Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen. Er habe eine Grundrechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt, befand das Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Beschwerde des nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde richtete sich gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte (Beschl. v. 10.05.2019, Az. 2 BvR 10/19). Dabei ging es unter anderem um die Entscheidung des VG, das Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen Tunesier aufzuheben.
Der Beschwerdeführer habe wesentliche Unterlagen nicht vorgelegt und so eine Grundrechtsverletzung nicht ausreichend dargelegt, begründete die Kammer die Entscheidung. Seine Rügen gegen die Abschiebehaft und gegen die trotz verwaltungsgerichtlichen Verbots durchgeführte Abschiebung sowie seine Haft in Tunesien gehen nach Angaben der Kammer ins Leere, weil Gegenstand der Verfassungsbeschwerde allein die an eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse anknüpfenden Beschlüsse des VG seien.
Sami A. war bereits vor einem Urteil am 13. Juli 2018 nach Tunesien abgeschoben worden. Er musste aber nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das VG Gelsenkirchen hatte am 16. Januar dieses Jahres das Abschiebeverbot gegen den damals 42-Jährigen gekippt. Seine Anwältin Seda Basay-Yildiz schließt einen erneuten Gang nach Karlsruhe aber nicht aus. Das Hauptsacheverfahren sei noch am Oberverwaltungegericht in Münster anhängig. Dort hatte sie im Februar Zulassung der Berufung beantragt. Die aktuelle Entscheidung des BVerfG habe sich nur auf einen Eilantrag bezogen. Eine "Entscheidung in der Sache selbst" habe das BVerfG nicht getroffen, betonte die Anwältin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. "Sollte die Berufung dort abgelehnt werden, ziehen wir wieder vor das Bundesverfassungsgericht."
dpa/acr/LTO-Redaktion
Fall Sami A.: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35317 (abgerufen am: 07.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag