Streit vor dem Arbeitsgericht Berlin: Bushido durfte Abou-Cha­kers Bruder kün­digen

31.07.2026

Findet der jahrelange Streit zwischen Bushido und der Abou-Chaker-Familie nun ein Ende? Nachdem schon Arafat Abou-Chaker seinen Zivilprozess verloren hatte, unterliegt nun auch sein Bruder Rommel vor dem Arbeitsgericht Berlin.

Die Serie an Prozessen zwischen der Abou-Chaker-Familie und dem Rapper Bushido scheint endlos zu sein, und dennoch könnte sie nun zu einem Abschluss kommen. Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin entschied, dass das Arbeitsverhältnis von Rommel Abou-Chaker durch Bushidos Kündigung wirksam beendet wurde (Urt. v. 31.07.2026, Az. 13 Ca 2144/26). Nur hinsichtlich der Kosten musste Bushido einen Dämpfer einstecken: Seine erledigte Widerklage hätte ohnehin keinen Erfolg gehabt, daher müsse er diese Kosten tragen, so das Gericht. 

Rommel Abou-Chaker hatte für die Immobiliengesellschaft "Bergmannsglück", die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert ist, als Objektbetreuer gearbeitet. Die einzigen Gesellschafter waren sein Bruder Arafat Abou-Chaker und Anis Ferchichi, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Bushido. Ende 2017 entbrannte zwischen den beiden Streit. Im März 2018 hob Rommel Abou-Chaker, der eine Kontovollmacht hat, 180.000 Euro vom Geschäftskonto ab und übergab sie seinem Bruder. Daraufhin kündigte die GbR das Arbeitsverhältnis mit Rommel Abou-Chaker im Juni und August 2018 auf Veranlassung von Bushido insgesamt dreimal. 

Dagegen wehrte sich Rommel Abou-Chaker mithilfe einer Kündigungsschutzklage. Die erste Kündigung von Juni 2018 hielt das ArbG aus formalen Gründen für unwirksam, durch die zweite Kündigung habe Bushido das Arbeitsverhältnis jedoch wirksam beendet. 

Das Kündigungsschutzverfahren war mit Blick auf mehrere Straf- und Zivilverfahren jahrelang ausgesetzt. 

Streit über Weisung

Eines dieser Verfahren hatte auch die abgehobenen 180.000 Euro zum Gegenstand. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschied im Jahr 2024, dass Arafat Abou-Chaker aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden konnte. Er habe seinen Bruder Rommel angewiesen, das Geld abzuheben, und die 180.000 Euro dann für eigene Zwecke verwendet.

Deshalb richtete sich die Kündigungsschutzklage nur noch gegen Bushido als Rechtsnachfolger der GbR.

Um diese Weisung ging es auch im Kündigungsschutzprozess. Rommel Abou-Chaker hatte behauptet, dass auch Bushido ihm die Weisung zur Abhebung der 180.000 Euro erteilt habe. Dies hatte er auch in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 27. August 2018 vorgetragen. Bushido hielt das für einen versuchten Prozessbetrug, da Rommel Abou-Chaker wissentlich falsche Angaben gemacht habe. Deshalb kündigte Bushido ihm am Folgetag der Verhandlung erneut außerordentlich.

Im Rahmen der abgestuften Darlegungslast hätte Rommel Abou-Chaker nähere Angaben zur behaupteten Weisung und den Umständen machen müssen, tat dies aber nicht. Da er also den versuchten Prozessbetrug nicht ausreichend widerlegen konnte, ging das ArbG prozessual von der Richtigkeit des Vorwurfs aus. Dieser rechtfertige die außerordentliche Kündigung gem. § 626 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 

Bushido muss Kosten der Widerklage tragen

Im Rahmen einer Widerklage wollte Bushido noch die 180.000 Euro zurückerlangen. Auch über diesen Anspruch hatte jedoch das OLG Brandenburg in seinem Urteil aus dem Jahr 2024 rechtskräftig entschieden. Auch die Zahlungsforderung an Rommel Abu-Chaker hatte sich somit erledigt. 

Deshalb musste das ArbG insoweit nur noch über die Kosten entscheiden. Diese trägt Bushido, da die Widerklage ohnehin keinen Erfolg gehabt hätte.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beide Parteien können dagegen Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg einlegen.

Bushido und Arafat treffen sich vor allem vor Gericht

Lange waren Bushido und Arafat Abou-Chaker eng befreundet. Nach dem Streit trafen sich die beiden jedoch vornehmlich vor Gericht. 

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand ein Strafprozess vor dem Berliner Landgericht unter anderem wegen möglicher Gewalt und anderer Straftaten. Bushido war in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger – und ein Großteil der Vorwürfe basierte auf den Aussagen des Musikers.

Rund dreieinhalb Jahre nach Prozessbeginn sprachen die Richter Abou-Chaker im Februar 2024 jedoch von den Hauptvorwürfen frei.

Allerdings wurde der inzwischen 50-Jährige zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 900 Euro) verurteilt, weil er Gespräche mitgeschnitten hatte. Das Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH).

sim/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Streit vor dem Arbeitsgericht Berlin: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60566 (abgerufen am: 09.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen