Eine zögerliche Klimapolitik bedroht die Freiheit zukünftiger Generationen. Der Bund muss deshalb regeln, wie es nach 2030 weitergehen soll, so das BVerfG. Umweltverbände sprechen von einer bahnbrechenden Entscheidung.
Die Politik muss beim Klimaschutz nachbessern, um die Freiheitsrechte künftiger Generationen zu schützen. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) greife zu kurz, urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Donnerstag. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer waren damit zum Teil erfolgreich (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.). Umweltverbände, die ebenfalls nach Karlsruhe gezogen waren, um einen besseren Klimaschutz zu erreichen, seien dagegen nicht beschwerdebefugt, so das BVerfG.
Das KSG soll vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels schützen. Grundlagen sind zum einen die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, sowie zum anderen das Bekenntnis der Bundesrepublik, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.
Nach dem Gesetz werden die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise um mindestens 55 Prozent gemindert. Das KSG regelt außerdem zulässige Jahresemissionsmengen in verschiedenen Sektoren geregelt. Eine Regelung über 2030 hinaus enthält das Gesetz jedoch nicht. Vielmehr legt die Bundesregierung im Jahr 2025 für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 jährlich absinkende Emissionsmengen durch Rechtsverordnung fest.
Gesetz verschärft Risiko "schwerwiegende Freiheitseinbußen"
Die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden seien durch Regelungen in dem Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärte das Gericht. "Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030." Wenn das CO2-Budget schon bis zum Jahr 2030 umfangreich verbraucht werde, verschärfe dies das Risiko "schwerwiegender Freiheitseinbußen", weil die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper werde.
Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. "Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind", heißt es in der Erklärung des obersten deutschen Gerichts.
Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, "um diese hohen Lasten abzumildern". Von "Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität" ist die Rede. Daran fehle es bislang. Das Gericht betonte aber ausdrücklich, es lasse sich nicht feststellen, dass der Gesetzgeber seine Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG wegen der Gefahren des Klimawandels verletzt habe.
Klimaschutzauftrag hat "besondere internationale Dimension"
In Artikel 20a des Grundgesetzes heißt es: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
Hierauf bezieht sich das Gericht. Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, "unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde".
Der Klimaschutzverpflichtung aus Art. 20a GG steht nicht entgegen, dass Klima und Erderwärmung globale Phänomene seien und die Probleme des Klimawandels daher nicht durch die Klimaschutzbeiträge eines Staates allein gelöst werden können. "Der Klimaschutzauftrag des Art. 20a GG hat eine besondere internationale Dimension". hieß es. Art. 20a GG verpflichte den Staat, eine Lösung des Klimaschutzproblems gerade auch auf überstaatlicher Ebene zu suchen, er könne sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Emissionen in andern Staaten entziehen. "Aus der spezifischen Angewiesenheit auf die internationale Staatengemeinschaft folgt vielmehr umgekehrt die verfassungsrechtliche Notwendigkeit, eigene Maßnahmen zum Klimaschutz tatsächlich zu ergreifen und für andere Staaten keine Anreize zu setzen, das erforderliche Zusammenwirken zu unterlaufen", entschied das BVerfG.
Klimaschutz wird immer dringender
Künftig könnten selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, erläuterte das BVerfG. Zwar müssten die Grundrechte abgewogen werden. Aber: "Dabei nimmt das relative Gewicht des Klimaschutzgebots in der Abwägung bei fortschreitendem Klimawandel weiter zu." Mit den natürlichen Lebensgrundlagen müsse sorgsam umgegangen werden, mahnte das Gericht. Und sie müssten der Nachwelt in einem Zustand hinterlassen werden, "dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten".
Das BVerfG fordert nun, frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion. Damit verbinden die Richter Entwicklungsdruck und Planungssicherheit. Verfassungsrechtlich unerlässlich sei dafür zum einen, dass weitere Reduktionsmaßgaben rechtzeitig über das Jahr 2030 hinaus und zugleich hinreichend weit in die Zukunft hinein festgelegt werden. Zum anderen müssten zwecks konkreter Orientierung weitere Jahresemissionsmengen und Reduktionsmaßgaben differenziert festgelegt werden.
Knapp ein Dutzend Klimaaktivisten von Fridays for Future demonstrierten am Donnerstagmorgen vor dem Gericht. Sie hatten Plakate dabei, auf denen unter anderem zu lesen war: "Hört auf die Wissenschaft! Klimaschutz jetzt!"
Eine bedeutende Entscheidung
Umweltverbände bezeichneten das Urteil als bahnbrechend. Luisa Neubauer von Fridays for Future sagte am Donnerstag: "Es ist ein unfassbar großer Tag für viele". Klimaschutz sei ein Grundrecht.
Neubauer gehörte zu den Klägerinnen. Felix Ekardt als rechtlicher Vertreter sagte, dass das Gericht der Bundesregierung eine schallende Ohrfeige verpasst habe. Der Rechtsanwalt Remo Klinger sprach von einem Meilenstein. Die Klimaziele bis 2030 müssten deutlich verschärft werden. Die Klägerin Sophie Backsen sagte: "Wir sind superglücklich und erleichtert." Wirksamer Klimaschutz müsse nun umgesetzt werden und nicht erst in zehn Jahren, wenn es zu spät sei.
Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) misst dem Urteil große Bedeutung zu. "Es ist epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen", schrieb der CDU-Politiker am Donnerstag auf Twitter. Zugleich sorge das Urteil für Planungssicherheit für die Wirtschaft.
Die FDP hält nun einen "Neustart beim Klimaschutz" für nötig. Die Entscheidung des Gerichts sei ein "Plädoyer für Langfristigkeit und Generationengerechtigkeit in der Politik", schrieb Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, am Donnerstag auf Twitter. Zu einem Neustart gehöre ein klarer CO2-Deckel und Zertifikatehandel. "Das wirkt effektiv, langfristig und generationengerecht", schrieb er.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßt das Urteil. "Für den Klimaschutz ist das erstmal ein Ausrufezeichen", sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag kurz nach Bekanntwerden des Urteils. "Jetzt gibt uns das Bundesverfassungsgericht ja im Kern auf, dass wir den Weg zur Klimaneutralität auch nach 2030 nicht nur in einer Strategie beschreiben".
Entscheidungen müssten langfristig geplant werden, betonte Schulze. "Deswegen habe ich mich ja im Rahmen der Diskussion um das deutsche Klimaschutzgesetz auch sehr dafür eingesetzt, dass wir auch ein Zwischenziel für 2040 machen auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität in 2050." Das sei aber mit CDU und CSU "nicht machbar" gewesen. "Insofern ist das jetzt erst einmal gut, dass das Bundesverfassungsgericht sagt, da könnt ihr euch nicht wegducken, da müsst ihr klarer auch was vorgeben", sagte Schulze.
Grünen-Chefin Annalena Baerbock feierte das Urteil als "historische Entscheidung". "Klimaschutz schützt unsere Freiheit und die Freiheit unserer Kinder und Enkel", erklärte Baerbock am Donnerstag auf Twitter. "Deshalb konkreter Auftrag für das Hier und Heute: Klimaschutzgesetz jetzt überarbeiten. Die nächsten Jahre sind entscheidend für konsequentes Handeln."
dpa/acr/LTO-Redaktion
Klimaklage vor dem BVerfG teilweise erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44842 (abgerufen am: 12.12.2024 )
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