Druckversion
Donnerstag, 22.01.2026, 18:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-2-bve-4-18-u-ausschuss-amri-v-peron-v-mann-geheimhalten-bfv-verfassungsschutz
Fenster schließen
Artikel drucken
44173

BVerfG zum U-Ausschuss in Sachen Amri: Ver­fas­sungs­schutz durfte V-Mann-Führer geheim halten

03.02.2021

Eine unbekannte Person

Jakub Krechowicz - stock.adobe.com

Da es um das Staatswohl ging, durfte der U-Ausschuss zum Weihnachtsmarktanschlag 2016 einen V-Personen-Führer aus dem Umfeld des Täters Amri zu Recht nicht befragen, lautet ein aktueller Beschluss des BVerfG.

Anzeige

Die Bundesregierung darf einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes weiter vor dem Amri-Untersuchungsausschuss (U-Ausschuss) des Bundestags geheim halten. Grüne, Linke und FDP würden den Mann gern befragen und hatten deshalb in Karlsruhe ein Organstreitverfahren angestrengt - ohne Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Mittwoch mitteilte (Beschl. v. 16.12.2020, Az. 2 BvE 4/18).

Der Islamist Anis Amri hatte am 19. Dezember 2016 in Berlin einen Lastwagen in seine Gewalt gebracht und war damit auf einen Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden elf Menschen getötet und viele verletzt, außerdem hatte Amri den Lastwagenfahrer erschossen. Er selbst wurde wenige Tage später auf seiner Flucht in Italien von der Polizei erschossen. Der unbekannte V-Mann-Führer, den der U-Ausschuss nun gern befragen würde, hatte den Kontakt zu einer Quelle in der Berliner Fussilet-Moschee gehalten, wo auch Amri verkehrte.

Amri war den Behörden schon vorher als islamistischer Gefährder aufgefallen. Der 2018 einberufene U-Ausschuss soll aufklären, wie es trotzdem zu dem Anschlag kommen konnte. Dabei geht es auch um die Frage, welche Bedeutung Amri und dessen Bekannte als Informationsquellen für die Sicherheitsbehörden hatten.

BMI hat ersatzweise andere V-Leute genannt

Nachdem durch Medienberichte bekannt wurde, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mindestens eine V-Person im Umfeld einer von Amri besuchten Moschee habe, forderte der U-Ausschuss das Innenministerium auf, diese zu benennen. Das Innenministerium hatte dies jedoch verweigert, weil die V-Person in eine laufende Operation eingebunden sei. Das Risiko einer Enttarnung sei zu groß, für die BfV-Mitarbeiter wie für die Quelle. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Quelle die Zusammenarbeit abbreche.

Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats kamen mehrheitlich zu der Auffassung, dass in diesem besonderen Fall das parlamentarische Aufklärungsinteresse hinter dem Staatswohl zurücktreten müsse. Es liege keine Verletzung von Art. 44 Abs. 1 S. 1 GG (Einsetzung eines Untersuchungsausschusses) vor. Die Grenze des Beweiserhebungsrechts von Untersuchungsausschüssen bilde das Staatswohl - und diese sei hier erreicht.

Das islamistisch-terroristische Milieu sei stark abgeschottet und gewaltbereit. "Der Verräter wird zum Ungläubigen, zum Feind, der mit allen Mitteln zu bekämpfen ist", formulierte das BVerfG in seiner Mitteilung zur Entscheidung. Die Bundesregierung habe entsprechend nachvollziehbar dargelegt, dass auch andere Quellen ihre Zusammenarbeit beenden könnten. Gleichzeitig seien neue Quellen im islamistischen Milieu nur sehr schwer zu gewinnen. Bei der Entscheidung spielte auch eine Rolle, dass das Ministerium dem Ausschuss ersatzweise zwei Vorgesetzte des V-Mannes genannt hatte.

Der Bruch der Vertraulichkeit, so die Richterinnen und Richter weiter, könne der Arbeit der Nachrichtendienste im islamistischen Milieu insgesamt schaden. Einzig Bundesverfassungsrichter Peter Müller, der eine abweichende Meinung verfasste, hatte die Vernehmung es Geheimdienstmitarbeiters im Ausschuss befürwortet. 

Nicht der erste Wirbel um den U-Ausschuss

Die Oppositions-Obleute im Ausschuss bedauerten die Entscheidung. Die Bundesregierung wäre "dem Parlament und der Öffentlichkeit und vor allem den Opfern Antworten schuldig gewesen", sagte Martina Renner (Linke). Irene Mihalic von den Grünen bedauerte, dass "möglicherweise valide Aussagen zum Umfeld (...) nun in der Gesamtbetrachtung fehlen". Benjamin Strasser (FDP) forderte: "Wir müssen als Bundestag die Möglichkeit erhalten, dem Verfassungsschutz bei der Führung von Vertrauenspersonen besser auf die Finger schauen zu können."

Der U-Ausschuss befindet sich mit seiner Arbeit inzwischen auf der Zielgeraden. Die öffentliche Beweisaufnahme ist beendet. Nun soll der Abschlussbericht entstehen.

Bereits zuvor gab es Aufsehen um eine V-Person im Fall Amri. Ein Anwalt soll diese in einem anderen Verfahren mit ihrem Klarnamen benannt haben. Außerdem gab es den Vorwurf, dass Ermittlungsakten unzulässig verändert worden seien. 

dpa/pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zum U-Ausschuss in Sachen Amri: . In: Legal Tribune Online, 03.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44173 (abgerufen am: 22.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Bundestag
    • BVerfG
    • Untersuchungsausschuss
    • Verfassungsschutz
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Axel Fischer 22.01.2026
Korruption

OLG München zu Aserbaidschan-Affäre:

Ex-Bun­des­tags­ab­ge­ord­neter Fischer wegen Bes­tech­lich­keit ver­ur­teilt

Hat der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das musste das Münchner Oberlandesgericht klären – und hat nun ein Urteil gesprochen.

Artikel lesen
Der zweite Senat des BVerfG im November 2024 19.01.2026
BVerfG

Abschied am BVerfG von König, Maidowski und Christ:

"Schrille, laute, miss­ra­tene Töne"

Ein halbes Jahr nach dem großen Eklat bei der Richterwahl feierte das Bundesverfassungsgericht den letztlich doch noch erfolgreichen Richterwechsel. Christian Rath war dabei. 

Artikel lesen
Foto eines grauen Wolfes 14.01.2026
Jagd

Änderung des Bundesjagdgesetzes:

Bun­des­re­gie­rung will den Wolf zum Abschuss frei­geben

Über 4.000 Wolfsrisse im Jahr 2024: Jetzt sieht ein Gesetzentwurf von Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) vor, den Schutzstatus des Wolfs deutlich zu lockern und die Jagd auf das Tier zu ermöglichen. Naturschützer protestieren.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts im Schlossbezirk in Karlsruhe 03.01.2026
BVerfG

Sollte man kennen:

Neun wich­tige BVerfG-Ent­schei­dungen

Nach der Wahl bescherte die Bundespolitik Karlsruhe einige Nachtschichten, die den Weg für das große Finanzpaket freimachten. Das Ramstein-Urteil und der Triage-Beschluss hinterließen Fragezeichen in Berlin, Afghanen wurden enttäuscht.

Artikel lesen
Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer (l) mit seinem Anwalt Heiko Hofstätter im Gerichtssaal des OLG Münchhen, 06.10.2025 16.12.2025
Korruption

Ex-CDU-Politiker in "Aserbaidschan-Affäre" angeklagt:

OLG ordnet ärzt­liche Unter­su­chung an

Axel Fischer ist wegen Korruptionsvorwürfen angeklagt – fehlt aber wiederholt. Das Gericht schaltet nun einen Gutachter und zwischendurch die Polizei ein. In einem Anklagepunkt droht bald Verjährung.

Artikel lesen
Ein alter Zigarettenautomat mit zahlreichen Aufklebern vor einer maroden Hausfassade 14.12.2025
Rechtsgeschichte

Das Ende des Sachkundenachweises im Einzelhandel:

Was ein Ziga­ret­ten­au­tomat mit Frei­heit zu tun hat

Mal schnell Zigaretten holen: Selten kam die Idee der Wahrheit näher, dass das etwas mit Freiheit zu tun haben könnte. Ein Zigarettenautomat gab vor 60 Jahren Anlass, der wirtschaftsrechtlichen Regelungswut klare Grenzen zu setzen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von gunnercooke GmbH
As­so­cia­te (m/w/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

gunnercooke GmbH , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Institute for LAW & AI
(Se­nior) Re­se­arch Fel­lows – Law & AI

Institute for LAW & AI , 100% Re­mo­te und 1 wei­te­re

Logo von Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe
Ju­rist*in (m/w/d) im Prü­fung­s­amt

Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe , Karls­ru­he

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB , Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Hengeler Mueller
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Mün­chen

Hengeler Mueller , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Steuergünstige Vertragsgestaltungen - Fälle, Fallen, Faustregeln

22.01.2026, Hamburg

Update aus dem ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht 2026

22.01.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Handels- und Gesellschaftsrecht im Selbststudium/ online

23.01.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
7. Deutscher Arbeitsrechtstag

28.01.2026, Berlin

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

23.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH