikel lesen
Mottowagen des Karikaturisten Jacques Tilly 2024: Patriarch Kirill beim Oralverkehr mit Karnevalswagen aus dem Jahr 2024 mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. 02.04.2026
Karikaturen

Wegen Verunglimpfung russischer Staatsorgane:

Mos­kauer Gericht ver­ur­teilt Kar­ne­va­listen Jac­ques Tilly

Die russische Justiz machte dem Düsseldorfer Karnevalisten in Abwesenheit den Prozess. Nach Ansicht des Moskauer Gerichts verunglimpfen seine Karnevalskarikaturen und -wagen die russischen Staatsorgane und verletzen religiöse Gefühle.

Artikel lesen
Eine Person hält die letzte Ausgabe von "Der Spiegel" mit einem Artikel über Deep-Fake-Verdacht. 01.04.2026
Medien

LG Hamburg entscheidet über Spiegel-Bericht:

Chris­tian Ulmen greift Deep-Fake-Ver­dacht gericht­lich an

Nach LTO-Informationen hat Christian Ulmen Unterlassungsanträge vor dem Landgericht Hamburg gegen den Spiegel eingereicht. Der Hauptvorwurf von Collien Fernandes wird dabei nicht angegriffen, dafür aber Deep-Fake-Verdächtigungen.

Artikel lesen
Mercedes-Benz 01.04.2026
Rechtliches Gehör

Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet":

BVerfG rügt OLG, weil Mer­cedes nicht ange­hört wurde

Die Diesel-Affäre beschäftigt die Gerichte – inklusive dem BVerfG – auch noch viele Jahre nach der Aufdeckung. Nun war auch mal ein Autobauer erfolgreich.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter I Ban­king & Fi­nan­ce I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von Universität Hohenheim
Voll­ju­rist (m/w/d) – Ver­wal­tungs­recht in Stu­di­um & Leh­re

Universität Hohenheim, Stutt­gart

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter...

White & Case, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verschmelzung und Spaltung von GmbHs

13.04.2026

VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Update 2026: SGB II-Leistungsausschluss für (EU-)Ausländer – Grundlagen & Profiwissen

13.04.2026

Kongress Arbeitsrecht

14.04.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH