Am Dienstag, den 30. November veröffentlicht das BVerfG seine ersten Hauptsacheentscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse. Bisher hat das Gericht nur über entsprechende Eilanträge entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veröffentlicht am kommenden Dienstag (30.11.2021) seine ersten Hauptsacheentscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Notbremse des Bundes aus dem Frühjahr. Das kündigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Freitag auf seiner Internetseite an (1 BvR 781/21 u.a.; 1 BvR 971/21 u.a.). Schriftliche Entscheidungen des Gerichts werden immer vormittags um 9.30 Uhr veröffentlicht.
In dem einen Verfahren geht es um die Ende Juni außer Kraft getretenen bundesweiten Vorgaben für Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bei sich verschärfender Corona-Lage, in einem zweiten um die damaligen Schulschließungen.
Die Notbremse, die auch viele andere Lebensbereiche betraf, musste seit 24. April bundeseinheitlich automatisch gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage einen Wert von 100 überschritt. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen es pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Woche gab. Gegen die Vorschriften waren mehr als 300 Klagen und Eilanträge in Karlsruhe eingereicht worden.
Keine mündliche Verhandlung
Eilanträge gegen die umstrittensten Maßnahmen wie nächtliche Ausgangsbeschränkungen hatten die Verfassungsrichterinnen und -richter gleich im Mai abgewiesen. Nun folgt die Prüfung in der Hauptsache.
Um schneller entscheiden zu können, hatte der zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth auf eine Verhandlung verzichtet. Von Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Fachbereichen waren aber Stellungnahmen erbeten worden.
Die künftigen Ampel-Koalitionäre von SPD, Grünen und FDP haben das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gerade umfassend überarbeitet. Mit der Änderung wurden auch die bisherigen Vorschriften zur Bundesnotbremse in § 28b IfSG durch neue Regelungen ersetzt. Ausgangssperren und die flächendeckende vorsorgliche Schließung von Schulen und Kitas sind nun beispielsweise generell nicht mehr möglich.
Die ersten zwei großen Entscheidungen des BVerfG zu den Corona-Maßnahmen dürften trotzdem Leitcharakter haben. Harbarth hatte Mitte November im ZDF-heute journal gesagt, zwar gehe es um "ein bestimmtes Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt". Aus den ausführlichen Begründungen der Karlsruher Entscheidungen ergäben sich aber üblicherweise "Hinweise für Folgefragen, die sich stellen werden, etwa für kommende Pandemien oder für Maßnahmen in der gegenwärtigen Pandemie für die kommenden Monate".
dpa/pdi/LTO-Redaktion
BVerfG-Ankündigung: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46768 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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