Wegen ihrer Aussagen in einem Interview über das aufsehenerregende BVerfG-Urteil zum EZB-Anleihenkauf, hat das BVerfG die Richterin Astrid Wallrabenstein von einem weiteren Verfahren zu dem Fall ausgeschlossen.
Wegen Aussagen in einem Interview darf sich die Verfassungsrichterin Astrid Wallrabenstein nicht am weiteren Verfahren zum Karlsruher Urteil zu den Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen. Der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler hatte mit einem Ablehnungsgesuch Erfolg. Die anderen sieben Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kamen mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass Zweifel an Wallrabensteins Unvoreingenommenheit begründet seien, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Beschl. v. 12.1.2021, Az. 2 BvR 2006/15).
Der Senat hatte im Mai vergangenen Jahres mehreren Klagen gegen das 2015 gestartete Kaufprogramm PSPP zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur überwiegend stattgegeben. Die Notenbank überspanne damit ihr Mandat für die Geldpolitik. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass die EZB nachträglich prüft, ob die milliardenschweren Käufe verhältnismäßig sind. Dazu müsse die EZB ausdrücklich in einem neuen Beschluss ihres Rates darlegen, dass die Nebenwirkungen ihres Anleihenprogramms abgewogen sind.
Nach Ablauf der gesetzten Drei-Monats-Frist hatte Gauweiler als einer der Kläger den Erlass einer sogenannten Vollstreckungsanordnung beantragt. Damit muss das Gericht die Einhaltung des Urteils prüfen. Das Verfahren birgt deshalb so viel Sprengstoff, weil sich Karlsruhe mit seinem Urteil offen gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestellt hatte. Die EU-Kommission prüft deshalb, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet.
Wallrabenstein war am 22. Juni nach ihrer Wahl im Bundesrat vom Bundespräsidenten zur Verfassungsrichterin ernannt worden. Tags zuvor wurde sie in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung unter anderem mit der Aussage zitiert, sie wisse nicht, "ob es letztlich so wichtig ist, dass die verlangte Erklärung der EZB in einem neuen Beschluss des Rates ergeht". Es könne auch im Interesse des Gerichts liegen zu sagen: "Das ist schon in Ordnung. Wir sehen, dass unsere Forderungen ernst genommen werden." Wie im richtigen Leben müsse man nach einem Streit auch mal "Schwamm drüber" sagen.
"Schwamm drüber"
Gauweiler hat daraufhin geltend gemacht, dass diese Aussagen an der Unvoreingenommenheit von Richterin Wallrabenstein zweifeln ließen. Sie habe inhaltlich klare Präferenzen erkennen lassen, nämlich dass sie hinsichtlich des Vollzugs des Urteils andere Maßstäbe anlegen wolle, als der Senat es im Urteil getan habe. Sie spiele die im Urteil genannten Kriterien an eine Erklärung der EZB herunter. Zudem habe ein Gericht keine "eigenen Interessen", sondern Zuständigkeiten und dabei insbesondere das Recht anzuwenden und durchzusetzen.
Wallrabenstein hingegen hat laut Beschluss erklärt, dass sie in dem Interview lediglich mögliche Interpretationen des Urteils beschrieben hat.
Das BVerfG sieht jedoch die Voraussetzungen der Befangenheit von Wallrabenstein als gegeben an. Den Begründungsanforderungen sei Genüge getan und die Unvoreingenommenheit hinreichend dargelegt. Im Senat gab es zwar Gegenstimmen, aber die Mehrheit der Richter hielt Gauweilers Bedenken für nachvollziehbar. Die Äußerungen könnten den Anschein erwecken, "als handele es sich bei der Umsetzung des Urteils (...) um eine im Grunde politische Frage". Über den Beschluss hatte zuvor die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Wegen Interview zu EZB-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44230 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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