Druckversion
Sonntag, 12.04.2026, 05:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-2bvf218-abstrakte-normenkontrolle-beitritt-anschluss-afd-freies-mandat
Fenster schließen
Artikel drucken
43462

BVerfG zum Normenkontrollantrag gegen Parteienfinanzierungsgesetz: Die AfD darf nicht mit­ma­chen

18.11.2020

Gebäude des Bundesverfassungsgerichts, Außenansicht.

blickwinkel2511 - stock.adobe.com

Können Abgeordnete nachträglich einem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beitreten? Das war bisher nicht geregelt, weshalb das BVerfG nun entschieden hat: Die AfD darf nicht im Nachhinein mitmachen.

Anzeige

Mitglieder des Bundestags können zu einem bereits anhängigen Normenkontrollverfahren nicht einfach nachträglich beitreten. Sie dürfen sich nur anschließen, wenn die ursprünglichen Antragsteller des Normenkontrollverfahrens ihre Zustimmung dazu erteilen. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden und damit den entsprechenden Antrag von 30 Fraktionsmitgliedern der Alternative für Deutschland (AfD) im Bundestag abgelehnt (Beschl. v. 03.11.2020, Az. 2 BvF 2/18).

Die AfD-MdB wollten dem Normenkontrollantrag von 216 anderen Mitgliedern des Bundestags, die den Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, den Linken und der FDP angehören, beitreten beziehungsweise sich anschließen. Der Normenkontrollantrag wurde im September 2018 gestellt und richtet sich gegen Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (BGBl I S. 1116). Gegenstand ist die Erhöhung der absoluten Obergrenze staatlicher Parteienfinanzierung. Das Verfahren ist noch vor dem BVerfG anhängig.

Der Bundestag hatte im Juni 2018 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, dass alle Parteien zusammen jährlich 25 Millionen Euro mehr bekommen sollen. Das entsprach einer Aufstockung von 165 auf 190 Millionen Euro. Begründet wurde das vor allem mit neuen Anforderungen durch die Digitalisierung. Die Opposition fühlte sich überrumpelt und kritisierte das Vorgehen. Die Antragsteller der AfD-Fraktion wollen dabei keinen eigenen Prozessvertreter benennen, eigene Anträge stellen und eigene Rechtsausführungen machen. Stattdessen möchten sie dem Verfahren lediglich beitreten bzw. sich ihm anschließen.

Die Unzulässigkeit eines Beitritts zu einem Verfahren der abstrakten Normenkontrolle begründet das BVerfG zunächst damit, dass genau für dieses Verfahren im Bundesverfassungungsgerichtsgesetz (BVerfGG) keine gesetzliche Regelung für einen solchen zu finden sei. Für andere Verfahren sei dies jedoch der Fall. Auch eine analoge Anwendung sei wegen fehlender vergleichbarer Tatbestände nicht möglich. Des Weiteren sei gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG nicht ein beliebiger Teil, sondern nur ein Viertel der Mitglieder des Bundestags im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle antragsberechtigt. Auch hier sei eine Analogie, die den Kreis der Antragsberechtigten auf einzelne Bundestagsabgeordnete erweitert, nicht möglich.

Schutz vor ungewollter gemeinsamer Aktivität

Sollte das BVerfG den Beitritt nicht gestatten, hatten die AfD-Abgeordneten begehrt, sich immerhin unselbstständig an das Verfahren anschließen zu dürfen. Doch auch das lehnte das BVerfG mit der Begründung ab, dass dazu eine Zustimmung der Antragsteller des Normenkontrollverfahrens vorliegen müsse. Diese hatten die übrigen Oppositionsfraktionen aber nicht erteilt.

Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG würden ausdrücklich nennen, wer ein Normenkontrollverfahren beantragen darf, so die Karlsruher Richter weiter. Durch die geforderte gemeinsame Antragstellung würden die beteiligten Abgeordneten sodann als einheitlicher Antragsteller auftreten. Würden im Nachhinein Abgeordnete dazu kommen, dann würde sich die Zusammensetzung dieser Einheit ändern - und das sei "nicht gegen den Willen derjenigen zulässig, die ursprünglich eine Einheit gebildet haben". 

Die Richter leiten dies aus dem freien Mandat des Abgeordneten nach Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG ab. Ein Abgeordneter müsse frei entscheiden können, mit wem er das erforderliche Quorum für die abstrakte Normenkontrolle bildet und mit wem er gemeinschaftlich auftreten möchte. Das freie Mandat schütze davor, in eine Gemeinsamkeit mit weiteren Abgeordneten gezwungen zu werden, mit denen er gemeinsame Aktivitäten ablehnt.

pdi/LTO-Redaktion 

mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zum Normenkontrollantrag gegen Parteienfinanzierungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 18.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43462 (abgerufen am: 12.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Abgeordnete
    • AfD
    • Bundestag
    • BVerfG
    • Verfassung
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Hanno Berger, Steueranwalt, steht vor der Urteilsverkündung 2023 in Anzug im Gerichtssaal. 10.04.2026
Cum-Ex

OLG Köln lehnt Hanno Bergers Wiederaufnahmeantrag ab:

"Mister Cum-Ex" bleibt im Gefängnis

Er galt als "Mister Cum-Ex" und verdiente mit den illegalen Steuerdeals Millionen. Seit vier Jahren sitzt Hanno Berger hinter Gittern. Dort wird er nach einem Beschluss des OLG Köln auch bleiben.

Artikel lesen
Peter Magyar 09.04.2026
Wahlen

Zur Parlamentswahl am 12. April:

Ungarn wählt – aber wie?

Am kommenden Sonntag wählen die Ungarn ihr Parlament. Aktuell liegt die Opposition vorne, doch das Wahlsystem und die von Orbáns Fidesz-Regierung eingeführten Gesetze machen einen Sieg des Herausforderers und künftige Veränderungen schwer.

Artikel lesen
Matthias Moosdorf 2024 bei einer Bundestagssitzung 08.04.2026
AfD

Verhandlung vor der Staatsschutzkammer:

Anklage gegen AfD-Abge­ord­neten Mat­thias Moos­dorf zuge­lassen

Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß begrüßt haben. Nun muss der sächsische AfD-Abgeordnete vor Gericht. Der Prozess soll vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I stattfinden.

Artikel lesen
Logo des AfD Landesverbands Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal 01.04.2026
AfD

Verdacht der Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz:

Ermitt­lungen gegen AfD Nie­der­sachsen werden aus­ge­weitet

Gegen mehrere AfD-Mitglieder laufen neue Ermittlungsverfahren. Es soll um Spardosen bei Parteievents gehen und um Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Die Partei tritt den Vorwürfen entgegen.

Artikel lesen
Mercedes-Benz 01.04.2026
Rechtliches Gehör

Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet":

BVerfG rügt OLG, weil Mer­cedes nicht ange­hört wurde

Die Diesel-Affäre beschäftigt die Gerichte – inklusive dem BVerfG – auch noch viele Jahre nach der Aufdeckung. Nun war auch mal ein Autobauer erfolgreich.

Artikel lesen
Tankstellenbeschilderung mit immer weiter steigenden Preisen 27.03.2026
Energiepreise

Inkrafttreten noch vor Ostern:

Stein­meier unter­zeichnet Sprit­p­reis­ge­setz

Donnerstag beschlossen, Freitag ausgefertigt: Der Bundespräsident hat das Spritpreisgesetz unterzeichnet. So richtig zufrieden ist damit keiner, Kritik und andere Ideen gab es viele, Mehrheiten dafür aber nicht. Die Reaktionen im Überblick.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on /...

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Universität Hohenheim
Voll­ju­rist (m/w/d) – Ver­wal­tungs­recht in Stu­di­um & Leh­re

Universität Hohenheim, Stutt­gart

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 6 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz, Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on / Li­ti­ga­ti­on

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Brüs­sel

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verschmelzung und Spaltung von GmbHs

13.04.2026

VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Update 2026: SGB II-Leistungsausschluss für (EU-)Ausländer – Grundlagen & Profiwissen

13.04.2026

Kongress Arbeitsrecht

14.04.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH