Druckversion
Freitag, 12.06.2026, 07:31 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-2bvq4924-maja-t-auslieferung-beschluss-entscheidungsgruende
Fenster schließen
Artikel drucken
55143

Eilbeschluss des BVerfG veröffentlicht: Warum Maja T. nicht hätte aus­ge­lie­fert werden dürfen

02.08.2024

Bundesverfassungsrichter

Die 1. Kammer des Zweiten Senats (hier bei einer Verkündung in anderer Sache) gab dem Eilantrag von T. innerhalb weniger Stunden statt – doch da war T. schon auf dem Weg nach Ungarn. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Die Auslieferung von T. machte deutschlandweit Schlagzeilen. Das BVerfG hatte die Überstellung einstweilig untersagt – doch da war T. schon in Ungarn. In seinem Beschluss äußert das BVerfG "erhebliche Bedenken", was den Rechtsschutz angeht.

Anzeige

Im Rahmen der viel diskutierten Auslieferung von Maja T. liegen nun die Entscheidungsgründe zum Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vor. Darin äußert Deutschlands höchstes Gericht große Bedenken, was die Schaffung vollendeter Tatsachen im Fall T. anbelangt (Beschl. v. 28.06.2024, Az. 2 BvQ 49/24).

Der nonbinären Person T. wird von den ungarischen Behörden zur Last gelegt, im Februar 2023 als Mitglied einer kriminellen Vereinigung gemeinsam mit weiteren Personen Sympathisanten der rechtsextremen Szene in Budapest angegriffen und verletzt zu haben. Aufgrund eines Europäischen Haftbefehls wurde sie im Dezember 2023 in Berlin festgenommen.

Nachdem das Kammergericht (KG) die Auslieferung am 27. Juni 2024 für zulässig erklärt hatte, schafften die deutschen Behörden schnell vollendete Tatsachen: Am 28. Juni 2024 um 6:50 Uhr wurde T. den österreichischen Behörden zwecks Durchlieferung nach Ungarn übergeben. Am selben Tag um 7:38 Uhr ging der gegen die Auslieferung gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BVerfG ein und schon um 11 Uhr gab das BVerfG dem Antrag statt – doch da war es bereits zu spät.

In ihrem Antrag äußerte T. die Sorge, dass hinsichtlich mehrerer Haftanstalten in Ungarn konkrete Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass die Haftbedingungen gegen Art. 4 der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh) – das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung – verstießen.

"Erhebliche Bedenken" was effektiven Rechtsschutz angeht

Die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat am Freitag ihre Begründung der einstweiligen Anordnung veröffentlicht. Darin übt sie Kritik am Vorgehen der Justiz, was die Schaffung vollendeter Tatsachen anbelangt: Die Durchführung des Überstellungsverfahrens sei "erheblichen Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes" ausgesetzt. T. habe vor dem Beginn der Überstellung keine realistische Möglichkeit gehabt, die Zulässigkeitsentscheidung des KG mit ihren Anwälten zu besprechen.

Die Kammer weist darauf hin, dass die wirksame Wahrnehmung seiner Aufgaben es erfordere, dass das BVerfG den Fachgerichten gegenüber seine grundrechtsspezifische Kontrollfunktion wahrnehmen kann. "Die Verfassungsbeschwerde ergänzt den fachgerichtlichen Rechtsschutz bewusst um eine eigene verfassungsgerichtliche Kontrolle. Mit ihr soll zusätzlich und bundeseinheitlich eine auf die grundrechtliche Perspektive spezialisierte Kontrolle gegenüber den Fachgerichten eröffnet werden", erinnert das Gericht in seinem Beschluss.

Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unbegründet

Das BVerfG entscheidet im Eilverfahren nicht final über die Rechtmäßigkeit der Auslieferung, sondern nimmt lediglich eine rechtliche Prognose vor. Demnach wäre die Verfassungsbeschwerde gegen die Zulässigkeitsentscheidung des KG laut Kammer weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Verfassungsbeschwerde haben T.s Anwälte nach LTO-Informationen am vergangenen Montag (29. Juli 2024) erhoben.

Es erscheint für die Kammer "zumindest zweifelhaft", dass der Schutz T.s, die sich als non-binär identifiziere, in einer Haft in Ungarn hinreichend gewährleistet wird. Zudem sei die Garantieerklärung der ungarischen Justizbehörden, auf die das KG seine Entscheidung stützte, nicht spezifisch genug, um daraus abzuleiten, dass jegliche Gefährdungslagen aus Gründen der sexuellen Orientierung, der geschlechtlichen Identität, der politischen Meinung oder aus sonstigen Gründen ausgeschlossen sind.

Maßgeblich war für das BVerfG nicht zuletzt die im Eilverfahren gebotene Folgenabwägung: Die Folgen einer eventuell rechtswidrigen Auslieferung von T. nach Ungarn wögen schwerer als die Folgen einer rechtlich nicht gebotenen Untersagung der Auslieferung. Im letzteren Fall hätte man T. schließlich zu einem späteren Zeitpunkt an die ungarischen Behörden übergeben können.

kj/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Eilbeschluss des BVerfG veröffentlicht: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55143 (abgerufen am: 12.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Menschenrechte
    • Ungarn
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Stele mit dem Schriftzug "Menschenrechte" in verschiedenen Sprachen beim Europäischer Gerichtshof in Luxemburg 29.05.2026
Hintergründe

Ungarn-Urteil des EuGH:

Lüth-Moment statt Selbs­t­er­mäch­ti­gung

Der EuGH hat im Fall des ungarischen LGBTIQ-Gesetzes einen Verstoß gegen die Grundwerte der EU festgestellt. Einige Staats- und Europarechtler sehen darin eine übergriffige Selbstermächtigung. Zu Unrecht, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
Der damalige philippinische Polizeidirektor Ronald Dela Rosa (rechts) bei einer Pressekonferenz in Manila am 24.Oktober 2017. Im Hintergrund politische Gefangene in Strafkleidung. 11.05.2026
Völkerstrafrecht

Verbrechen gegen die Menschlichkeit:

IStGH erlässt Haft­be­fehl gegen phi­l­ip­pi­ni­schen Ex-Poli­zei­chef

Tausende Menschen wurden im erbarmungslosen "Kampf gegen Drogen" auf den Philippinen getötet. Die internationalen Richter gehen gegen Ex-Präsident Duterte vor – und nun auch gegen den ehemaligen Polizeichef.

Artikel lesen
Ein Insasse blickt im Gefängnis in Konya aus dem Fenster 05.05.2026
Türkei

EGMR verurteilt Türkei:

14 Monate Haft ohne eigenes Bett

Nach dem Putschversuch 2016 verurteilte die Türkei einen Mann wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation. Er verbrachte vier Jahre im überfüllten Gefängnis. Der EGMR sah diverse Verstöße gegen die EMRK.

Artikel lesen
Julia Duchrow, Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International, stellt den Jahresbericht von Amnesty International zur Lage der Menschenrechte weltweit vor. 21.04.2026
Menschenrechte

Amnesty International kritisiert Bundesregierung scharf:

"Appea­se­ment ist keine Ant­wort auf Men­schen­rechts­ver­b­re­chen"

Amnesty International wirft Deutschland vor, das Völkerrecht zu ignorieren und den USA gegenüber Appeasement-Politik zu betreiben. Wegen des "Genozids" in Gaza müsse die Bundesregierung das Assoziierungsabkommen der EU mit Israel aussetzen.

Artikel lesen
Menschen bei der Gay Pride-Parade mit einer Regenbogenfahne in Budapest 21.04.2026
Ungarn

Grundsatzurteil des EuGH zum LGBTI+-Gesetz:

Ungarn ver­stößt gegen die Werte der EU

Ungarn verstößt mit einem Gesetz, das LGBTI+-Personen stigmatisiert und marginalisiert, gegen Unionsrecht, urteilt der EuGH. Erstmals stützt der Gerichtshof damit ein Urteil auch auf einen Verstoß gegen die Werte der EU. 

Artikel lesen
Peter Magyar 17.04.2026
Ungarn

Was Populisten wie in Ungarn gefährlich werden kann:

Kor­rup­tion knallt

Viktor Orbán wurde mit überwältigender Mehrheit dreimal wiedergewählt – obwohl sein Abbau von Rechtsstaat und Demokratie in vollem Gang war. Seine Abwahl macht eine Facette des Rechtsstaats sichtbar, die als politisches Argument taugt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Kar­tell­recht

McDermott Will & Schulte, Köln

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Urheber- und Medienrecht im Selbststudium/ online

12.06.2026

1. ErbR Einsteiger Workshop

18.06.2026, Köln

DISCOVER DENTONS - Inhouse-Karrieremesse

17.06.2026, Frankfurt am Main

Bankrechtstag 2026

26.06.2026, Frankfurt am Main

Webinarreihe „Arbeitsrecht mit KI“-Modul 3: Einsatz von KI im Performance-Management

12.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH