Mit Aufklärungsjets und Tankflugzeugen unterstützen deutsche Soldaten die internationale Militärkoalition gegen den IS. Die Linke im Bundestag hält den Einsatz für rechtswidrig, doch das BVerfG sieht keinen Anlass zum Einschreiten.
Die Linksfraktion im Bundestag ist mit einem Organstreitverfahren in Karlsruhe gegen den Bundeswehr-Einsatz zur Bekämpfung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verwarf den gegen Bundesregierung und Bundestag gerichteten Antrag als unzulässig. Es erscheine "von vornherein ausgeschlossen", dass Rechte des Bundestags verletzt seien, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Eine allgemeine Kontrolle außen- oder verteidigungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung sei im Organstreit nicht möglich (Beschl. v. 17.09.2019, Az. 2 BvE 2/16).
Deutschland unterstützt die Anti-IS-Koalition mit ihren etwa 80 Mitgliedstaaten seit Ende 2015. Anlass waren die islamistischen Anschläge von Paris vom 13. November 2015. Aktuell beteiligt sich die Bundeswehr mit Tornado-Aufklärungsjets, Tankflugzeugen sowie Militärausbildern im Irak und ist mit bis zu 800 Soldaten in der Region. Die Maschinen sind im jordanischen Al-Asrak stationiert.
Die Linke hatte in erster Linie beanstandet, dass die Mission in dem losen Bündnis nicht innerhalb eines "Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit" stattfinde. Das wären zum Beispiel die Vereinten Nationen. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist das Voraussetzung für deutsche Militäreinsätze im Ausland.
BVerfG: Organstreit soll keine abstrakte Kontrolle ermöglichen
Der Entscheidung zufolge ist die Fraktion aber nicht befugt, diese Frage vor dem Verfassungsgericht klären zu lassen. Andernfalls wäre "eine abstrakte Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit des Verhaltens der Exekutive" möglich, so das BVerfG. Das Organstreitverfahren sei hingegen dafür da, die Kompetenzen der Verfassungsorgane gegeneinander abzugrenzen.
In dem Beschluss heißt es weiter, es komme nicht darauf an, ob das Verfassungsgericht die völkerrechtliche Einschätzung der Bundesregierung teile. Eine unvertretbare Auslegung sei jedenfalls nicht ersichtlich.
Frankreich hatte sich nach den Pariser Anschlägen als erstes EU-Mitglied überhaupt auf die Beistandsklausel im EU-Vertrag berufen. Ein Streitkräfteeinsatz auf Grundlage dieser Klausel sei "verfassungsrechtlich dem Grunde nach jedenfalls nicht ausgeschlossen", heißt es dazu in der Karlsruher Entscheidung.
In einer der nächsten beiden Wochen entscheidet der Bundestag über die Verlängerung der Anti-IS-Mission. Das Kabinett hat für eine Fortsetzung der Aufklärungsflüge bis zum 31. März kommenden Jahres bereits grünes Licht gegeben, der Bundestag hat sich am 26. September erstmals damit befasst. Das aktuelle Mandat läuft Ende Oktober aus.
dpa/tap/LTO-Redaktion
BVerfG hält Organstreit für ungeeignetes Mittel: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38095 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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