Druckversion
Montag, 14.09.2026, 17:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-2BvR171921-sicherungsverwahrung-krankenhaus-op-96-stunden-gefesselt-unverhaeltnismaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
51190

Verfassungsbeschwerde erfolgreich: Siche­rungs­ver­wahrter war vier Tage ans Kran­ken­haus­bett gefes­selt

von Chiara Prestin

01.03.2023

Eine Person im Krankenhaus (Symbolbild)

Mehrere Tage ans Krankenhausbett gefesselt: Vor allem habe das LG versäumt, die Tragweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu beachten, so das BVerfG. Foto: Gorordenkoff/stock.adobe.com

Über 96 Stunden war ein Sicherungsverwahrter während seines Krankenhausaufenthaltes gefesselt. Doch das war unverhältnismäßig, hat das BVerfG entschieden. Die Verfassungsbeschwerde des Mannes ist damit erfolgreich.

Anzeige

Ein gefesselter Sicherungsverwahrter ist in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn er während seines Krankenhausaufenthalts über mehrere Tage hinweg gefesselt wird. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde eines sicherungsverwahrten Mannes entschieden (Beschl. v. 19.01.2023, Az. 2 BvR 1719/21).

Zwecks stationärer Behandlung war der beschwerdeführende Mann in ein Krankenhaus gebracht worden. Vor und nach dem Transport in die Klinik wurde er auf Verfügung der Justizvollzugsanstalt (JVA) vollständig entkleidet und am gesamten Körper durchsucht. Ab der Fahrt zum Krankenhaus war er durchgehend gefesselt. Justizvollzugsbeamte hatten ihm Handfesseln angelegt oder, wie nach der OP, seine Beine mit einer Fußfessel am Bett befestigt. Diese Fesselung blieb über drei Tage hinweg bestehen. Auch die Handfesseln wurden nur während der Vollnarkose zu Operationszwecken kurzzeitig entfernt.

Anstaltsarzt: Fessel "medizinisch unbedenklich"

Gegen diese Behandlung und die Fesselung wehrte sich der Sicherungsverwahrte und zog vor Gericht. Er sei insgesamt mehr als 96 Stunden ununterbrochen gefesselt gewesen, was Bewegungsfreiheit und Schlaf beeinträchtigt habe. Mit der am Bettrahmen befestigten Fußfessel sei ein Drehen oder Anwinkeln der Beine nicht möglich gewesen. Die Fesselung habe ihm so auch Schmerzen bereitet. 

Aus Sicht der JVA gab es keine Bedenken an der Fesselungsanordnung. Die sei rechtmäßig gewesen, hielt sie den Argumenten des Mannes vor Gericht entgegen. Einen der Hauptgründe für die Fesselung sahen sowohl die Anstalt als auch des Landgericht (LG) Arnsberg, das in dem Fall erstinstanzlich zu entscheiden hatte, in der Fluchtmotivation des Sicherungsverwahrten. Schon wegen des noch unbekannten Vollzugsendes der Sicherungsverwahrung bestehe ein großer Fluchtanreiz. Außerdem sei bei einem Transport ins Krankenhaus die Situation unübersichtlich. Ein Krankenhausaufenthalt ohne Fesseln sei, so die Ausführungen der JVA, nicht in Betracht gekommen. Von dieser Auffassung ließ sich letztlich auch das LG Arnsberg überzeugen.

Das LG hatte an der Beurteilung der JVA auch deshalb nichts auszusetzen, weil es in dem konkreten Fall noch keine ausreichenden Erfahrungswerte gegeben habe, wie sich der Sicherungsverwahrte verhalten könne. Positiv bewertete das Gericht in seiner Entscheidung außerdem, dass der Situation entsprechend unterschiedliche Arten der Fesselung vorgelegen haben und jeweils das mildeste Mittel gewählt worden sei. Zudem stützte sich das LG in seiner Entscheidung auf die Auskunft des Anstaltsarztes, dass die Fesselung an den Händen "medizinisch unbedenklich" sei.

In der Folge verwarf auch die nächste Intanz, das Oberlandesgericht (OLG) Hamm, die Beschwerde des Mannes und schloss sich der Ansicht an, dass die JVA ermessensfehlerfrei entschieden habe.

BVerfG: Individuelle Aspekte übersehen

Das BVerfG hat den Fall nun aber anders beurteilt. Die Verfassungsbeschwerde des sicherungsverwahrten Mannes sei "offensichtlich begründet". An den Ansichten der JVA und der Gerichte hat das Gericht dabei einiges zu kritisieren. Vor allem: Zu pauschal seien die Ausführungen und Beurteilungen, beanstandet das BVerfG. 

Bei einer Fesselungsanordnung handele es sich um einen gewichtigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefangenen, so das BVerfG. Die Dauer und konkrete Durchführungsart einer Fesselung, die auch stigmatisierende Wirkung habe, müssten sich auch nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Gefangenen und dessen Alter richten. Gerade diese Aspekte hätten sowohl die JVA als auch die Gerichte aber verkannt.

Vor allem habe das LG versäumt, die Tragweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu beachten, "indem es die über vier Tage andauernde Fesselung des gesundheitlich beeinträchtigten Beschwerdeführers als verhältnismäßig angesehen hat", kritisiert das BVerfG. Dazu komme, dass das LG weder die Dauer der Fesselungsanordnung berücksichtigt noch sich ausreichend mit Alternativen zur Fessel beschäftigt habe. Zwar kann ein Gefangener nach Auffassung der Karlsruher Richterinnen und Richter nicht verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden. In diesem konkreten Fall hätte die Fesselungsanordnung aber jedenfalls phasenweise ausgesetzt werden können.

Eine einfachrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet sich in § 69 Abs. 9 StVollzG NRW. Nach dieser Norm kommen eine Fesselung bei Ausführung, Vorführung und Transport nur dann in Betracht, wenn die Beaufsichtigung des Gefangenen allein nicht ausreicht. Auch diese Regelung habe das LG völlig außer Acht gelassen, rügte das BVerfG.

Anzeige

Falsche Gewichtung von Grundrechten

Besonders an dem Argument des LG, die Fesselung über Kreuz an den Händen sei "sicherlich nicht angenehm", aber "medizinisch unbedenklich" gewesen, übt das BVerfG deutliche Kritik. Das LG habe die ärztliche Einschätzung des Anstaltsmediziners als Argument für die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht genutzt. Damit verkenne es aber das erhebliche Gewicht des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches sowohl die JVA als auch die beiden Gerichte unterbewertet hätten.

Auch moniert das BVerfG, dass das bisher beanstandungsfreie Vollzugsverhalten des Mannes und die ihm ärztlich attestierten Erkrankungen in der Ermessensausübung der JVA keine Berücksichtigung gefunden hätten. Zudem sei es dem Mann gerade wegen seiner Erkrankung nur schwer möglich gewesen, zu fliehen. Schon nach den Maßstäben der Europäischen Menschenrechtskonvention hätte die Behörde deshalb wesentlich individueller abwägen müssen. 

Auch dürfe der für die Anwendung von Fesseln ausschlaggebende § 69 Abs. 9 StVollzG NRW nicht als eine Vermutungsregel missverstanden werden. Die Umstände des Einzelfalls müssten immer mit einbezogen werden, so das BVerfG. Dazu gehöre auch, die individuelle Flucht- beziehungsweise Missbrauchsgefahr durch Justizbedienstete genau zu prüfen und diese einem Sicherungsverwahrten nicht pauschal zu unterstellen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verfassungsbeschwerde erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51190 (abgerufen am: 14.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Grundrechte
    • Sicherungsverwahrung
    • Überwachung
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
Behandschuhte Hände nutzen einen Dietrich und eine Tür zu öffnen 24.08.2026
Geheimdienste

Geheimdienste:

Warum der Ver­fas­sungs­schutz schon jetzt heim­lich in Woh­nungen ein­b­re­chen darf

Mit der Geheimdienstreform befürchten Kritiker Wohnungseinbrüche durch den Verfassungsschutz – dabei darf der das in den Ländern schon lange. Das BVerfG hat das bislang nicht beanstandet. Aber wo endet "Betreten" und fängt "Durchsuchen" an?

Artikel lesen
Bundesumweltminister Carsten Schneider im Portrait 13.08.2026
Grundgesetz

Umweltminister Schneider will das Grundgesetz ändern:

Mehr Geld vom Bund für den Hit­ze­schutz?

Kommunen sollen Flächen entsiegeln und mehr Schattenplätze schaffen. Umweltminister Carsten Schneider will ihnen dafür Geld vom Bund geben. Doch die Finanzverfassung setzt Grenzen und müsste dafür geändert werden.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe 31.07.2026
Richter

Verfassungsbeschwerde erfolgreich:

Reni­tente Fami­li­en­rich­terin muss sich keiner ärzt­li­chen Unter­su­chung unter­ziehen

Wegen auffälligen Verhaltens einer Richterin ordnete der LG-Präsident eine ärztliche Untersuchung an. VG und OVG billigten das – das BVerfG widerspricht: Ein hartnäckiger Streit über Gerichtszuständigkeiten trägt keinen Paranoia-Verdacht.

Artikel lesen
Ein Mitarbeiter vom BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht im Flughafen Hannover vor Afghaninnen und Afghanen aus den Bundesaufnahmeprogrammen, 20.11.2025. 24.07.2026
Afghanistan

BVerfG rügt aktuelle Bundesregierung:

Pau­schaler Afg­ha­nistan-Auf­nah­me­stopp ver­stößt gegen das Will­kür­verbot

Erfolg in Karlsruhe für eine Afghanin und ihre Söhne: Die Bundesregierung hätte nicht pauschal die Aufnahmeerklärungen im Rahmen der "Menschenrechtsliste" für ungültig erklären dürfen. Ob die Familie ein Visum erhält, ist aber fraglich.

Artikel lesen
Verschiende Social-Media-Chat-Anbieter 18.07.2026
Meinung

Israel-Leugnung strafbar? / Tierschutzvideos / Leihmutterschaft und Jens Spahn / Chatkontrolle:

"Nach der Logik der Chat­kon­trolle ließe sich auch die Durch­su­chung aller Woh­nungen recht­fer­tigen."

Ist das Leugnen des Existenzrechts Israels bald strafbar? Dürfen Tierschutzaktivisten Schlachthofvideos verbreiten? Wie weit darf die Chatkontrolle gehen? Jens Spahn und die Leihmutterschaft. All das in Folge 64 der LTO-Rechtslage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Pro­jects As­so­cia­te (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les Wirt­schafts­straf­recht /...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
In­ves­ti­ga­ti­on As­si­s­tant (w/m/d) In­ter­na­tio­na­les...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­tel­lec­tual Pro­per­ty /...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Conference: International Perspectives on Climate Criminal Law

15.10.2026, Konstanz

Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten–aktuelle Verteidigungsansätze Akteneinsicht, Beweisaufn

15.09.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
ChatGPT & Co. für Juristen

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH