Einige AfD-Abgeordnete wollten vor dem BVerfG erreichen, dass eine im Bundestag angeordnete Maskenpflicht als verfassungswidrig erklärt wird. Da sie ihren Antrag jedoch zurückgenommen haben, hat das BVerfG das Verfahren eingestellt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ein Organstreitverfahren zur Maskenpflicht im Bundestag eingestellt. Die AfD habe ihren Antrag zurückgenommen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit (Beschl. v. 22. Juni 2021, Az. 2 BvE 10/20).
Neunzehn Abgeordnete der Fraktion hatten sich gegen die im Herbst von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble angeordnete Verpflichtung gewandt, in allen Gebäuden des Bundestags Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Schäuble stützt sich auf sein Hausrecht. Lediglich am Sitzplatz und am Rednerpult darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Nach Ansicht der Antragsstellenden war der CDU-Politiker nicht befugt, diese Anordnung zu treffen. Sie sahen sich in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2, Art. 46 Grundgestz (GG) verletzt.
Mit der Rücknahme des Antrags gebe es keine Grundlage mehr für ein Verfahren, erklärte das Gericht. "Ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens besteht angesichts der einstimmig beabsichtigten Verwerfung des unzureichend begründeten Hauptsacheantrags als unzulässig nicht (...)", heißt es in der Mitteilung weiter. Die AfD-Politiker hatten den Antrag den Angaben zufolge zurückziehen lassen, unmittelbar nachdem das Verfassungsgericht im April angekündigt hatte, in wenigen Tagen eine Entscheidung des Zweiten Senats zu veröffentlichen.
Die AfD hatte parallel in Karlsruhe und beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin Klagen eingereicht. Das VG bestätigte die Maskenpflicht in einer Eilentscheidung schon Wochen später. Mehrere AfD-Abgeordnete hatten sich außerdem der Anordnung demonstrativ widersetzt.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Wegen Antragsrücknahme: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45402 (abgerufen am: 11.10.2024 )
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