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BVerfG: Karls­ruhe weist Eil­an­trag gegen Testpf­licht für Rei­se­rück­kehrer ab

27.08.2020

Corona-Testung am Flughafen Leipzig/Halle

Markus Mainka - stock.adobe.com

Wer seinen Urlaub in Risikogebieten verbringt, muss sich bei der Rückkehr nach Deutschland testen lassen. Dabei bleibt es vorerst auch. Das BVerfG wies einen Eilantrag gegen die Testpflicht ab.

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen Eilantrag gegen die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten abgelehnt. Der Wunsch von Einzelnen, sich keinem Test unterziehen zu müssen, habe gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an der Eindämmung und Kontrolle des Infektionsgeschehens zurückzutreten, entschieden die Richter. Der Beschluss vom 25. August wurde am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht (Beschl. v. 25.08.2020, Az. 1 BvR 1981/20).

Geklagt hatte eine Familie, die im Moment Urlaub auf Mallorca macht und am Samstag zurückkommen will. Die spanische Ferieninsel ist seit dem 14. August als Risikogebiet eingestuft. Die Urlauber wollten dem derzeit verpflichtenden Corona-Test bei der Einreise aus dem Weg gehen. Die "Zwangstestung" verletze ihre körperliche Integrität, sie müssten gegen ihren Willen eine ärztliche Behandlung dulden. Mit ihrem Eilantrag in Karlsruhe wollten die Eltern zumindest erreichen, dass ihr knapp zweijähriger Sohn nicht getestet wird.

Die Richter entschieden jedoch, dass die Voraussetzungen zum Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht vorlägen. Die Folgenabwägung gehe zulasten der Urlauber aus. Die Beeinträchtigungen durch den Test seien "nur von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität". Umgekehrt stünden "hochrangige Rechtsgüter wie Leib und Leben einer großen Anzahl Dritter" auf dem Spiel. Auch von einzelnen nicht getesteten Personen könne ein Ansteckungsrisiko ausgehen. Die Beschwerdeführer hätten nicht dargelegt, warum das ausgerechnet bei ihnen nicht der Fall sein sollte. Die Rechtsgrundlage für diese verpflichtenden Tests für Reiserückkehrer ist die Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten vom 6. August 2020 (BAnz AT 07.08.2020 V1).

Über die gleichzeitig eingereichte Verfassungsbeschwerde ist damit noch nicht entschieden. Sie ist weiter beim Gericht anhängig.

Anfang August hatte die Bundesregierung die Corona-Testpflicht beschlossen, die aus Kapazitätsgründen aber möglicherweise wieder rückgängig gemacht wird. An diesem Donnerstag will Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder darüber beraten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42614 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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