BVerfG zu EU-Wiederaufbaufonds: AfD schei­tert mit Eil­an­trag in Karls­ruhe

17.06.2021

Vor rund zwei Monaten gab das BVerfG grünes Licht für die EU-Corona-Hilfen. Jetzt hat das Gericht einen weiteren Eilantrag gegen die Ausfertigung des Ratifizierungsgesetzes abgelehnt.

Rund zwei Monate nach seiner grundsätzlichen Eilentscheidung zum Corona-Aufbaufonds der EU hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion abgewiesen. Die Abgeordneten wollten dem Bundespräsidenten verbieten lassen, das deutsche Ratifizierungsgesetz zu unterzeichnen. Das ist aber schon am 23. April passiert. Deshalb habe sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erledigt und sei wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, entschied das BVerfG (Beschl. v. 08.06.2021 Az. 2 BvE 4/21). 

Über den rund 800 Milliarden Euro schweren Fonds nehmen die EU-Staaten erstmals in großem Umfang gemeinsam Schulden auf, um die Wirtschaft nach der Pandemie wieder in Schwung zu bringen. Das Geld gibt es teils als Zuschuss, teils als Kredit. Die ersten Bescheide für die Milliardenhilfen hatten am Mittwoch Portugal und Spanien erhalten. Der Start der Auszahlungen wird für Juli erwartet.

Der Fonds ist Teil des Finanzierungssystems der EU bis 2027. Mitte April hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter für die deutsche Beteiligung grünes Licht gegeben. In einem noch ausstehenden Hauptverfahren wollen sie den Fonds aber eingehend prüfen.

Die AfD hatte den Gerichtsangaben zufolge argumentiert, Bundesregierung und Bundestag seien ihrer Pflicht nicht gerecht geworden, "die Souveränität Deutschlands und die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages zu wahren". Sowohl die Fraktion der AfD als auch der Bundestag seien in ihren jeweiligen Rechten, Pflichten und Verantwortlichkeiten verletzt worden.

Außer der Organklage der AfD-Fraktion gegen Bundesregierung und Bundestag sind derzeit noch drei Verfassungsbeschwerden anhängig. Eine davon kommt von einem größeren Kläger-Bündnis um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke. Sie war Anlass für die erste Eilentscheidung aus Karlsruhe. Außerdem klagen noch sieben CDU-Bundestagsabgeordnete und eine Privatperson. In der am Donnerstag veröffetlichen Mitteilung zum Eiltrag der AfD betonte das Gericht aber, dass sich die Begründung der April-Entscheidung auch auf dieses Verfahren übertrage ließe. Laut Gericht wäre dem Antrag der Erfolg deshalb auch in der Sache von vorherein zu versagen gewesen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zu EU-Wiederaufbaufonds: . In: Legal Tribune Online, 17.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45233 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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