Druckversion
Monday, 23.01.2023, 16:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-1bvq66-20-eilrechtsschutz-subsidiaritaet-corona-demo-fachgerichte/
Fenster schließen
Artikel drucken
41888

BVerfG zum Eilrechtsschutz für Corona-Demo: Jede Woche Fach­ge­richte

12.06.2020

Bavaria Statue und Theresienwiese in München

markus - stock.adobe.com

Die Corona-Pandemie ist ein "dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen", findet das BVerfG. Wer mehrmals eine Demo mit 10.000 Teilnehmern durchführen will, muss das daher auch immer wieder vor den Fachgerichten klären.  

Anzeige

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eines Veranstalters abgelehnt, der eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in München mit 10.000 Teilnehmern durchführen wollte (Beschl. v. 11.06.2020, Az. 1 BvQ 66/20).

Der Veranstalter hatte in den vergangenen Wochen mehrfach versucht, eine Ausnahmegenehmigung nach der Bayerischen Infektionsschutzverordnung für vergleichbare Veranstaltungen mit 10.000 Teilnehmern zu bekommen. Die Stadt München genehmigte die Veranstaltung aber jeweils nur für bis zu 1.000 Teilnehmer. Das Verwaltungsgericht München und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnten seinen Eilanträge dagegen jeweils ab und bestätigten die Entscheidung der Stadt.

Der Veranstalter wandte sich daraufhin an die Richter in Karlsruhe. Er habe in den vergangenen Wochen bereits zwei im Wesentlichen vergleichbare Versammlungen angemeldet und jeweils nur die Genehmigung für 1.000 Teilnehmer bekommen. Der Verweis auf fachgerichtlichen Eilrechtsschutz sei ihm nun nicht mehr zumutbar.

Lage nicht Stabil

Das BVerfG sah das jedoch anders und verwies ihn auf den fachgerichtlichen Rechtsschutz. Antragssteller genügten den aus dem Grundsatz der Subsidiarität des verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes folgenden Anforderungen regelmäßig nicht schon durch einen Verweis auf vergleichbare erfolglose Verfahren, so das Gericht. Da es sich bei der Corona-Pandemie um ein "dynamisches und tendenziell volatiles Geschehen" handele, müssten die Behörden und Gerichte die Entscheidungen je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens treffen.

Zudem sei für das BVerfG nicht erkennbar, wie die letzte Versammlung am 30. Mai verlaufen ist und ob sich daraus Folgerungen für die geplante Versammlung ziehen lassen, hieß es.

Die Demo für diesen Samstag wurde unter dem Motto "Zusammenstehen für Freiheit, Grundrechte und Selbstbestimmung" angemeldet. Solche Demos gab es im Mai an mehreren Samstagen - jeweils für 10.000 Menschen angemeldet, aber nur für 1.000 zugelassen. Beim ersten Mal waren rund 2.500 Menschen zur Theresienwiese gekommen, die aber nicht auf das Demo-Gelände gelassen wurden. Vergangenes Wochenende hatten die Organisatoren ihre Kundgebung kurzfristig abgesagt.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zum Eilrechtsschutz für Corona-Demo: Jede Woche Fachgerichte . In: Legal Tribune Online, 12.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41888/ (abgerufen am: 30.01.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Nach Anklage wegen Rechtsbeugung - Fami­li­en­richter aus Weimar vor­läufig vom Dienst sus­pen­diert
  • VG Köln zu Beratung bei Maskenbeschaffung - Gesund­heits­mi­nis­te­rium muss Infor­ma­tionen her­aus­geben
  • Heil lässt Arbeitssschutz-VO auslaufen - Ende der Corona-Maß­nahmen in Betrieben
  • BGH zum Versicherungsschutz - Corona-Ein­bußen können von Betriebs­sch­lie­ßungs­ver­si­che­rung umfasst sein
  • VG Aachen zu Protesten in Lützerath - Groß­demo darf weit­ge­hend statt­finden wie geplant
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Coronavirus
    • Demonstrationen
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Versammlungen
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
TopJOBS
Steu­er­fa­ch­ex­per­te als Kun­den­be­ra­ter (m/w/d) - Soft­wa­re- und Pro­zess­be­ra­tung...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin und 1 wei­te­re

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Ver­ga­be­recht /...

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als IT Pro­jekt­lei­ter (m/w/d) - Un­ter­sch­leißh­eim (bei...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Un­ter­sch­leißh­eim und 1 wei­te­re

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Dres­den und 4 wei­te­re

Lei­ter Di­gi­ta­les Pro­dukt­ma­na­ge­ment WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in/Re­fe­ren­dar*in/ Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Ham­burg

Pro­ject Ma­na­ger - Soft­wa­re Im­p­le­men­ta­ti­on (m/w/d) (Ho­me Of­fice mög­lich) ...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Bun­des­weit

Voll­ju­ris­tin­nen und -ju­ris­ten (m/w/d)

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Bun­des­weit

Re­fe­ren­dar / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Stand­ort Ham­burg

Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG , Ham­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Rechtsprechungs­report: eCommerce

30.01.2023

Rechtsprechungs­report: Zollrecht

31.01.2023

Fachanwaltslehrgang Sozialrecht im Fernstudium/online

01.02.2023

Update Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz

01.02.2023

Podiumsdiskussion - Klimaschutz durch zivilen Ungehorsam? Rechtspolitische Gespräche

01.02.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH