Eilentscheidungen des BVerfG zur Fleischbranche: Karls­ruhe reicht Begrün­dung nach

07.01.2021

Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz verbietet der Fleischindustrie den Einsatz von Subunternehmern. Das BVerfG wies mehrere Eilanträge gegen das Gesetz ab – und reichte nun die Begründung nach.  

Kurz vor Jahresende hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) etliche Eilanträge gegen die verschärften Vorschriften für die Fleischbranche abgewiesen - nun reicht das Gericht die Begründung nach. Wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte, konnten die Antragsstellenden es nicht davon überzeugen, dass ihnen derart gravierende Nachteile drohen, dass ein sofortiges Eingreifen nötig wäre. Die klagenden Arbeitnehmer, Unternehmer und Betriebe müssen daher bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren mit den zum 1. Januar in Kraft getretenen Verboten leben (Beschl. v. 29.12.2020, Az. 1 BvQ 152/20 u.a.)

Als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in Schlachthöfen hatten Bundestag und Bundesrat kurz vor Weihnachten das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz erlassen. Es verbietet unter anderem den Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern. Auch Leiharbeit soll ab dem 1. April erschwert und in drei Jahren ganz untersagt werden. Kleinere Handwerksbetriebe sind ausgenommen. Beim BVerfG gingen daraufhin mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein, mit denen verhindert werden sollte, dass Teile des am 30. Dezember 2020 verkündeten Gesetz in Kraft treten.

Das BVerfG geht davon aus, dass betroffene Firmen das eingearbeitete fremde Personal selbst einstellen können. Belastungen dadurch genügten "für sich genommen nicht, um die Dringlichkeit einer Eilentscheidung gegen ein Gesetz zu begründen", heißt es in der Mitteilung. Eine Existenzgefährdung sei nicht in ausreichender Weise dargelegt. Es werde auch niemandem sein Beruf verboten, sondern nur eine bestimmte Gestaltung für unzulässig erklärt.

Am 29. Dezember hatte das Gericht zunächst über neun reine Eilanträge entschieden, denen aber noch Verfassungsbeschwerden folgen könnten. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin sind gegen die neuen Regeln für die Fleischindustrie derzeit drei Eilverfahren anhängig, von denen zwei mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden sind. Genauere Einzelheiten waren dazu laut der Deutschen Presse-Agentur nicht zu erfahren.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Eilentscheidungen des BVerfG zur Fleischbranche: Karlsruhe reicht Begründung nach . In: Legal Tribune Online, 07.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43926/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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