Verfassungsbeschwerde abgewiesen: BVerfG ent­scheidet nicht zu Corona-Beschrän­kungen im Hotel­be­trieb

16.03.2022

Eine Hotelgruppe ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Beschränkungen gescheitert. Das BVerfG nahm sie wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an.

Eine Hotelgruppe scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Coronabeschränkungen. Sie ist bereits unzulässig, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 10. Februar 2022 (Az. 1 BvR 1073/21).

Die 2. Kammer des Ersten Senats hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Hotelgruppe hatte geltend gemacht, dass sie aufgrund der Maßnahmen im Beherbungsbereich wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht sei. In Hotels und auf Reisen bestehe ein sehr geringes Risiko, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Die staatlichen Hilfen kritisierten sie wegen der vorgesehenen Obergrenze als ungerecht: Ein großes Unternehmen bekomme so nur einen kleineren Teil seiner wirtschaftlichen Schäden ersetzt.

Die Verfassungsrichterinnen und -richter begründen die Abweisung der Verfassungsbeschwerde unter anderem damit, dass zunächst grundsätzlich geklärt werden müsste, ob sich aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) möglicherweise Entschädigungsansprüche ergeben. Dem Gebot der Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität sei nicht genüge getan. Außerdem konnte die Hotelgruppe eine Verletzung ihren Grundrechten nicht schlüssig aufzeigen, so das BverfG. Sie habe sich bereits nicht hinreichend substantiiert mit dem Gesetzeszweck der allgemeinen Kontaktreduzierung und den mit einer touristischen Beherbergung verbundenen Risiken nach den Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) auseinandergesesetzt.

cp/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Verfassungsbeschwerde abgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47842 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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