In Karlsruhe wird seit Dienstag die Erbschaftsteuer unter die Lupe genommen. Das BVerfG wird zu entscheiden haben, ob es rechtens ist, dass Firmenerben besser dastehen als Erben von Privatvermögen. Regierung und Wirtschaftsverbände halten das für richtig. Es gehe um Arbeitsplätze. Ein Urteil wird im Herbst erwartet.
Das Erbschaftsteuerrecht steht auf dem Prüfstein. Am Dienstag hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem seit 2009 geltenden Gesetz angenommen (Az. 1 BvL 21/12). Dabei geht es im Kern um die im Jahr 2009 geltende Fassung der §§ 13a und 13b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Frage ist, ob Erben von Firmenvermögen zu sehr bevorzugt werden. Sie können sich zum Großteil oder ganz von der Steuer befreien.
Regierung und Wirtschaftsverbände haben am Dienstag für die Beibehaltung der gegenwärtigen Erbenbesteuerung plädiert. Die große Koalition habe sich 2008 bewusst für die Privilegierung von Firmenerben entschieden, um Arbeitsplätze zu sichern, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) in Karlsruhe. Ohne die derzeitigen Vergünstigungen wären Arbeitsplätze gefährdet, und die Unternehmen könnten weniger investieren, sagte Peer Robin Paulus vom Verband "Die Familienunternehmer" als einer der Wirtschaftsvertreter.
Familienunternehmen stellen 60 Prozent der Arbeitsplätze
Was die Steuerbefreiungen vor allem für Familienunternehmen wirtschaftlich bedeuten und was eine Abschaffung zur Folge hätte - das waren am Vormittag zentrale Themen.
"Es galt, die Arbeitsplatzbeschaffer in der deutschen Wirtschaft nicht weiter zu belasten", sagte Meister. Das seien die Familienunternehmen: Denn sie stellten 60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze. Ungewollte Schlupflöcher seien geschlossen worden.
Schon bei einer mittleren Erbsteuerlast würde etwa bei zwei Dritteln der Familienunternehmen die finanzielle Substanz leiden, sagte Paulus unter Berufung auf eine Umfrage im eigenen Verband.
BFH hält Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig
Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) berief sich auf eine Studie des Bundesfinanzministeriums. Danach nahm der Fiskus 2012 wegen der Privilegien zehn Milliarden Euro weniger ein. Hätten die Unternehmen das zusätzlich zahlen müssen, wären 500.000 Arbeitsplätze gefährdet gewesen.
Grund für die Verhandlung ist eine Vorlage des Bundesfinanzhofes (BFH), wonach das derzeitige Erbschaftsteuerrecht eine verfassungswidrige Überprivilegierung darstellt. Von den Vorteilen profitieren Firmen, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sowie Kapitalgesellschaften.
Ein Urteil wird für den Herbst erwartet.
dpa/una/LTO-Redaktion
BVerfG überprüft Erbschaftsteuer: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12488 (abgerufen am: 14.10.2024 )
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