Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 23:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-1bvq28-20-eilantraege-gottesdienst-ostern-corona-abgelehnt
Fenster schließen
Artikel drucken
41285

BVerfG weist Eilanträge ab: Gesund­heit sticht Glauben – auch an Ostern

14.04.2020

Leere Sitzbänke in einer Kirche

dbvirago - stock.adobe.com

Wegen des Coronavirus waren Ostergottesdienste dieses Jahr verboten. Das BVerfG sprach von einem "überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit". Der Gesundheitsschutz habe aber Vorrang.

Anzeige

Die Osterfeiertage sind für gläubige Christen der religiöse Höhepunkt des Jahres. Nichtsdestotrotz fanden dieses Jahr aufgrund des neuartigen Coronavirus bundesweit keine Ostergottesdienste statt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte am Wochenende zwei Eilanträge gegen das Gottesdienstverbot in Berlin und Hessen abgelehnt (Beschl. v. 10.04.2020, Az. 1 BvQ 28/20 für Hessen, Az. 1 BvQ 31/20 für Berlin).

Der Kläger aus Hessen hatte vor allem geltend gemacht, dass die gemeinsame Feier der Eucharistie zentraler Bestandteil des katholischen Glaubens sei. Sie könne nicht durch die Übertragung von Gottesdiensten im Internet oder das Gebet für sich allein ersetzt werden. Das gelte ganz besonders an Ostern, dem Höhepunkt des christlichen religiösen Lebens.   

Die Richter maßen dieser Argumentation sehr großes Gewicht bei. Die Nachteile für den Kläger seien "überaus schwerwiegend" und nicht wiedergutzumachen. Den Schutz von Leib und Leben bewerteten sie in ihrer Entscheidung allerdings noch höher. Gerade an Ostern sei davon auszugehen, dass sehr viele Menschen in die Kirche gehen, heißt es in dem Beschluss. Das würde die Gefahr, sich selbst und andere mit dem Coronavirus anzustecken, erheblich erhöhen. Diese Gefahren blieben auch nicht auf die Kirchgänger beschränkt, sondern würden sehr viele Menschen auch außerhalb der Religionsgemeinschaft betreffen.

Fortlaufende Prüfung der Verhältnismäßigkeit wichtig

Die Richter kamen sodann auf Grundlage einer Folgenabwägung zu dem Schluss, dass der Schutz vor diesen Gefahren "derzeit trotz des damit verbundenen überaus schwerwiegenden Eingriffs in die Glaubensfreiheit Vorrang vor dem Schutz dieses Grundrechts" hat. Nach der Bewertung des Robert Koch-Instituts komme es gerade in dieser frühen Phase der Corona-Pandemie darauf an, die Ausbreitung zu verlangsamen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems mit vielen Todesopfern zu vermeiden.

Dass die Corona-Verordnungen der Länder befristet sind, sei für die Folgenabwägung von hoher Bedeutung, stellte das BVerfG klar. So sei sichergestellt, dass die Verordnungen unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden müssen. "Bei jeder Fortschreibung der Verordnung muss mit Blick auf den mit einem Gottesdienstverbot verbundenen überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen und untersucht werden, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Corona-Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Gottesdiensten unter - gegebenenfalls strengen - Auflagen und möglicherweise auch regional begrenzt zu lockern", befanden die Verfassungsrichter.

Sowohl in Hessen als auch in Berlin sind die Verordnungen bis zum 19. April befristet.

Mehrere Eilanträge in Sachen Corona über das Osterwochenende

So argumentierte das BVerfG sowohl in der Sache aus Hessen als auch der aus Berlin. Die Gottesdienstverbote in den anderen Ländern dürfte das Verfassungsgericht ebenso ähnlich bewerten. In dem Beschluss wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für andere Religionsgemeinschaften nichts anderes gelte. Sie seien durch das Verbot von Zusammenkünften "vergleichbar schwerwiegend betroffen".

Eine andere Kammer des Gerichts wies am Wochenende zum zweiten Mal einen Eilantrag gegen die Ausgangsbeschränkungen in Bayern ab. Die Kläger, ein Mann und eine Frau, hatten vor allem auf die Härten für Alleinlebende abgestellt. Diese müssen in Bayern allein spazieren gehen, weil Bewegung an der frischen Luft nur allein oder mit Personen aus demselben Hausstand erlaubt ist. Nach Auffassung der Richter ist es aber "nicht unzumutbar, die hier geltend gemachten schwerwiegenden Interessen einstweilen zurückzustellen" (Beschl. v. 09.04.2020, Az. 1 BvR 802/20).

Außerdem wurden am vergangenen Freitag zwei Eilanträge als unzulässig verworfen, die sich gegen die Corona-Verordnungen sämtlicher Landesregierungen richteten (Beschl. v. 10.04.2020, Az. 1 BvQ 26/20 und 1 BvQ 30/201).

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG weist Eilanträge ab: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41285 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Öffentliches Recht
    • Coronavirus
    • Feiertag
    • Grundrechte
    • Religion
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Gebäude Bundesverfassungsgericht 11.12.2025
BVerfG

Mitreden ja – gleiches Gewicht nein:

Thüringer Hoch­schul­ge­setz zum (kleinen) Teil ver­fas­sungs­widrig

Thüringens Reform zur Gleichberechtigung aller Hochschulgruppen im Uni-Senat ist größtenteils verfassungsgemäß. 32 Professoren hatten geklagt, sie wollten sich ein Stimmenübergewicht sichern. Wie viel Wissenschaft steckt in Verwaltungsfragen?

Artikel lesen
Richterrobe 02.12.2025
Kopftuch

VG Darmstadt bestätigt Verbot:

Mus­limin wegen Kopf­tuch vom Rich­teramt aus­ge­sch­lossen

Bewerberinnen auf Richterstellen dürfen abgelehnt werden, wenn sie ihr Kopftuch für Gerichtsverhandlungen nicht ablegen wollen, das bestätigt das VG Darmstadt. Der Fall könnte noch weitergehen. Die Rechtsfrage ist höchstrichterlich umstritten.

Artikel lesen
Eine Unterkunft in Berlin am ehemaligen Flughafen Tempelhof 20.11.2025
Abschiebung

Bundesverfassungsgericht:

Abschie­bung aus dem Flücht­lings­zimmer heraus zählt als Durch­su­chung

Mit einer Ramme, aber ohne richterliche Anordnung ergriff die Polizei einen Ausländer in seinem Zimmer in einer Asylbewerberunterkunft. Das war als Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung verfassungswidrig, entschied das BVerfG.

Artikel lesen
Eine Schülerin erhält eine Prüfungsarbeit zurück. 17.11.2025
Religion

VG Düsseldorf zu konfessionsloser Schülerin:

Kein belie­biger Wechsel zwi­schen Phi­lo­so­phie und Reli­gion

Eine Schülerin kann nicht beliebig zwischen den Fächern Religion und Philosophie und dann noch zwischen evangelisch und katholisch hin- und herwechseln. Zumal es hier augenscheinlich mehr um Lehrer- als um Fachwechsel ging.

Artikel lesen
Versammlung der Piusbruderschaft. 13.11.2025
Versammlungen

BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit:

Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Eine Sitzblockade als geschützte Versammlung? Ja – aber nicht, wenn sie eine andere Versammlung komplett lahmlegt. Das BVerfG hält die Verurteilung eines Gegendemonstranten zu einer Geldstrafe für verfassungsgemäß.

Artikel lesen
Fahnen von Verdi vor einem Bürogebäude 13.11.2025
Kirche

Arbeitsgericht Erfurt zum Sonderrecht "Dritter Weg":

Kirche darf Streik im Kli­nikum Weimar unter­sagen

Wieder einmal kämpfen Kirche und Diakonie um ihre Sonderrechte. In Thüringen waren sie erfolgreich: Die Gewerkschaft Verdi dürfe in einer Weimarer Klinik keinen Arbeitskampf organisieren, entschied das ArbG Erfurt. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord)
Re­fe­ren­tin/Re­fe­rent (m/w/d) – Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­rist

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) , Ko­b­lenz

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Bundesamt für Justiz
Lei­te­rin bzw. Lei­ter (m/w/d) für die Ab­tei­lung VIII (Ver­brau­cher­schutz;...

Bundesamt für Justiz , Bonn

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Düs­sel­dorf

Logo von Technische Universität München
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im Be­reich Le­gal Tech,...

Technische Universität München , Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Highlights aus dem Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

11.12.2025

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche der Erben – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

11.12.2025

Korrekturen nach dem Erbfall

11.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht

11.12.2025

Online-Training: Strategisch statt laut

11.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH