BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab: Urteil zum Thüringer Pari­täts­ge­setz hat Bestand

18.01.2022

Im Jahr 2020 kippte der Thüringer VerfGH das dortige Paritätsgesetz. Es sah vor, die Wahllisten zur Landtagswahl abwechselnd mit Männern den Frauen zu besetzen. Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ab.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof (VerfGH) muss nicht erneut über das dortige Paritätsgesetz entscheiden, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Im Juli 2020 erklärte der VerfGH das Thüringer Paritätsgesetz auf eine Klage der AfD-Landtagsfraktion hin als nichtig. Die Pflicht, Wahllisten zur Landtagswahl abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen, verstoße gegen die Landesverfassung. Die Verfassungsbeschwerde von mehreren Thüringern gegen das Urteil hatte keinen Erfolg, das BVerfG wies sie als unzulässig ab (Beschl. v. 6.12.2021 , Az. 2 BvR 1470/20).

Mehr dazu an dieser Stelle.

kus/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG weist Verfassungsbeschwerde ab: Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz hat Bestand . In: Legal Tribune Online, 18.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47231/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen