Druckversion
Wednesday, 29.03.2023, 12:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr163020-schulen-infektionsschutz-corona-praesenzunterricht-bayern-famile-grundrechte/
Fenster schließen
Artikel drucken
42347

BVerfG: Ver­fas­sungs­be­schwerde gegen Schul­be­trieb im Corona-Modus geschei­tert

29.07.2020

Kinder mit Masken im Klassenzimmer

Symbolbild (c) stock.adobe.com - Halfpoint

Weil in auch in Schulen ein Mindestabstand eingehalten werde muss, findet Präsenzunterricht nur eingeschränkt statt. Das gefiel einer Familie aus Bayern so gar nicht, auch die Eltern fühlten sich dadurch in ihren Grundrechten verletzt. 

Anzeige

Eine Familie aus Bayern ist vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen gescheitert. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerde laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss nicht an und lehnten auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (Beschl. v. 15.07.2020 Az.: 1 BvR 1630/20). 

Konkret hatten sich die Eltern und ihre drei Kinder gegen § 16 der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gewehert. Die Norm ordnet in Schulen einen Mindestabstand an. Mit ihrem Eilrechtsschutzverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof war die Familie bereits gescheitert, auch dagegen hatten sie Rechtsschutz vor dem BVerfG begehrt.

Die Familie hatte unter anderem argumentiert, die drei Kinder seien in ihren Rechten auf Bildung und freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt, wenn Präsenzunterricht in der Schule etwa aufgrund von Abstandsregeln im Kampf gegen die Pandemie ausfalle. Die Eltern wiederum seien durch die damit verbundenen Belastungen ihres Familien- und Berufslebens unter anderem in ihrem Grundrecht auf die freie Berufswahl und Gleichberechtigung verletzt. 

Das BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, da der Grundsatz der Subsidiarität nicht gewahrt worden sei. Es sei, so die Karlsruher Richter, zunächst zumutbar gewesen, das Normenkontrollverfahren auszuschöpfen. Dies gilt nach Ansicht der Richter auch dann, wenn der zuständige Verwaltungsgerichtshof die angegriffene Regelung im einstweiligen Rechtschutzverfahren - wie in diesem Fall - als rechtmäßig erachtet.

Die Verfassungsrichter lehnten auch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, da die Folgenabwägung mit Blick auf die Gefahren für Leib und Leben zum Nachteil der Familie ausfalle. Die jetzigen Einschränkungen des Schulbetriebs seien bereits geringer als ein vollständiger Schulausfall. Außerdem berücksichtigten die Richter, dass die angegriffene Regelung bereits mit Ablauf des 19. Juli 2020 außer Kraft trete und nach den Sommerferien bereits wieder ein regulärer Präsenzunterricht unter Hygieneauflagen geplant sei. 

Letztlich verwies das Gericht noch auf das landesweite Lernangebot "Lernen zuhause", das Beratungs-, Unterstützungs- und Förderangebot sowie die Notbetreuung, welche die nachteiligen Folgen zumindest zum Teil abfederten.

vbr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen Schulbetrieb im Corona-Modus gescheitert . In: Legal Tribune Online, 29.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42347/ (abgerufen am: 29.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BVerfG will Normenkontrollverfahren nicht ruhen lassen - Ver­fahren zum Bun­des­wahl­recht 2020 wird fort­ge­führt
  • Unterrichtsausschluss in Wermelskirchen - Wenn die Jog­ging­hose zum Ver­wal­tungsakt führt
  • Berliner Vater scheitert vorm VG - Eil­an­trag gegen das Gen­dern an Schulen erfolglos
  • Lieber Verfassungsrichterin als BSG-Präsidentin - Miriam Meß­ling wird neue Bun­des­ver­fas­sungs­rich­terin
  • Staatsanwaltschaft Stuttgart - Anklage gegen "Quer­denken"-Ini­tiator Ballweg
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Berufsfreiheit
    • Bildung
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
    • Chancengleichheit
    • Coronavirus
    • Schulen
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
TopJOBS
Voll­ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist (m/w/d)

Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. , Heil­b­ronn

Ju­rist (m/w/d)

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg , Mag­de­burg

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in/Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Stutt­gart

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ver­wal­tungs­recht / Öf­f­ent­li­ches Bau­recht ...

Rechtsanwälte Klemm & Partner mbB , Ham­burg

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Ver­ga­be­recht /...

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in/Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Mün­chen

Voll­ju­rist (w/m/d)

Statistisches Landesamt Baden-Württemberg

RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH HEALTH­CA­RE

ADVANT Beiten , Ber­lin

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Um­welt- und Pla­nungs­recht

CMS Deutschland , Ham­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
«ChatGPT & Co. - Chatten statt Lernen? Wie ChatGPT die Hochschullehre revolutioniert»

29.03.2023

LinkedIn 2023 – Smarte & effiziente Strategien für Anwält:innen

30.03.2023

Update Transparenzregister: Aktuelle Entwicklungen auf nationaler und EU-Ebene

29.03.2023

EU-Datenregulierung 2023: Auf was müssen sich Unternehmen einstellen?

29.03.2023

Litigation-PR-MeetUp München 2023

30.03.2023, München

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH