Letzte Verfassungsbeschwerden gegen Atomausstieg nicht angenommen: Es gibt nichts mehr zu sagen

24.05.2018

Die Rechtslage um das novellierte Atomgesetz ist hinreichend geklärt, entschied das BVerfG. Weitere Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg seien daher nicht mehr nötig.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die beiden letzten noch anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den Atomausstieg nicht zur Entscheidung angenommen. Wie am Donnerstag bekannt gegeben wurde, befand die 2. Kammer des Ersten Senats, es gebe nach der einschlägigen Entscheidung des Gerichts aus dem Jahr 2016 kein Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Klärung mehr (Beschl. v. 09.04.2018, Az. 1 BvR 790/12 u. a.).

Die Nuklearkatastrophe 2011 im Kernkraftwerk Fukushima hatte nicht nur für die Menschen vor Ort weitreichende Folgen, sondern auch für die deutsche Energiewirtschaft. Das Vertrauen in die Kernkraft hatte einen schweren Schlag erhalten und die Politik reagierte: Bereits wenige Tage nach dem Vorfall erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), dass alle deutschen Kernkraftwerke einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden sollten. Kurz darauf fiel die Entscheidung, die noch 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke rückgängig zu machen, die sieben ältesten sofort stillzulegen und die restlichen bis zum Jahr 2022.

Diese Entscheidung zog naturgemäß Klagen der Kraftwerksbetreiber und Energieversorger nach sich, die sich durch die im Eilverfahren durchgepeitschten Abschaltungen zu Unrecht enteignet sahen. Auf Klagen von Eon, RWE und Vattenfall hin entschied das BVerfG 2016 schließlich, dass ihnen wegen des Eingriffs in ihre grundrechtliche Eigentumsgarantie eine angemessene Entschädigung zustehe. Erst am Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils beschlossen, der eine Entschädigung für die RWE und Vattenfall vorsieht. 

Die nun noch anhängigen Verfahren betreffend die Kraftwerke Brokdorf, Brunsbüttel, Grohnde, Gundremmingen und Lingen, an denen ebenfalls Eon, Vattenfall und RWE beteiligt waren, werfen keine neuen verfassungsrechtlichen Fragen auf, entschied das BVerfG. Aus diesem Grund hätten die Beschwerdeführer auch kein Rechtsschutzbedürfnis, um eine neuerliche Entscheidung über den Atomausstieg zu verlangen.

Außerdem lehnten die Karlsruher Richter auch die Anträge der Parteien auf Auslagenerstattung ab, da sie hätten erkennen müssen, dass wegen der gleichen Sache bereits Verfahren anhängig waren, in denen die Neuregelung des Atomgesetzes hinreichend geklärt werden würde.

mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Letzte Verfassungsbeschwerden gegen Atomausstieg nicht angenommen: Es gibt nichts mehr zu sagen . In: Legal Tribune Online, 24.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28773/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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